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EQUIB - und Marketingstrategie Demographischer Wandel

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7 Stand der Forschung: Ergebnisse, offene Fragen <strong>und</strong> Perspektiven<br />

⊲ Für das an Älteren geschätzte Leistungsprofil (höhere<br />

Qualifikation, Verantwortungsbewusstsein, soziale<br />

Kompetenz), das insbesondere für leitende Tätigkeiten<br />

qualifiziert, sind nicht in hinreichendem Maße<br />

Stellen in den Betrieben verfügbar.<br />

⊲ Viele Betriebe orientieren sich noch an der Vorstellung<br />

einer „normalen“ Personalpolitik, die eine<br />

„normale“ Altersstruktur erhalten soll: ein Älterer<br />

scheidet aus, dafür „rückt“ ein Jüngerer „nach“. Eine<br />

Umstellung, die auf den demographischen <strong>Wandel</strong><br />

Bezug nimmt, hat hier noch nicht eingesetzt. 36<br />

⊲ Die Amortisation der Einarbeitungskosten (Qualifizierungskosten,<br />

anfangs noch keine volle Leistung)<br />

erfordert aus betrieblicher Sicht eine Mindestbeschäftigungsdauer.<br />

⊲ Auch Gehaltsstufe <strong>und</strong> Sozialklauseln werden z.T.<br />

als Hemmnis <strong>und</strong> Einschränkung der betrieblichen<br />

Handlungsfreiheit eingestuft.<br />

Kündigungsschutz <strong>und</strong> ältere Arbeitnehmer<br />

„Beim Kündigungsschutz ist zu unterscheiden zwischen tarifvertraglichen<br />

<strong>und</strong> gesetzlichen Regelungen (die zudem<br />

den Gerichten einen großen Auslegungsspielraum eröffnen).<br />

Nach dem Kündigungsschutzgesetz haben neueingestellte<br />

Ältere gegenüber Jüngeren kaum einen vorrangigen<br />

Kündigungsschutz. Als Kriterien dafür, dass eine Kündigung<br />

nicht als rechtswirksam, weil sozial ungerechtfertigt<br />

(§ 1 Kündigungsschutzgesetz) eingestuft wird, werden<br />

in der Rechtsprechung Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten<br />

<strong>und</strong> Alter herangezogen (...). Lediglich in Ausnahmefällen<br />

könnte das Alter bereits bei kurzer Betriebszugehörigkeit<br />

den Ausschlag bei der Sozialauswahl geben. Weiterhin<br />

ist zu bedenken, dass Betriebe (seit 1996) bei Kündigungen<br />

unverzichtbare (jüngere) Mitarbeiter von vornherein<br />

aus der Sozialauswahl herausnehmen können. Schließlich<br />

sei noch angemerkt, dass die Kündigungsschutzbestimmungen<br />

für Betriebe bis zu 10 Beschäftigten gar nicht zur<br />

Anwendung kommen. Der gesetzliche Kündigungsschutz<br />

betrifft also in erster Linie ältere langjährig Beschäftigte <strong>und</strong><br />

nicht Neueingestellte. Es gibt jedoch im Geltungsbereich einiger<br />

Tarifverträge Regelungen, durch die Ältere (in der Regel<br />

ab 50 Jahren) bereits bei relativ kurzer Beschäftigungszeit<br />

vor Kündigung geschützt sind.“<br />

Quelle: Koller/Gruber 2001:498<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ergeben sich interessante Hinweise<br />

auf die Chancen der Wirksamkeit von Förderprogrammen,<br />

die eindimensional auf eine Entgeltsubventionierung<br />

bei Neueinstellung Älterer ausgerichtet sind.<br />

Die genannten Faktoren lassen sich – insbesondere, wo<br />

vermutete Defizite Älterer doch eine Rolle spielen – mit<br />

niedrigeren Beschäftigungskosten nicht kompensieren.<br />

Geringere Lohnkosten für den Betriebe bedeuten daher<br />

nicht automatisch höhere Einstellungschancen für Ältere.<br />

Zu Einstellungszuschüssen nehmen die Betriebe daher<br />

in der Regel eine indifferente Haltung ein: vielleicht<br />

als Anreiz für andere Betriebe denkbar, aber für den eigenen<br />

Betrieb nicht interessant; hier käme es primär auf<br />

die Qualifikation des Bewerbers an (501).<br />

Die Autorinnen der IAB-Untersuchung kommen daher<br />

zu einer eher pessimistischen Einschätzung entsprechender<br />

Förderprogramme: „Eine gr<strong>und</strong>sätzliche Wende<br />

in den Eingliederungschancen von Älteren ist durch<br />

verstärkte Förderung (sofern sie finanzierbar ist) allerdings<br />

nicht zu erwarten: Vermutete Defizite von Älteren,<br />

die durch Lohnkostenzuschüsse ausgeglichen werden<br />

könnten, spielen in der Argumentation der Personalverantwortlichen<br />

keine vorherrschende Rolle.“ (503)<br />

Resümierend lässt sich also festhalten, dass die Betriebe<br />

in ihrer Mehrzahl durchaus für die Beschäftigung älterer<br />

Arbeitnehmer gute Gründe wissen <strong>und</strong> im Regelfall<br />

auch von gängigen Vorurteilen nach dem Muster von<br />

Defizithypothesen frei sind. Gleichwohl zeigt sich in jedem<br />

betrieblichen Einzelfall, dass spezielle Hemmnisse<br />

für die Beschäftigung Älterer im Spiel sind, die so gewichtig<br />

scheinen, dass selbst staatliche Fördermaßnahmen<br />

in ihrer heutigen Ausrichtung nur bedingt zu ihrer<br />

Überwindung beitragen.<br />

7.2 Ziele <strong>und</strong> Funktion einer regionalen<br />

qualitativen Untersuchung<br />

Es liegt in der Natur quantitativer Befragungen, dass<br />

sie einen sehr globalen Ansatz verfolgen <strong>und</strong> die Fragestellungen<br />

deshalb sehr allgemein ausfallen. Auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage liefern sie oft wichtige Strukturdaten.<br />

Ein weiteres Einsatzfeld quantitativer Untersuchungen<br />

ist die statistische Verifizierung von Hypothesen, wie<br />

sie sich beispielsweise als Resultat qualitativer Studien<br />

ergeben können. Umgekehrt können sich als Ergebnis<br />

quantitativer Untersuchungen Problemfelder abzeichnen,<br />

denen in vertiefenden qualitativen Studien nachzugehen<br />

ist.<br />

Geht es daher darum, betriebliche Entwicklungen<br />

<strong>und</strong> Standpunkte als Material für handlungsleitende<br />

Schlussfolgerungen für die Personal- <strong>und</strong> Qualifizierungsstrategie<br />

zu analysieren, kommt man an qualitativen<br />

Untersuchungsansätzen nicht vorbei. 37 Bei einer<br />

36<br />

Zur Problematik betrieblicher Altersstrukturen vor dem Hintergr<strong>und</strong> des demographischen <strong>Wandel</strong>s siehe auch Buck/Kistler/Mendius<br />

2002:49–58, sowie Köchling 2000:35f.<br />

Vergleichende Daten zum Altersaufbau in verschiedenen Branchen finden sich in George/Struck 2000:31–34.<br />

37<br />

Zur Verdeutlichung der Problematik ein Beispiel: Ob Ältere im Urteil der Personalverantwortlichen brauchbar sind, ist die eine Seite, ob<br />

<strong>EQUIB</strong> Beschäftigung <strong>und</strong> Qualifizierung älterer Arbeitnehmer <strong>und</strong> Arbeitnehmerinnen 21

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