Robert F. Hartlauer im E&W-Gespräch
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E-TECHNIK E&W 4/07<br />
MIETRECHTSNOVELLE STÄRKT DAS RECHT<br />
AUF SICHERE ELEKTROANLAGEN<br />
Die elektronische<br />
Zeitbombe tickt ...<br />
...in rund 80 % der 1,3 Mio Mietwohnungen österreichweit,<br />
lautet die erschütternde Bilanz der Bundesinnung der Wiens Landesinnungsmeister Ing. Josef Witke, Wohnrechtsexpertin<br />
Dr. Friederike Lenk, Bundesinnungsmeister Ing. Rudolf Reisl und der<br />
Elektrotechniker in Punkto Sicherheit der elektrischen<br />
NÖ Landesinnungsmeister Ing. Herbert Berger bei der gemeinsamen<br />
Anlagen. Zukünftig soll ein verpflichtender „E-Check“ alle Pressekonferenz zur aktuellen Wohnrechtslage. Die Elektrotechniker<br />
fordern eine Verankerung des „E-Checks” <strong>im</strong> Gesetz.<br />
fünf bis zehn Jahre deren ordnungsgemäßen Zustand<br />
gewährleisten. Vor allem Mietern älterer Wohnungen legt die Innung eine baldige Überprüfung ihrer Anlagen nahe, da<br />
veraltete Elektrik eine Reihe von Gefahren in sich birgt. Nach der Novellierung des Mietrechtsgesetzes <strong>im</strong> Herbst 2006<br />
sind für die Instandhaltung die Vermieter verantwortlich.<br />
TROTZ DER gestärkten Rechte der<br />
Mieter geht der Bundesinnung der<br />
Elektrotechniker die aktuelle gesetzliche<br />
Regelung nicht weit genug.<br />
Denn besonders Wohnungen<br />
aus den 1960er Jahren oder älter,<br />
so Bundesinnungsmeister Rudolf<br />
Reisl, seien – oft unbewusst – Gefahrenherde.<br />
Elektroanlagen müssen<br />
zwar bei Vertragsabschluss in<br />
KURZ UND BÜNDIG:<br />
Gefahrenquellen bei<br />
Elektroanlagen:<br />
3 Keine, mangelhafte oder unzulässig<br />
angeschlossene<br />
Schutzleitung („Erdleitung“)<br />
3 Kein funktionsfähiger FI-<br />
Schutzschalter<br />
3 FI-Schutzschalter mit zu hohem<br />
Auslösestrom<br />
3 „Nullung“ wurde nicht<br />
durchgeführt<br />
3 Alte Installationen (Metallrohre<br />
mit stoffisolierten<br />
Drähten)<br />
3 Isolationsmängel (gealtert,<br />
zerbröckelt)<br />
3 Kontaktmängel<br />
3 Übersicherung<br />
3 Vorzählersicherungskästen<br />
ohne Rückwand<br />
„brauchbaren“ Zustand gebracht<br />
und vom Vermieter in diesem Zustand<br />
gehalten werden, diese Formulierung<br />
sage aber nichts über<br />
die tatsächliche Sicherheit und die<br />
Alltagstauglichkeit für heutige Ansprüche<br />
aus. Per Gesetz werden lediglich<br />
funktionierende Schutzmaßnahmen<br />
wie FI-Schutzschalter,<br />
Schutzleiter oder Nullung und<br />
einige Schuko-Steckdosen gefordert.<br />
– Dass eine Wohnung aus dem<br />
Jahre 1918 nicht für Geschirrspüler,<br />
E-Herd, Plasmafernseher usw.<br />
konzipiert wurde, klingt somit plausibel.<br />
Erst für Elektroanlagen, die<br />
nach 1992 errichtet oder saniert<br />
wurden, muss nach dem Elektrotechnikgesetz<br />
ein Elektrobefund<br />
oder eine Prüfvignette am Zählerkasten<br />
deren ordnungsgemäßen<br />
Zustand dokumentieren.<br />
Brandursache Nummer eins<br />
Veraltete Elektroanlagen sind, so<br />
Reisl, österreichweit die häufigste<br />
Brandursache: Ein Drittel – rund<br />
3.000 – aller Brände pro Jahr ist auf<br />
elektrischen Strom zurückzuführen,<br />
mit einem verursachten Gesamtschaden<br />
von knapp 100 Mio<br />
Euro. Ein zentraler Aspekt des<br />
Wohnrechts betrifft überdies die<br />
Erhaltungspflicht des Vermieters,<br />
wenn <strong>im</strong> Mietgegenstand „erhebliche<br />
gesundheitliche Gefahren“<br />
für Mieter und Bewohner drohen.<br />
Die wesentlichen Gefahren, die<br />
von solchen Anlagen ausgehen, betreffen<br />
alle Menschen und nicht<br />
nur Risikogruppen (siehe Kasten).<br />
Für Mieter bildet allerdings nur ein<br />
Elektrogutachten die Basis jeglichen<br />
rechtlichen Anspruchs.<br />
Kommt aufgrund eines „E-Checks”<br />
die Erhaltungspflicht des Vermieters<br />
zum Tragen, hat dieser drei Monate<br />
Zeit um die Anlage in Ordnung<br />
zu bringen, sonst droht die<br />
Herabstufung des Mietzinses auf<br />
Kategorie D (unbrauchbar).<br />
Verankerung <strong>im</strong> Gesetz<br />
vorgesehen<br />
Auf Grund der bestehenden Risiken<br />
richtet die Bundesinnung eine<br />
Reihe von Forderungen an den<br />
Gesetzgeber. Zunächst sollen alte<br />
elektrische Anlagen etappenweise<br />
an heutige Standards angepasst werden<br />
und in weiterer Folge für Gemeinschaftsanlagen<br />
eine Prüffrist<br />
von fünf bis zehn Jahren normiert<br />
werden. Im Falle eines Betreiberwechsels<br />
soll analog zum Energieausweis<br />
ebenfalls ein „E-Check”<br />
verpflichtend sein und zugleich<br />
dieVoraussetzung für den Abschluss<br />
von neuen Stromlieferverträgen<br />
bilden. Für Wohnungen der Kategorie<br />
A drängt die Bundesinnung<br />
auf die Definition von Mindeststandards<br />
bei der elektrischen Ausstattung.<br />
Auf die Vermieter kommt durch<br />
die Wohnrechtsnovelle, so Wohnrechtsexpertin<br />
Dr. Friederike Lenk,<br />
„eine Kostenexplosion zu“. Bei<br />
Kosten von 200 bis 250 Euro pro<br />
„E-Check” – von den darauf folgenden<br />
Arbeiten an den Elektroanlagen<br />
gar nicht zu sprechen –<br />
dürfen sich die Elektrotechniker<br />
schon einmal vorsichtig die Hände<br />
reiben. Abzuwarten bleibt nur,<br />
wieviele Mieter zum Gebrauch ihrer<br />
Rechte mobilisiert werden können,<br />
bis die gestellten Forderungen<br />
ihren Weg in die Gesetzbücher<br />
gefunden haben. ■<br />
INFO: www.elektrotechniker.at<br />
www.kfe.at<br />
t GLÖSSCHEN<br />
Der Präsident des Zentralverbandes<br />
der Hausbesitzer, Dr. Friedrich<br />
Noszek, warf den Elektrotechnikern<br />
vor „doch nur an die Presse<br />
zu gehen, weil sie ein Geschäft wittern”.<br />
Die Erfahrung würde zeigen,<br />
dass viele Menschen das Angebot<br />
zur Erneuerung ihrer Stromleitungen<br />
gar nicht beanspruchen<br />
wollen. Niemand lasse sich gerne<br />
die ganze Wohnung aufstemmen.<br />
Und vor einer Wohnungsweitergabe<br />
werde ohnehin meistens alles<br />
auf den neuesten Stand gebracht.