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Anmerkung zu der Abschrift.

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Gasthof z. Kaiserhof mit 22 Mitglie<strong>der</strong>n abgehalten wurde, bei welcher H.<br />

Engelbert Braun <strong>zu</strong>m Obmann gewählt wurde, welches Amt er bis <strong>zu</strong>m<br />

heutigen Tage noch inne hat. Auf Grund einer bereits am 7. Oktober 1922<br />

gefassten Beschlusses <strong>der</strong> Monatsversammlung bahnte <strong>der</strong> Verein<br />

Verhandlungen mit dem Grafen Westphalen an zwecks Überlassung einer<br />

zwischen <strong>der</strong> Karbitzer Bezirks- u. Staatsstrasse gelegenen Hofewiese <strong>zu</strong>r<br />

Errichtung eines Licht-Luft u. Sonnenbades. Diese Verhandlungen<br />

scheiterten jedoch, welcher Umstand für den Verein sich <strong>zu</strong>m Vorteil<br />

herausstellte, da die in Betracht gezogene Wiese später im<br />

Enteingnungswege beschlagnahmt wurde. Im Jahre 1924 wurde seitens des<br />

Vereines um pachtweise Überlassung des Angerteiches, <strong>der</strong> vorher einem<br />

Pfeifenklub „Alpenrose“ um einen Pachtschilling von 600,- Kč jährlich<br />

überlassen war, bei <strong>der</strong> Stadtgemeinde angesucht. Da bereits damals <strong>der</strong><br />

Teich in vieler Hinsicht den hygienischen Erfor<strong>der</strong>nissen nicht mehr<br />

entsprach, fühlte sich <strong>der</strong> Verein verpflichtet, eine neue Badeanstalt <strong>zu</strong><br />

errichten. Der <strong>zu</strong> diesem Zweck eingeholte Voranschlag bezifferte sich<br />

damals auf 47.350,,- Kč. Da die dem Verein <strong>zu</strong>r Ver-fügung stehenden<br />

Barmittel <strong>zu</strong>r restlichen Erfüllung genannten Zwecks nicht hinreichend<br />

waren, wurde beim Gesundheitsministerium das Ausuchen um<br />

Subventionierung, welche auch unter <strong>der</strong> Bedingung <strong>der</strong> teilwei-sen<br />

Beteiligung seitens <strong>der</strong> Gemeinde <strong>zu</strong>gesichert wurde, eingebracht. Trotz <strong>der</strong><br />

Subventionierungs<strong>zu</strong>sicherung durch das Gesundheitsministerium wurde<br />

das Ansuchen um pachtweise Überlassung des Teiches an erwähnten<br />

Verein unter dem Hinweis auf einen als lächerlich <strong>zu</strong> bezeichenden<br />

Formfehler, <strong>der</strong> darin lag, dass man auf die gleichzeitige Vorlage des<br />

Statutenbuches vergessen hatte und mit <strong>der</strong> gleichzeitigen Begründung,<br />

diese Angelegenheit auf einem späteren Zeitpunkt <strong>zu</strong> verlegen, abgewiesen,<br />

wogegen dem Ansuchen des bereits erwähnten Pfeifenklubs auf weitere<br />

Überlassung des Teiches auf 6 Jahre stattgegeben wurde. Ob und wieweit<br />

jedoch ein Pfeifenklub Sinn für Volksgesundheit und Körperpflege<br />

auf<strong>zu</strong>bringen imstande ist, möge dahingestellt werden. Trotz des<br />

abschlägigen<br />

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