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Fokussierte Kapazitätsmärkte - LBD-Beratungsgesellschaft mbH

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Öko-Institut / <strong>LBD</strong> / RAUE LLP <strong>Fokussierte</strong> <strong>Kapazitätsmärkte</strong><br />

Strompreisen muss im Interesse des Verbrauchers erhalten werden. Ein Teilnahmeverbot<br />

für den Energy-only-Markt würde zu einer Verknappung des Angebots<br />

führen. Diese Verknappung wiederum würde das Wettbewerbsniveau<br />

verringern und zu steigenden Preisen führen. Ziel eines Teilnahmeverbots für<br />

den Energy-only-Markt ist die Erhöhung der Erzeugermargen zulasten der Verbraucher.<br />

Dies sollte vermieden werden. Deshalb sollen die kontrahierten Kapazitäten<br />

am Markt teilnehmen dürfen.<br />

2. Das Konzept des <strong>Fokussierte</strong>n Kapazitätsmarktes verfolgt auch das Ziel, zukünftig<br />

in besonderem Umfang benötigte, flexible Kraftwerkskapazitäten<br />

schrittweise in den Markt zu bringen. Wenn solche Neubaukraftwerke nicht am<br />

Markt teilnehmen können, wäre diese Zielstellung nicht mehr erfolgreich umzusetzen<br />

und auch die entsprechenden Präqualifikationsbedingungen nicht sinnvoll.<br />

3. Mit dem <strong>Fokussierte</strong>n Kapazitätsmarkt sollen Anreize erhalten bleiben, Energieeinsparungspotenziale<br />

(z.B. über die Auskopplung von Wärme oder andere<br />

Maßnahmen zur Effizienzverbesserung) zu erschließen, um auch weitere Einkommensströme<br />

jenseits des Kapazitätsentgelts verfügbar zu machen und damit<br />

zur dynamischen Effizienzverbesserung des Gesamtsystems beizutragen.<br />

Diese Option wäre mit einem Teilnahmeverbot am Energiemarkt ausgeschlossen.<br />

4. Wenn nachfrageseitige Maßnahmen in den <strong>Fokussierte</strong>n Kapazitätsmarkt über<br />

einen nicht-selektiven Ansatz einbezogen werden sollen (also kein gesondertes<br />

Marktsegment für nachfrageseitige Maßnahmen geschaffen werden soll) und<br />

diese Maßnahmen im Energiemarkt auf der Nachfrageseite wirksam werden, so<br />

wäre ein Ausschluss der angebotsseitigen Maßnahmen zumindest nicht sonderlich<br />

konsistent.<br />

Bei ausreichendem Wettbewerb in den Kapazitätsauktionen werden die Deckungsbeiträge<br />

aus dem Energy-only-Markt im Rahmen der Kapazitätsauktionen durch die<br />

Marktteilnehmer eingepreist. Dies führt so zu niedrigeren Geboten in den Kapazitätsauktionen.<br />

Lediglich Spitzenlastanlagen, die nur wenige Betriebsstunden erreichen,<br />

könnten keine Deckungsbeiträge aus dem Energy-only-Markt einpreisen und würden<br />

daher Gebote in Höhe ihrer Fixkosten erstellen. Anlagen mit höheren Benutzungsstunden<br />

können hingegen ihre erwarteten Deckungsbeiträge aus dem Energy-only-Markt in<br />

der Kapazitätsauktion einpreisen. Dies kann auch Anbieter mit höheren Fixkosten in<br />

der Kapazitätsauktion konkurrenzfähig halten.<br />

Bei der Teilnahme am Regelenergiemarkt bemessen Anbieter von Regelenergie ihr<br />

Angebot an den Realoptionalitäten. Für Kraftwerksbetreiber ist dies typischerweise der<br />

Energy-only-Markt. Wenn ein Kapazitätsanbieter seine Kapazität im Regelenergiemarkt<br />

anbieten will, muss er auf eine Vermarktung im Energy-only-Markt und somit auf<br />

die dort zu erzielenden Erlöse verzichten. Deshalb wird er im Regelenergiemarkt so<br />

anbieten, dass er mindestens die gleichen Gewinne wie im Energy-only-Markt erzielen<br />

kann. Entsprechend werden die Gebote für den Regelenergiemarkt anhand entgange-<br />

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