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Konzept zum Schulversuch - ISB - Bayern

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6 Empfehlungen zur Ausbildungsorganisation<br />

6.1 Kooperationen<br />

Grundsätzlich ist es im Sinne des Grundgedankens einer generalistischen Ausbildung möglich<br />

und sinnvoll, dass eine Lerngruppe auch aus Lernenden zusammengesetzt ist, die<br />

unterschiedliche Abschlüsse anstreben. Nicht zulässig ist jedoch die Mischung von<br />

Ausbildungsgängen (z. B. mit der integrierten Pflegeausbildung oder einem<br />

primärqualifizierenden Studiengang). Zur Durchführung des <strong>Schulversuch</strong>s wird dabei<br />

empfohlen, dass die teilnehmenden Berufsfachschulen Kooperationen bilden und so einerseits<br />

einen inhaltlichen und organisatorischen Austausch (z. B. hinsichtlich der<br />

Unterrichtsentwicklung) pflegen und sich andererseits in der Gestaltung und Organisation der<br />

praktischen Ausbildung ergänzen, indem sie z. B. die Planung der praktischen Einsätze <strong>zum</strong><br />

Teil gemeinsam durchführen und/oder sich gegenseitig Praxisstellen zur Verfügung stellen<br />

bzw. die Schüler und Schülerinnen im Rotationsverfahren ausbilden. Die teilnehmenden<br />

Schulen sind aufgefordert, im Rahmen dieses <strong>Konzept</strong>es eigene Modelle und<br />

Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und Spielräume insbesondere für die praktische<br />

Ausbildung auszuloten. Dabei ist sicherzustellen, dass den Schülerinnen und Schülern eine<br />

angemessene Ausbildungsvergütung gewährt wird und der Versicherungsschutz unberührt<br />

bleibt.<br />

Unter der Prämisse, dass eine Berufsfachschule über die entsprechende Lehrerqualifikation<br />

verfügt, wäre es auch möglich, allein über Kooperationsverträge mit den Einrichtungen der<br />

praktischen Ausbildung an diesem <strong>Schulversuch</strong> teilzunehmen. Konkret würde dies folgende<br />

Kombinationen zulassen:<br />

• Eine Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege darf auch den Abschluss in der<br />

Gesundheits- und Krankenpflege verleihen.<br />

• Eine Berufsfachschule für Krankenpflege darf auch sowohl den Abschluss in der<br />

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege als auch den Abschluss in der Altenpflege<br />

verleihen.<br />

• Eine Berufsfachschule für Altenpflege darf auch den Abschluss in der Gesundheits-<br />

und Krankenpflege verleihen.<br />

(Allerdings kann jede Schülerin/jeder Schüler nur einen Abschluss erlangen.)<br />

Beim Abschluss in der Kranken- bzw. Kinderkrankenpflege ist bei den praktischen Einsätzen<br />

die EU-Richtlinie (2005/36/EG) zu berücksichtigen.<br />

6.2 Qualifikation der Lehrkräfte<br />

Für die Durchführung des <strong>Schulversuch</strong>s ist sicherzustellen, dass die an den<br />

Berufsfachschulen unterrichtenden Lehrerinnen/Dozentinnen und Lehrer/Dozenten einen<br />

generalistischen Einblick in die besonderen Herausforderungen der umfassenden Pflege von<br />

Menschen aus unterschiedlichen Altersstufen und in verschiedenen Settings haben. Um<br />

diesbezüglich die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer für Pflege abzusichern, werden<br />

folgende Mindestanforderungen gestellt:<br />

a) Für jede Klasse im <strong>Schulversuch</strong> wird ein Team von drei Lehrerinnen für Pflege bzw.<br />

Lehrern für Pflege (für den fachpraktischen Unterricht und die Praxisbegleitung) gebildet,<br />

die jeweils einen Schwerpunkt vertreten und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die<br />

Lernenden mit Blick auf alle Altersstufen ausgebildet werden. Ist dies nicht möglich,<br />

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