Fokussierte Kapazitätsmärkte - LBD-Beratungsgesellschaft mbH
Fokussierte Kapazitätsmärkte - LBD-Beratungsgesellschaft mbH
Fokussierte Kapazitätsmärkte - LBD-Beratungsgesellschaft mbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Öko-Institut / <strong>LBD</strong> / RAUE LLP <strong>Fokussierte</strong> <strong>Kapazitätsmärkte</strong><br />
� Weniger dringlich bzw. naheliegend sind entsprechende Vorgaben im Bereich<br />
von Bestandsanlagen und Maßnahmen im Bereich steuerbarer Lasten, da die<br />
entsprechenden Anlagen bzw. Maßnahmen eher mit einem kurzfristigen Horizont<br />
zum Einsatz kommen bzw. wirksam werden. In einer späteren Phase<br />
können ggf. für Bestandskraftwerke ebenfalls Flexibilitäts- und Emissionsanforderungen<br />
eingeführt werden.<br />
Die in der Auktion erfolgreichen Anbieter müssen einen Nachweis über ihren Beitrag<br />
zur Kapazitätssicherung erbringen, der für die (verschiedenen) Produkte des Kapazitätsmarkts<br />
ebenfalls spezifiziert werden muss:<br />
� Unabdingbar ist ein solcher Nachweis für Maßnahmen im Bereich steuerbarer<br />
Lasten. Internationale Vorbilder wie z.B. der PJM-Kapazitätsmarkt (PJM 2011)<br />
sehen hier den Abruf von Lastsenkungsmaßnahmen für bis zu zehnmal im<br />
Jahr von jeweils bis zu 6 Stunden vor. Vor dem Hintergrund des erschließbaren<br />
Potenzials könnte hier aber auch auf kürzere Zeiträume abgestellt werden.<br />
� Für Kraftwerkskapazitäten ist der Nachweis zu erbringen, dass diese in den<br />
für die Versorgungssicherheit relevanten Zeiträumen für die Produktion zur<br />
Verfügung gestanden haben. Dies wird angesichts der für diese Zeiträume zu<br />
erwartenden Preisniveaus am Spotmarkt im Regelfall anzunehmen sein, zusätzlich<br />
könnte dies beispielsweise über ein Gebot an der Strombörse oder<br />
eine entsprechenden Lieferverpflichtung nachzuweisen sein.<br />
� Die entsprechenden Anlagen müsste eine Mindest-Zeitverfügbarkeit im Peak-<br />
Bereich nach VGB (2008) nachweisen. Mit Blick auf die entsprechenden Anlagenklassen<br />
wäre eine Mindest-Zeitverfügbarkeit für den Peak-Bereich von<br />
90% sinnvoll und angemessen.<br />
Mit diesen Anforderungen wäre ein Nachweis der physischen Verfügbarkeit der entsprechenden<br />
Anlagen erbracht.<br />
Zur Begrenzung der Kosten für die Stromverbraucher ist es sinnvoll, den Nachweis der<br />
physischen Verfügbarkeit mit einer Call-Option für die erfolgreichen Bieter im Kapazitätsmarkt<br />
zu verbinden. Mit der Call-Option erwirbt die zuständige Stelle das Recht auf<br />
die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem am Großhandelsmarkt erzielbaren<br />
Spot-Preis und einem fest definierten Schwellwert (Ausübungspreis). Dieser Ausübungspreis<br />
liegt sinnvollerweise (mit einem gewissen Sicherheitsabstand) oberhalb<br />
der Grenzkosten des Grenzanbieters im System und würde Knappheitspreise am<br />
Strommarkt nicht verhindern, gleichzeitig aber die Knappheitsprämien abschöpfen und<br />
diese zur Dämpfung der Kosten für die notwendigen Kapazitäts-Umlagen bei den Verbrauchern<br />
verfügbar machen.<br />
Diese Kombination der (physischen) Kapazitätsbereitstellung mit Call-Optionen ist dabei<br />
nicht notwendigerweise geboten, zur Dämpfung der Kosten für die Verbraucher<br />
jedoch sinnvoll. Die Alternative, im Kapazitätsmarkt ausschließlich Kapazitätsoptionen<br />
(ohne physischen Verfügbarkeitsnachweis) zu handeln, ist mit Blick auf die reale Gewährleistung<br />
der Versorgungssicherheit nicht sinnvoll, da mit diesem Modell die Mög-<br />
67