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Anmerkung zu der Abschrift.

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1922<br />

Ortstafeln<br />

1922<br />

Vertrag mit <strong>der</strong><br />

Gewerkschaft<br />

<strong>der</strong> Brucher<br />

Kohlenw.<br />

wurde beschlossen, dass bestehende Pferdeschlachthaus (Nr.363)<br />

aus<strong>zu</strong>lassen und für Wohnzwecke aus<strong>zu</strong>bauen.<br />

Da laut Regierungsverordnung vom 28. August 1921 Ortstafeln in<br />

tschechischer und deutscher Sprache an<strong>zu</strong>bringen sind, wird in <strong>der</strong> Sit<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>der</strong> Stadtvertretung vom 3. März 1922 <strong>der</strong> Beschluss gefasst, dieser<br />

Verpflichtung nach<strong>zu</strong>kommen.<br />

Wegen weiteren Abbaues des Bahnsteiges und <strong>der</strong> Verlegung des<br />

Hohensteiner Weges, das sogenannten Leichenweges, wurde zwischen <strong>der</strong><br />

Stadtgemeinde und <strong>der</strong> Gewerkschaft <strong>der</strong> Brucher Kohlenwerke ein<br />

Übereinkommen getroffen, vermög dessen die Stadtgemeinde ihre<br />

Zustimmung <strong>zu</strong> diesem Vorhaben gegen Übergabe des zwischen dem alten<br />

Bahnsteige und Ersatzwege liegen, den Grundes u. z. <strong>der</strong> Parzellen und<br />

Parzellenteilen K.Z. 519, 520, 521, 522, 525 u. 526 und eines Barbetrages<br />

von 10.000 Kronen an die Stadtgemeinde erteilt.<br />

Bei neuerlichen Verhandlungen zwischen dem Bürgermeister A. Klimt<br />

und dem Vertreter <strong>der</strong> Gewerkschaft <strong>der</strong> Brucher Kohlenwerke, des<br />

Bergrates Ingenieur Ferdinand Zach gelang es den Bemühungen des<br />

ersteren die Erhöhung des Entschädigungsbetrages von 10.000 K auf<br />

20.000 K durch<strong>zu</strong>setzen. Sollte das staatliche Bodenamt die Übergabe <strong>der</strong><br />

vorerwähnten Grundparzellen nicht an die Stadtgemeinde nicht<br />

genehmigen, so verpflichtet sich die Gewerkschaft, eine dem Werte dieser<br />

Grundstücke entsprechende Entschädigung an die Stadtgemeinde <strong>zu</strong><br />

bezahlen.<br />

Auch gab Bergrat F. Zach die Zusage, <strong>der</strong> Stadtgemeinde Karbitz ausser<br />

<strong>der</strong> Übergabe <strong>der</strong> erwähnten Grundstücke die Abtretung eines<br />

Grundstreifens (in <strong>der</strong> Verlängerung <strong>der</strong> Schulgasse) <strong>zu</strong>r Herstellung eines<br />

neuen Verkehrsweges <strong>zu</strong>m Bahnhofe <strong>zu</strong> vermitteln.<br />

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