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Fokussierte Kapazitätsmärkte - LBD-Beratungsgesellschaft mbH

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Öko-Institut / <strong>LBD</strong> / RAUE LLP <strong>Fokussierte</strong> <strong>Kapazitätsmärkte</strong><br />

� Weniger dringlich bzw. naheliegend sind entsprechende Vorgaben im Bereich<br />

von Bestandsanlagen und Maßnahmen im Bereich steuerbarer Lasten, da die<br />

entsprechenden Anlagen bzw. Maßnahmen eher mit einem kurzfristigen Horizont<br />

zum Einsatz kommen bzw. wirksam werden. In einer späteren Phase<br />

können ggf. für Bestandskraftwerke ebenfalls Flexibilitäts- und Emissionsanforderungen<br />

eingeführt werden.<br />

Die in der Auktion erfolgreichen Anbieter müssen einen Nachweis über ihren Beitrag<br />

zur Kapazitätssicherung erbringen, der für die (verschiedenen) Produkte des Kapazitätsmarkts<br />

ebenfalls spezifiziert werden muss:<br />

� Unabdingbar ist ein solcher Nachweis für Maßnahmen im Bereich steuerbarer<br />

Lasten. Internationale Vorbilder wie z.B. der PJM-Kapazitätsmarkt (PJM 2011)<br />

sehen hier den Abruf von Lastsenkungsmaßnahmen für bis zu zehnmal im<br />

Jahr von jeweils bis zu 6 Stunden vor. Vor dem Hintergrund des erschließbaren<br />

Potenzials könnte hier aber auch auf kürzere Zeiträume abgestellt werden.<br />

� Für Kraftwerkskapazitäten ist der Nachweis zu erbringen, dass diese in den<br />

für die Versorgungssicherheit relevanten Zeiträumen für die Produktion zur<br />

Verfügung gestanden haben. Dies wird angesichts der für diese Zeiträume zu<br />

erwartenden Preisniveaus am Spotmarkt im Regelfall anzunehmen sein, zusätzlich<br />

könnte dies beispielsweise über ein Gebot an der Strombörse oder<br />

eine entsprechenden Lieferverpflichtung nachzuweisen sein.<br />

� Die entsprechenden Anlagen müsste eine Mindest-Zeitverfügbarkeit im Peak-<br />

Bereich nach VGB (2008) nachweisen. Mit Blick auf die entsprechenden Anlagenklassen<br />

wäre eine Mindest-Zeitverfügbarkeit für den Peak-Bereich von<br />

90% sinnvoll und angemessen.<br />

Mit diesen Anforderungen wäre ein Nachweis der physischen Verfügbarkeit der entsprechenden<br />

Anlagen erbracht.<br />

Zur Begrenzung der Kosten für die Stromverbraucher ist es sinnvoll, den Nachweis der<br />

physischen Verfügbarkeit mit einer Call-Option für die erfolgreichen Bieter im Kapazitätsmarkt<br />

zu verbinden. Mit der Call-Option erwirbt die zuständige Stelle das Recht auf<br />

die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem am Großhandelsmarkt erzielbaren<br />

Spot-Preis und einem fest definierten Schwellwert (Ausübungspreis). Dieser Ausübungspreis<br />

liegt sinnvollerweise (mit einem gewissen Sicherheitsabstand) oberhalb<br />

der Grenzkosten des Grenzanbieters im System und würde Knappheitspreise am<br />

Strommarkt nicht verhindern, gleichzeitig aber die Knappheitsprämien abschöpfen und<br />

diese zur Dämpfung der Kosten für die notwendigen Kapazitäts-Umlagen bei den Verbrauchern<br />

verfügbar machen.<br />

Diese Kombination der (physischen) Kapazitätsbereitstellung mit Call-Optionen ist dabei<br />

nicht notwendigerweise geboten, zur Dämpfung der Kosten für die Verbraucher<br />

jedoch sinnvoll. Die Alternative, im Kapazitätsmarkt ausschließlich Kapazitätsoptionen<br />

(ohne physischen Verfügbarkeitsnachweis) zu handeln, ist mit Blick auf die reale Gewährleistung<br />

der Versorgungssicherheit nicht sinnvoll, da mit diesem Modell die Mög-<br />

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