26.02.2013 Aufrufe

Vergleichende Untersuchung konventioneller und digitaler intraoraler

Vergleichende Untersuchung konventioneller und digitaler intraoraler

Vergleichende Untersuchung konventioneller und digitaler intraoraler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

22<br />

Literaturübersicht<br />

Gesichtspunkt darstellt. Eine Einzelzahnaufnahme <strong>konventioneller</strong> Technik hat eine<br />

recht hohe Hautoberflächendosis zur Folge, die bei circa 10 mSv – 15 mSv liegt.<br />

Ursache der hohen Hautoberflächendosis ist der geringe Film-Fokus-Abstand in der<br />

dentalen Radiographie (YOUSSEFZADEH et al. 1999). Mit somatischen Schäden<br />

muss schon ab einem Wert von 0,5 Sv gerechnet werden (YOUSSEFZADEH et al.<br />

1999). In diesem Zusammenhang ist von Interesse, dass dentale Aufnahmen ca.<br />

25% aller medizinischen Röntgenaufnahmen ausmachen (BROWN 2001). Durch die<br />

Anwendung <strong>digitaler</strong> Aufnahmeverfahren konnte die benötigte Dosis im Vergleich mit<br />

einem Röntgenfilm der Empfindlichkeitsklasse E um 50 % – 90 % gesenkt werden<br />

(ROHLIN u. WHITE 1992; VAN DER STELT 1992; WENZEL u. GRONDAHL 1995;<br />

TYNDALL et al. 1998; PFEIFFER et al. 2000; SANDERINK u. MILES 2000).<br />

In der derzeit noch gültigen Röntgenverordnung vom 08.01.1987 sowie in der<br />

Strahlenschutzverordnung vom 20.07.2001 wird explizit die Vermeidung einer<br />

unnötigen Strahlenexposition des Menschen gefordert, die erforderliche Bildqualität<br />

muss allerdings gewährleistet sein (RÖNTGENVERORDNUNG 1987;<br />

STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG 2001).<br />

Im Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung <strong>und</strong> im<br />

zugehörigen Hintergr<strong>und</strong>papier ist die Umsetzung der europäischen Richtlinien<br />

96/29/Euratom vom 29.06.1996 (Gr<strong>und</strong>normen) <strong>und</strong> 97/43/Euratom vom 09.07.1997<br />

(Patientenschutz) beschrieben. Primäres Ziel ist die Strahlenreduzierung durch eine<br />

verbesserte Qualitätssicherung. Der Dosisgrenzwert für die Bevölkerung soll von 1,5<br />

mSv auf 1 mSv pro Kalenderjahr gesenkt werden, der Dosisgrenzwert für<br />

strahlenexponierte Personen von 50 mSv auf 20 mSv pro Kalenderjahr. Dennoch<br />

wird es in der medizinischen Diagnostik nicht zur Festlegung von Grenzwerten<br />

kommen. Die erforderliche Bildqualität soll jedoch mit einer möglichst geringen<br />

Strahlenexposition erreicht werden. An die Umsetzung von Referenzwerten auf<br />

europäischer Basis als Richtwerte im Sinne einer Qualitätssicherung wird gedacht<br />

(ENTWURF EINER VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER RÖNTGEN-<br />

VERORDNUNG 2001). Aus dem Blickwinkel der Dosisreduzierung liegt der Vorteil<br />

<strong>digitaler</strong> Verfahren in der geringeren benötigten Strahlendosis, in der Vermeidung<br />

unnötiger Doppelaufnahmen, da Belichtungsfehler minimiert werden können, <strong>und</strong> in

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!