Fokussierte Kapazitätsmärkte - LBD-Beratungsgesellschaft mbH
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Öko-Institut / <strong>LBD</strong> / RAUE LLP <strong>Fokussierte</strong> <strong>Kapazitätsmärkte</strong><br />
Strompreisen muss im Interesse des Verbrauchers erhalten werden. Ein Teilnahmeverbot<br />
für den Energy-only-Markt würde zu einer Verknappung des Angebots<br />
führen. Diese Verknappung wiederum würde das Wettbewerbsniveau<br />
verringern und zu steigenden Preisen führen. Ziel eines Teilnahmeverbots für<br />
den Energy-only-Markt ist die Erhöhung der Erzeugermargen zulasten der Verbraucher.<br />
Dies sollte vermieden werden. Deshalb sollen die kontrahierten Kapazitäten<br />
am Markt teilnehmen dürfen.<br />
2. Das Konzept des <strong>Fokussierte</strong>n Kapazitätsmarktes verfolgt auch das Ziel, zukünftig<br />
in besonderem Umfang benötigte, flexible Kraftwerkskapazitäten<br />
schrittweise in den Markt zu bringen. Wenn solche Neubaukraftwerke nicht am<br />
Markt teilnehmen können, wäre diese Zielstellung nicht mehr erfolgreich umzusetzen<br />
und auch die entsprechenden Präqualifikationsbedingungen nicht sinnvoll.<br />
3. Mit dem <strong>Fokussierte</strong>n Kapazitätsmarkt sollen Anreize erhalten bleiben, Energieeinsparungspotenziale<br />
(z.B. über die Auskopplung von Wärme oder andere<br />
Maßnahmen zur Effizienzverbesserung) zu erschließen, um auch weitere Einkommensströme<br />
jenseits des Kapazitätsentgelts verfügbar zu machen und damit<br />
zur dynamischen Effizienzverbesserung des Gesamtsystems beizutragen.<br />
Diese Option wäre mit einem Teilnahmeverbot am Energiemarkt ausgeschlossen.<br />
4. Wenn nachfrageseitige Maßnahmen in den <strong>Fokussierte</strong>n Kapazitätsmarkt über<br />
einen nicht-selektiven Ansatz einbezogen werden sollen (also kein gesondertes<br />
Marktsegment für nachfrageseitige Maßnahmen geschaffen werden soll) und<br />
diese Maßnahmen im Energiemarkt auf der Nachfrageseite wirksam werden, so<br />
wäre ein Ausschluss der angebotsseitigen Maßnahmen zumindest nicht sonderlich<br />
konsistent.<br />
Bei ausreichendem Wettbewerb in den Kapazitätsauktionen werden die Deckungsbeiträge<br />
aus dem Energy-only-Markt im Rahmen der Kapazitätsauktionen durch die<br />
Marktteilnehmer eingepreist. Dies führt so zu niedrigeren Geboten in den Kapazitätsauktionen.<br />
Lediglich Spitzenlastanlagen, die nur wenige Betriebsstunden erreichen,<br />
könnten keine Deckungsbeiträge aus dem Energy-only-Markt einpreisen und würden<br />
daher Gebote in Höhe ihrer Fixkosten erstellen. Anlagen mit höheren Benutzungsstunden<br />
können hingegen ihre erwarteten Deckungsbeiträge aus dem Energy-only-Markt in<br />
der Kapazitätsauktion einpreisen. Dies kann auch Anbieter mit höheren Fixkosten in<br />
der Kapazitätsauktion konkurrenzfähig halten.<br />
Bei der Teilnahme am Regelenergiemarkt bemessen Anbieter von Regelenergie ihr<br />
Angebot an den Realoptionalitäten. Für Kraftwerksbetreiber ist dies typischerweise der<br />
Energy-only-Markt. Wenn ein Kapazitätsanbieter seine Kapazität im Regelenergiemarkt<br />
anbieten will, muss er auf eine Vermarktung im Energy-only-Markt und somit auf<br />
die dort zu erzielenden Erlöse verzichten. Deshalb wird er im Regelenergiemarkt so<br />
anbieten, dass er mindestens die gleichen Gewinne wie im Energy-only-Markt erzielen<br />
kann. Entsprechend werden die Gebote für den Regelenergiemarkt anhand entgange-<br />
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