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Robert F. Hartlauer im E&W-Gespräch

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MANAGEMENT E&W 4/07<br />

SCHWERARBEITERPENSION<br />

MELDEPFLICHT DURCH DEN<br />

DIENSTGEBER AB 2007!<br />

Personen, die in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag mindestens<br />

zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben, sollen künftig bereits ab<br />

Vollendung des 60. Lebensjahres (und bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen)<br />

in Pension gehen können.<br />

Durch die Schwerarbeiterverordnung wurde festgelegt, welche Tätigkeiten<br />

als Schwerarbeit anerkannt werden. Für Zeiträume ab 1.1.2007 trifft den<br />

Dienstgeber die Verpflichtung, Schwerarbeit an die Krankenversicherungsträger<br />

gesondert zu melden. Die Meldung soll einmal <strong>im</strong> Jahr erfolgen, jeweils<br />

bis Ende Februar für das vorangegangene Jahr.<br />

Deshalb sollten die Dienstgeber bereits <strong>im</strong> Jahr 2007 Aufzeichnungen über<br />

Schwerarbeit führen. Die erste Meldung erfolgt somit <strong>im</strong> Februar 2008.<br />

Selbständig Erwerbstätige haben die Meldung für sich selbst zu erstatten.<br />

Was zählt demnach als Schwerarbeit:<br />

3 unregelmäßige Nachtarbeit (Schicht-/Wechseldienste auch während<br />

der Nacht)<br />

3 regelmäßig unter Hitze und Kälte geleistete Tätigkeiten<br />

3 Tätigkeiten, die unter chemischen oder physikalischen Einflüssen geleistet<br />

werden<br />

3 schwere körperliche Arbeit, die dann vorliegt, wenn bei einer achtstündigen<br />

Arbeitszeit von Männern mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien<br />

und von Frauen mindestens 1.400 Arbeitskilokalorien verbraucht<br />

werden<br />

3 Tätigkeiten zur berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten<br />

Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf<br />

(zB Hospizmedizin)<br />

3 Tätigkeiten eines Behinderten, die trotz Vorliegens einer Minderung<br />

der Erwerbsfähigkeit von mind. 80% geleistet werden<br />

Tätigkeiten, für die ein Nachtschwerarbeits-Beitrag geleistet wurde<br />

3<br />

Ein Schwerarbeitsmonat wird erworben, wenn Schwerarbeit an mindestens<br />

fünf Tagen <strong>im</strong> Kalendermonat ausgeübt wurde.<br />

Die Dienstnehmer können die Dienstgeber zivilrechtlich belangen, wenn<br />

diese aufgrund mangelnder Aufzeichnungen die Schwerarbeiterpension<br />

nicht erhalten.<br />

Allerdings kommt <strong>im</strong> Fall der Schwerarbeiterpension ein Abschlag zum Tragen,<br />

der pro Jahr, um das der Pensionsantritt (gegenüber dem Regelpensionsalter)<br />

vorverlegt wird, 1,8% beträgt.<br />

Beispiel: Ein Dienstnehmer löst anlässlich seines 60. Geburtstags sein<br />

Dienstverhältnis per 31.10.2010 auf und beansprucht die Schwerarbeiterpension.<br />

Lösung: Da die Schwerarbeiterpension fünf Jahre vor dem vollendeten 65.<br />

Lebensjahres in Anspruch genommen wird, beträgt der Abschlag für die<br />

Pension 9% (= 1,8% x 5).<br />

Gültigkeit der Faxrechnungen verlängert<br />

Laut einer Information des Bundesministeriums für Finanzen können Faxrechnungen<br />

weiterhin unsigniert übermittelt werden und berechtigen den<br />

Empfänger zum Vorsteuerabzug. Diese ursprünglich mit Jahresende begrenzte<br />

Regelung wurde vorläufig bis 31.12.2007 verlängert.<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Rat & Tat-<br />

Steuerberater, Kanzlei Jupiter unter (1) 278 12 95,<br />

office@jupiter.co.at und Dr. Michael Kowarik unter<br />

(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.<br />

Web: www.ratundtat.at<br />

LEHRLINGSTRAININGS/JUNIOR SALES AWARD<br />

Fitprogramm für<br />

Lehrlinge<br />

Gute, fertige Verkäufer haben Seltenheitswert. Also sollte<br />

jeder Unternehmer jede Chance nützen, seine Lehrlinge<br />

bestmöglich auszubilden, damit er erst gar nicht in die<br />

Situation kommt, Verkäufer suchen zu müssen. Dazu<br />

gibt’s auch heuer wieder die vom Bundesgremium<br />

unterstützten Lehrlingstrainigstage und <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Futura das Finale des Junior Sales Award.<br />

HEUER KÄMPFEN die Lehrlinge<br />

aus allen neun Bundesländern<br />

zum zehnten Mal um den Sieg<br />

be<strong>im</strong> Junior Sales Award. Damit<br />

sie aber fit für diesen Fight sind,<br />

gibt es wie jedes Jahr je einen<br />

Trainingstag in jeder Landeshauptstadt.<br />

Daran können – und<br />

sollten – alle Lehrlinge des he<strong>im</strong>ischen<br />

Elektrohandels teilnehmen.<br />

An diesem Trainingstag geht es<br />

sowohl um die Produkte an sich,<br />

als auch um die Gestaltung des<br />

Verkaufsgespräches. Es wird die<br />

Produkt-Nutzen-Argumentationstechnik<br />

als wirksame Möglichkeit<br />

gegen die Preisspirale trainiert<br />

und an der persönlichen<br />

Weiterentwicklung des Lehrlings<br />

für einen noch besseren und<br />

leichteren Kundenumgang gearbeitet.<br />

Im Rahmen dieser Trainings werden<br />

die neun besten Lehrlinge<br />

Österreichs ausgewählt. Diese<br />

werden dann zum Finale des Junior<br />

Sales Award 2007, das während<br />

der Futura über die Bühne<br />

gehen wird, eingeladen.<br />

Die Kosten für die<br />

Teilnahme betragen<br />

pro Lehrling 42 Euro.<br />

Die Firmen erhalten<br />

eine Rechnung über<br />

115 Euro + MWSt,<br />

bekommen aber vom<br />

jeweiligen Landesgremium<br />

73 Euro refundiert.<br />

Dieser Bewerb<br />

wird von der Wirtschaftskammerko-fi-<br />

Die Finalisten des JSA 2006 auf der Futura. nanziert und von HB-<br />

Austria gesponsert. ■<br />

INFO: www.elektro.at<br />

TRAININGSTERMINE<br />

Wien: Montag, 23. April<br />

St. Pölten: Dienstag, 24. April<br />

Linz: Mittwoch, 25. April<br />

Graz: Mittwoch, 2. Mai<br />

Klagenfurt: Donnerstag, 3.5.<br />

Dornbirn: Montag, 7. Mai<br />

Innsbruck: Mittwoch, 9. Mai<br />

Salzburg: Donnerstag, 10. Mai<br />

Alle Termine von<br />

10.00 bis 17.00 Uhr<br />

Anmeldungen: Mit Fax (Formular<br />

zum Herunterladen auf der<br />

E&W Homepage) an die WKO<br />

oder per eMail an office@diekooperationsberater.at.

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