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Konzept zum Schulversuch - ISB - Bayern

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4 Praktische Ausbildung<br />

Innerhalb der praktischen Ausbildung wird unterschieden zwischen der praktischen<br />

Ausbildung im Schwerpunkt, die durch den Ausbildungsvertrag festgelegt wird, und<br />

Einsätzen in verschiedenen vorgegebenen Einsatzbereichen. Damit ergibt sich folgende<br />

Stundentafel für die praktische Ausbildung:<br />

mindestens 2500 Stunden, davon<br />

• 700 h im Schwerpunkt (Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und<br />

Kinderkrankenpflege oder Altenpflege)<br />

• 700 h im Krankenhaus (davon mindestens 400 Stunden zusammenhängend in einem<br />

Bereich)<br />

• 700 h in ambulanten Pflegeeinrichtungen und 200 h in stationären Einrichtungen<br />

der Pflege und für ältere Menschen oder 200 h in ambulanten<br />

Pflegeeinrichtungen und 700 h in stationären Einrichtungen der Pflege und für<br />

ältere Menschen 4<br />

• 200 h Kinder(kranken)pflege (Krankenhaus, Krippe, Kindertageseinrichtungen,<br />

Heim, Hort, ambulante Dienste)<br />

Es ist sicherzustellen, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler davon mindestens 200 h im<br />

Bereich der Psychiatrie (auch in ausgewiesenen gerontopsychiatrischen Abteilungen)<br />

eingesetzt ist.<br />

Es wird empfohlen, im Verlauf der praktischen Ausbildung in jedem Ausbildungsjahr<br />

• praktische Anleitungen im Umfang von 10 % der praktischen Ausbildungsstunden<br />

sicherzustellen und<br />

• mindestens vier Praxisbegleitungen 5 (davon mindestens zwei benotet) durchzuführen.<br />

Der Lehrplan ist handlungsorientiert ausgerichtet, so dass sich die Praxiseinrichtungen mit<br />

seiner Hilfe über den erwarteten Lernstand der Auszubildenden informieren können und die<br />

Praxisanleitung auf eine Anwendung und Festigung der bis <strong>zum</strong> jeweiligen Zeitpunkt<br />

erarbeiteten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ausrichten können.<br />

Der Lernprozess soll während der Praxiseinsätze von den Berufsfachschulen durch<br />

Praxisaufträge, die den Lernfeldern zugeordnet sind, unterstützt werden. Dabei ist zu<br />

unterscheiden zwischen<br />

• Erkundungsaufträgen, die die Lernenden dann bearbeiten, wenn Kenntnisse,<br />

Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem Einsatzort noch nicht im entsprechenden<br />

Lernfeld erarbeitet wurden – an die Ergebnisse dieser Lernaufgaben kann im<br />

Unterricht systematisch angeknüpft werden,<br />

• Anwendungs-, Vertiefungs- und Reflexionsaufträge, die im Anschluss an die<br />

Bearbeitung eines Lernfeldes erteilt werden, um angebahnte Kompetenzen im<br />

entsprechenden Praxisfeld zu festigen.<br />

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter unterstützen die Lernenden bei der Bearbeitung dieser<br />

Aufträge während des praktischen Einsatzes in enger Kooperation mit den<br />

Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleitern der Berufsfachschulen.<br />

4 Im Rahmen der praktischen Ausbildung ist vorgesehen, dass die Auszubildenden sowohl die häusliche<br />

als auch die stationäre Altenpflege kennen lernen.<br />

5 Vgl. KMS Nr. vom September 2009: Praxisbegleitung an Berufsfachschulen für Krankenpflege, für<br />

Kinderkrankenpflege und für Altenpflege (Modalitäten zur Erprobung)<br />

9

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