Konzept zum Schulversuch - ISB - Bayern
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4 Praktische Ausbildung<br />
Innerhalb der praktischen Ausbildung wird unterschieden zwischen der praktischen<br />
Ausbildung im Schwerpunkt, die durch den Ausbildungsvertrag festgelegt wird, und<br />
Einsätzen in verschiedenen vorgegebenen Einsatzbereichen. Damit ergibt sich folgende<br />
Stundentafel für die praktische Ausbildung:<br />
mindestens 2500 Stunden, davon<br />
• 700 h im Schwerpunkt (Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und<br />
Kinderkrankenpflege oder Altenpflege)<br />
• 700 h im Krankenhaus (davon mindestens 400 Stunden zusammenhängend in einem<br />
Bereich)<br />
• 700 h in ambulanten Pflegeeinrichtungen und 200 h in stationären Einrichtungen<br />
der Pflege und für ältere Menschen oder 200 h in ambulanten<br />
Pflegeeinrichtungen und 700 h in stationären Einrichtungen der Pflege und für<br />
ältere Menschen 4<br />
• 200 h Kinder(kranken)pflege (Krankenhaus, Krippe, Kindertageseinrichtungen,<br />
Heim, Hort, ambulante Dienste)<br />
Es ist sicherzustellen, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler davon mindestens 200 h im<br />
Bereich der Psychiatrie (auch in ausgewiesenen gerontopsychiatrischen Abteilungen)<br />
eingesetzt ist.<br />
Es wird empfohlen, im Verlauf der praktischen Ausbildung in jedem Ausbildungsjahr<br />
• praktische Anleitungen im Umfang von 10 % der praktischen Ausbildungsstunden<br />
sicherzustellen und<br />
• mindestens vier Praxisbegleitungen 5 (davon mindestens zwei benotet) durchzuführen.<br />
Der Lehrplan ist handlungsorientiert ausgerichtet, so dass sich die Praxiseinrichtungen mit<br />
seiner Hilfe über den erwarteten Lernstand der Auszubildenden informieren können und die<br />
Praxisanleitung auf eine Anwendung und Festigung der bis <strong>zum</strong> jeweiligen Zeitpunkt<br />
erarbeiteten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ausrichten können.<br />
Der Lernprozess soll während der Praxiseinsätze von den Berufsfachschulen durch<br />
Praxisaufträge, die den Lernfeldern zugeordnet sind, unterstützt werden. Dabei ist zu<br />
unterscheiden zwischen<br />
• Erkundungsaufträgen, die die Lernenden dann bearbeiten, wenn Kenntnisse,<br />
Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem Einsatzort noch nicht im entsprechenden<br />
Lernfeld erarbeitet wurden – an die Ergebnisse dieser Lernaufgaben kann im<br />
Unterricht systematisch angeknüpft werden,<br />
• Anwendungs-, Vertiefungs- und Reflexionsaufträge, die im Anschluss an die<br />
Bearbeitung eines Lernfeldes erteilt werden, um angebahnte Kompetenzen im<br />
entsprechenden Praxisfeld zu festigen.<br />
Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter unterstützen die Lernenden bei der Bearbeitung dieser<br />
Aufträge während des praktischen Einsatzes in enger Kooperation mit den<br />
Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleitern der Berufsfachschulen.<br />
4 Im Rahmen der praktischen Ausbildung ist vorgesehen, dass die Auszubildenden sowohl die häusliche<br />
als auch die stationäre Altenpflege kennen lernen.<br />
5 Vgl. KMS Nr. vom September 2009: Praxisbegleitung an Berufsfachschulen für Krankenpflege, für<br />
Kinderkrankenpflege und für Altenpflege (Modalitäten zur Erprobung)<br />
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