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Walkemühle - Rudolf Giesselmann

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ihrem Charakter, noch den Wünschen ihrer<br />

Eltern nach zur Zusammenerziehung mit Arbeiterkindern<br />

eignen, andere Möglichkeiten<br />

nachweisen müssen. Dies ist heute bereits mit<br />

Erfolg in einer Vorbesprechung geschehen.”<br />

(16)<br />

Gegen Ende 1922 trafen die ersten Anhänger<br />

Nelsons in der <strong>Walkemühle</strong> ein, um dort noch<br />

vorbereitende Arbeiten bis zur Eröffnung des<br />

Landerziehungsheimes <strong>Walkemühle</strong> im Frühjahr<br />

1924 auszuführen.(17) Im Sommer des<br />

Jahres war bereits ein altes Fachwerkhaus<br />

abgerissen worden. An seine Stelle wurde bis<br />

zur Eröffnung der Schule das große Akademiegebäude<br />

gebaut. Rund 300.000 Reichsmark<br />

wurden bis zum Frühjahr 1924 für Gebäude<br />

und Ausrüstung der Akademie ausgegeben.<br />

(18)<br />

<strong>Walkemühle</strong> - Generalansicht<br />

Nachdem für Wunder und für die Lehrerin Julie<br />

Pohlmann 1923 ein “Unterrichtserlaubnisschein”<br />

ausgestellt worden war, wurde im März 1924<br />

für die Oberlehrerin Specht beim Kreisschulrat<br />

ein weiterer Erlaubnisschein und die Erlaubnis<br />

zum Unterrichten schulpflichtiger Kinder beantragt.<br />

Im Brief der Schulinspektion Melsungen<br />

an die Regierung in Kassel vom 31.März 1924<br />

hieß es, nach persönlicher Rücksprache mit<br />

dem Anstaltsleiter:<br />

13<br />

“Auf der <strong>Walkemühle</strong> sind jetzt folgende Zöglinge<br />

vorhanden:<br />

2 im Alter von 2 und 5 Jahren<br />

2 im Alter von 6 und 8 Jahren<br />

(Adoptivkinder Wunders)<br />

8 im Alter von 17 bis 40 Jahren<br />

(3 männl. u. 5 weibl.)<br />

Im schulpflichtigen Alter befinden sich also nur<br />

zwei Kinder. Ich habe darauf hingewiesen,<br />

dass für diese die Leistungen nach dem Lehrplan<br />

für die Grundschule verlangt werden<br />

müssten. Ich habe ferner erklärt, dass ich die<br />

Angelegenheit der Regierung unterbreiten<br />

würde. Wunder sagte mir, dass der Herr Regierungs-Präsident<br />

die Anstalt besichtigt habe.”<br />

(19)<br />

Am 23. April traf in der <strong>Walkemühle</strong> die Verfügung<br />

des Kreisschulrats aus Melsungen ein,<br />

den Unterricht mit Zöglingen<br />

im schulpflichtigen<br />

Alter einzustellen. In Briefen<br />

an die Regierung in<br />

Kassel und an den Kreisschulrat<br />

in Melsungen<br />

berief sich Wunder darauf,<br />

mit seinem Unterrichtserlaubnisschein,<br />

ausgestellt durch den<br />

Vorgänger des jetzigen<br />

Kreisschulrats in Melsungen,<br />

bereits die Genehmigung<br />

zum Unterricht<br />

schulpflichtiger Kinder<br />

erhalten zu haben. Bei<br />

einer Rückfrage des<br />

Schulamts erklärte der<br />

Schulrat, “dass es sich<br />

seinerzeit, als er Wunder<br />

den Unterrichtserlaubnisschein ausstellte, nur<br />

um einen einzigen schulpflichtigen Zögling der<br />

Anstalt gehandelt hätte, so dass Bestimmungen<br />

betr. Grundschulpflicht nicht in Frage<br />

gestanden hätten.” (20)

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