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Anmerkung zu der Abschrift.

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gabe ist ein neuer Vertrag zwischen <strong>der</strong> Stadtgemeinde und <strong>der</strong><br />

übernehmenden Körperschaft ab<strong>zu</strong>schliessen.<br />

IV.<br />

Die Stadtgemeinde Karbitz übernimmt die vorgenannten<br />

Bezirksstrassenteile in demselben Zustand, in welchem sie sich im<br />

Zeitpunkte <strong>der</strong> Perfektion des Vertrages befinden, ebenso auch, dem<br />

Bezirke <strong>zu</strong>stehenden Ruhte und ihm obliegenden Verpflichtungen.<br />

V.<br />

Die Stadtgemeinde Karbitz verpflichtet sich den bisherigen Ablauf <strong>der</strong><br />

Strassengrabenwässer von den in <strong>der</strong> Erhaltung des Bezirkes verbliebenden<br />

Strecken in die Kanäle, bezw. Rigole <strong>der</strong> <strong>zu</strong> übernehmenden Strecken <strong>zu</strong><br />

dulden. Weiteres gestattet sie das Befahren <strong>der</strong> übernommenen<br />

Strassenstrecken mit <strong>der</strong> Dampfwalze ohne dass es erst in <strong>der</strong><br />

Kundmachung des k. k. Statthalters für Böhmen vom 31. Oktober 1876, Zl.<br />

54.458 L. G. Bl. Nr. 77 bezeichneten beson<strong>der</strong>en Bewilligung bedürfen<br />

würde.<br />

VI.<br />

Der Vertretungsbezirk Karbitz verpflichtet sich, <strong>zu</strong>folge des Beschlusses<br />

<strong>der</strong> Verwaltungskommission <strong>der</strong> Bezirksvertretung <strong>der</strong> Stadtgemeinde<br />

Karbitz bei Perfektion dieses Vertrages <strong>zu</strong>r Durchführung <strong>der</strong> Pflasterung<br />

den Betrag von 450.000 K bei Übernahme <strong>der</strong> Strasse in städtische<br />

Erhaltung sofort <strong>zu</strong>r Gänze an die Stadtgemeinde Karbitz aus<strong>zu</strong>zahlen.<br />

VII<br />

Der Vertretungsbezirk Karbitz verpflichtet sich, für sich und seine an<br />

dessen Amtsstelle etwa tretenden Nachfolge <strong>der</strong> Stadtgemeinde Karbitz<br />

nach Ablauf von 10 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkte <strong>der</strong><br />

Strassenübernahmen, einen jährlichen Erhaltungsbeitrag für diese hier<br />

übernommenen Strassenstrecken <strong>zu</strong> leisten, welcher den Beträgen <strong>der</strong> für<br />

die anschliessende, meistbefahrene Strasse ausgegeben Erhaltungskosten<br />

im Verhältnisse des Ausmasses <strong>der</strong>selben gleichgestellt wird.<br />

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