94 MANAGEMENT E&W 4/07 SCHWERARBEITERPENSION MELDEPFLICHT DURCH DEN DIENSTGEBER AB 2007! Personen, die in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag mindestens zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben, sollen künftig bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres (und bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen) in Pension gehen können. Durch die Schwerarbeiterverordnung wurde festgelegt, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit anerkannt werden. Für Zeiträume ab 1.1.2007 trifft den Dienstgeber die Verpflichtung, Schwerarbeit an die Krankenversicherungsträger gesondert zu melden. Die Meldung soll einmal <strong>im</strong> Jahr erfolgen, jeweils bis Ende Februar für das vorangegangene Jahr. Deshalb sollten die Dienstgeber bereits <strong>im</strong> Jahr 2007 Aufzeichnungen über Schwerarbeit führen. Die erste Meldung erfolgt somit <strong>im</strong> Februar 2008. Selbständig Erwerbstätige haben die Meldung für sich selbst zu erstatten. Was zählt demnach als Schwerarbeit: 3 unregelmäßige Nachtarbeit (Schicht-/Wechseldienste auch während der Nacht) 3 regelmäßig unter Hitze und Kälte geleistete Tätigkeiten 3 Tätigkeiten, die unter chemischen oder physikalischen Einflüssen geleistet werden 3 schwere körperliche Arbeit, die dann vorliegt, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien und von Frauen mindestens 1.400 Arbeitskilokalorien verbraucht werden 3 Tätigkeiten zur berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf (zB Hospizmedizin) 3 Tätigkeiten eines Behinderten, die trotz Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 80% geleistet werden Tätigkeiten, für die ein Nachtschwerarbeits-Beitrag geleistet wurde 3 Ein Schwerarbeitsmonat wird erworben, wenn Schwerarbeit an mindestens fünf Tagen <strong>im</strong> Kalendermonat ausgeübt wurde. Die Dienstnehmer können die Dienstgeber zivilrechtlich belangen, wenn diese aufgrund mangelnder Aufzeichnungen die Schwerarbeiterpension nicht erhalten. Allerdings kommt <strong>im</strong> Fall der Schwerarbeiterpension ein Abschlag zum Tragen, der pro Jahr, um das der Pensionsantritt (gegenüber dem Regelpensionsalter) vorverlegt wird, 1,8% beträgt. Beispiel: Ein Dienstnehmer löst anlässlich seines 60. Geburtstags sein Dienstverhältnis per 31.10.2010 auf und beansprucht die Schwerarbeiterpension. Lösung: Da die Schwerarbeiterpension fünf Jahre vor dem vollendeten 65. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, beträgt der Abschlag für die Pension 9% (= 1,8% x 5). Gültigkeit der Faxrechnungen verlängert Laut einer Information des Bundesministeriums für Finanzen können Faxrechnungen weiterhin unsigniert übermittelt werden und berechtigen den Empfänger zum Vorsteuerabzug. Diese ursprünglich mit Jahresende begrenzte Regelung wurde vorläufig bis 31.12.2007 verlängert. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Rat & Tat- Steuerberater, Kanzlei Jupiter unter (1) 278 12 95, office@jupiter.co.at und Dr. Michael Kowarik unter (1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung. Web: www.ratundtat.at LEHRLINGSTRAININGS/JUNIOR SALES AWARD Fitprogramm für Lehrlinge Gute, fertige Verkäufer haben Seltenheitswert. Also sollte jeder Unternehmer jede Chance nützen, seine Lehrlinge bestmöglich auszubilden, damit er erst gar nicht in die Situation kommt, Verkäufer suchen zu müssen. Dazu gibt’s auch heuer wieder die vom Bundesgremium unterstützten Lehrlingstrainigstage und <strong>im</strong> Rahmen der Futura das Finale des Junior Sales Award. HEUER KÄMPFEN die Lehrlinge aus allen neun Bundesländern zum zehnten Mal um den Sieg be<strong>im</strong> Junior Sales Award. Damit sie aber fit für diesen Fight sind, gibt es wie jedes Jahr je einen Trainingstag in jeder Landeshauptstadt. Daran können – und sollten – alle Lehrlinge des he<strong>im</strong>ischen Elektrohandels teilnehmen. An diesem Trainingstag geht es sowohl um die Produkte an sich, als auch um die Gestaltung des Verkaufsgespräches. Es wird die Produkt-Nutzen-Argumentationstechnik als wirksame Möglichkeit gegen die Preisspirale trainiert und an der persönlichen Weiterentwicklung des Lehrlings für einen noch besseren und leichteren Kundenumgang gearbeitet. Im Rahmen dieser Trainings werden die neun besten Lehrlinge Österreichs ausgewählt. Diese werden dann zum Finale des Junior Sales Award 2007, das während der Futura über die Bühne gehen wird, eingeladen. Die Kosten für die Teilnahme betragen pro Lehrling 42 Euro. Die Firmen erhalten eine Rechnung über 115 Euro + MWSt, bekommen aber vom jeweiligen Landesgremium 73 Euro refundiert. Dieser Bewerb wird von der Wirtschaftskammerko-fi- Die Finalisten des JSA 2006 auf der Futura. nanziert und von HB- Austria gesponsert. ■ INFO: www.elektro.at TRAININGSTERMINE Wien: Montag, 23. April St. Pölten: Dienstag, 24. April Linz: Mittwoch, 25. April Graz: Mittwoch, 2. Mai Klagenfurt: Donnerstag, 3.5. Dornbirn: Montag, 7. Mai Innsbruck: Mittwoch, 9. Mai Salzburg: Donnerstag, 10. Mai Alle Termine von 10.00 bis 17.00 Uhr Anmeldungen: Mit Fax (Formular zum Herunterladen auf der E&W Homepage) an die WKO oder per eMail an office@diekooperationsberater.at.
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