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Robert F. Hartlauer im E&W-Gespräch

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E-TECHNIK E&W 4/07<br />

MIETRECHTSNOVELLE STÄRKT DAS RECHT<br />

AUF SICHERE ELEKTROANLAGEN<br />

Die elektronische<br />

Zeitbombe tickt ...<br />

...in rund 80 % der 1,3 Mio Mietwohnungen österreichweit,<br />

lautet die erschütternde Bilanz der Bundesinnung der Wiens Landesinnungsmeister Ing. Josef Witke, Wohnrechtsexpertin<br />

Dr. Friederike Lenk, Bundesinnungsmeister Ing. Rudolf Reisl und der<br />

Elektrotechniker in Punkto Sicherheit der elektrischen<br />

NÖ Landesinnungsmeister Ing. Herbert Berger bei der gemeinsamen<br />

Anlagen. Zukünftig soll ein verpflichtender „E-Check“ alle Pressekonferenz zur aktuellen Wohnrechtslage. Die Elektrotechniker<br />

fordern eine Verankerung des „E-Checks” <strong>im</strong> Gesetz.<br />

fünf bis zehn Jahre deren ordnungsgemäßen Zustand<br />

gewährleisten. Vor allem Mietern älterer Wohnungen legt die Innung eine baldige Überprüfung ihrer Anlagen nahe, da<br />

veraltete Elektrik eine Reihe von Gefahren in sich birgt. Nach der Novellierung des Mietrechtsgesetzes <strong>im</strong> Herbst 2006<br />

sind für die Instandhaltung die Vermieter verantwortlich.<br />

TROTZ DER gestärkten Rechte der<br />

Mieter geht der Bundesinnung der<br />

Elektrotechniker die aktuelle gesetzliche<br />

Regelung nicht weit genug.<br />

Denn besonders Wohnungen<br />

aus den 1960er Jahren oder älter,<br />

so Bundesinnungsmeister Rudolf<br />

Reisl, seien – oft unbewusst – Gefahrenherde.<br />

Elektroanlagen müssen<br />

zwar bei Vertragsabschluss in<br />

KURZ UND BÜNDIG:<br />

Gefahrenquellen bei<br />

Elektroanlagen:<br />

3 Keine, mangelhafte oder unzulässig<br />

angeschlossene<br />

Schutzleitung („Erdleitung“)<br />

3 Kein funktionsfähiger FI-<br />

Schutzschalter<br />

3 FI-Schutzschalter mit zu hohem<br />

Auslösestrom<br />

3 „Nullung“ wurde nicht<br />

durchgeführt<br />

3 Alte Installationen (Metallrohre<br />

mit stoffisolierten<br />

Drähten)<br />

3 Isolationsmängel (gealtert,<br />

zerbröckelt)<br />

3 Kontaktmängel<br />

3 Übersicherung<br />

3 Vorzählersicherungskästen<br />

ohne Rückwand<br />

„brauchbaren“ Zustand gebracht<br />

und vom Vermieter in diesem Zustand<br />

gehalten werden, diese Formulierung<br />

sage aber nichts über<br />

die tatsächliche Sicherheit und die<br />

Alltagstauglichkeit für heutige Ansprüche<br />

aus. Per Gesetz werden lediglich<br />

funktionierende Schutzmaßnahmen<br />

wie FI-Schutzschalter,<br />

Schutzleiter oder Nullung und<br />

einige Schuko-Steckdosen gefordert.<br />

– Dass eine Wohnung aus dem<br />

Jahre 1918 nicht für Geschirrspüler,<br />

E-Herd, Plasmafernseher usw.<br />

konzipiert wurde, klingt somit plausibel.<br />

Erst für Elektroanlagen, die<br />

nach 1992 errichtet oder saniert<br />

wurden, muss nach dem Elektrotechnikgesetz<br />

ein Elektrobefund<br />

oder eine Prüfvignette am Zählerkasten<br />

deren ordnungsgemäßen<br />

Zustand dokumentieren.<br />

Brandursache Nummer eins<br />

Veraltete Elektroanlagen sind, so<br />

Reisl, österreichweit die häufigste<br />

Brandursache: Ein Drittel – rund<br />

3.000 – aller Brände pro Jahr ist auf<br />

elektrischen Strom zurückzuführen,<br />

mit einem verursachten Gesamtschaden<br />

von knapp 100 Mio<br />

Euro. Ein zentraler Aspekt des<br />

Wohnrechts betrifft überdies die<br />

Erhaltungspflicht des Vermieters,<br />

wenn <strong>im</strong> Mietgegenstand „erhebliche<br />

gesundheitliche Gefahren“<br />

für Mieter und Bewohner drohen.<br />

Die wesentlichen Gefahren, die<br />

von solchen Anlagen ausgehen, betreffen<br />

alle Menschen und nicht<br />

nur Risikogruppen (siehe Kasten).<br />

Für Mieter bildet allerdings nur ein<br />

Elektrogutachten die Basis jeglichen<br />

rechtlichen Anspruchs.<br />

Kommt aufgrund eines „E-Checks”<br />

die Erhaltungspflicht des Vermieters<br />

zum Tragen, hat dieser drei Monate<br />

Zeit um die Anlage in Ordnung<br />

zu bringen, sonst droht die<br />

Herabstufung des Mietzinses auf<br />

Kategorie D (unbrauchbar).<br />

Verankerung <strong>im</strong> Gesetz<br />

vorgesehen<br />

Auf Grund der bestehenden Risiken<br />

richtet die Bundesinnung eine<br />

Reihe von Forderungen an den<br />

Gesetzgeber. Zunächst sollen alte<br />

elektrische Anlagen etappenweise<br />

an heutige Standards angepasst werden<br />

und in weiterer Folge für Gemeinschaftsanlagen<br />

eine Prüffrist<br />

von fünf bis zehn Jahren normiert<br />

werden. Im Falle eines Betreiberwechsels<br />

soll analog zum Energieausweis<br />

ebenfalls ein „E-Check”<br />

verpflichtend sein und zugleich<br />

dieVoraussetzung für den Abschluss<br />

von neuen Stromlieferverträgen<br />

bilden. Für Wohnungen der Kategorie<br />

A drängt die Bundesinnung<br />

auf die Definition von Mindeststandards<br />

bei der elektrischen Ausstattung.<br />

Auf die Vermieter kommt durch<br />

die Wohnrechtsnovelle, so Wohnrechtsexpertin<br />

Dr. Friederike Lenk,<br />

„eine Kostenexplosion zu“. Bei<br />

Kosten von 200 bis 250 Euro pro<br />

„E-Check” – von den darauf folgenden<br />

Arbeiten an den Elektroanlagen<br />

gar nicht zu sprechen –<br />

dürfen sich die Elektrotechniker<br />

schon einmal vorsichtig die Hände<br />

reiben. Abzuwarten bleibt nur,<br />

wieviele Mieter zum Gebrauch ihrer<br />

Rechte mobilisiert werden können,<br />

bis die gestellten Forderungen<br />

ihren Weg in die Gesetzbücher<br />

gefunden haben. ■<br />

INFO: www.elektrotechniker.at<br />

www.kfe.at<br />

t GLÖSSCHEN<br />

Der Präsident des Zentralverbandes<br />

der Hausbesitzer, Dr. Friedrich<br />

Noszek, warf den Elektrotechnikern<br />

vor „doch nur an die Presse<br />

zu gehen, weil sie ein Geschäft wittern”.<br />

Die Erfahrung würde zeigen,<br />

dass viele Menschen das Angebot<br />

zur Erneuerung ihrer Stromleitungen<br />

gar nicht beanspruchen<br />

wollen. Niemand lasse sich gerne<br />

die ganze Wohnung aufstemmen.<br />

Und vor einer Wohnungsweitergabe<br />

werde ohnehin meistens alles<br />

auf den neuesten Stand gebracht.

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