Lues im Mund - Zm-online
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man sich, eine Neufassung zu konzi-<br />
pieren,anstatt die alte Satzung zu<br />
überarbeiten. Dabei wurden sowohl<br />
die geltende BZÄK-Satzung, die Sat-<br />
zungen der Landeszahnärztekammern,<br />
der Heilberufekammern sowie Satzun-<br />
gen und Geschäftsordnungen weiterer<br />
Verbände hinzugezogen. Mehrere<br />
Abst<strong>im</strong>mungsprozesse des Satzungs-<br />
und Geschäftsordnungsentwurfs in die<br />
Länder unter Einbindung der Dele-<br />
gierten folgten. Am 28. September<br />
2011 war ein überarbeiteter Entwurf<br />
abgeschlossen, der am 11. und 12. No-<br />
vember 2011 der Bundesversammlung<br />
zur Entscheidung vorgelegt wurde.<br />
Aus Zeitgründen (wegen umfangreicher<br />
Debatten zur GOZ-Novellierung) ent-<br />
schieden die Delegierten in Frankfurt, das<br />
Satzungsthema zu vertagen und auf einer<br />
dafür einberufenen außerordentlichen Bun-<br />
desversammlung zu beraten. Im Nachgang<br />
zu diesem Beschluss wurden die Mit-<br />
gliedskammern erneut um Änderungs-<br />
vorschläge gebeten, die die Satzungs-<br />
kommission aufnahm, in den beste-<br />
henden Entwurf einarbeitete und wie-<br />
derum in die Länder zur Rückkopplung<br />
gab. Der für die außerordentliche Bun-<br />
desversammlung eingereichte Entwurf<br />
war ein Konsenspapier, das auf breiter<br />
Basis aufgestellt war.<br />
RA Peter Knüpper, Hauptgeschäfts-<br />
führer der Bayerischen Landeszahn-<br />
ärztekammer und Mitglied der Sat-<br />
zungskommission, umriss Stoßrich-<br />
tung und Quintessenz der Satzung:<br />
Dr. Michael Frank erklärte die Genese der<br />
Satzungsnovelle.<br />
Das BZÄK-Präsidium<br />
(v.r.n.l.): die Vize-<br />
präsidenten Prof.<br />
Dr. Christoph Benz<br />
und Prof. Dr. Dietmar<br />
Oesterreich mit Präsident<br />
Dr. Peter Engel<br />
und Hauptgeschäftsführer<br />
Florian Lemor<br />
Oberstes Ziel sei, die Freiberuflichkeit<br />
des Zahnarztes zu schützen. Die Bundes-<br />
zahnärztekammer verstehe sich nicht als<br />
Bundesverband zur Vertretung von Einzel-<br />
interessen, sondern als Sachwalter ihrer<br />
Mitglieder, der Zahnärztekammern. Pro-<br />
RA Peter Knüpper erläuterte den Delegierten den<br />
Satzungsentwurf.<br />
Fotos: axentis.de/Lopata<br />
grammatisch orientiere sich die neue Sat-<br />
zung an den bisher geltenden Aussagen.<br />
Knüpper: „Das Rad wurde also nicht neu<br />
erfunden, es hat – um <strong>im</strong> Bilde zu bleiben –<br />
an der einen oder anderen Stelle vielleicht<br />
eine Speiche weniger oder eine Speiche<br />
mehr bekommen. Die Fahrtrichtung also<br />
bleibt dieselbe, aber der Weg ist weniger<br />
holprig.“ Wichtig sei auch die Orientierung<br />
nicht nur an den eigenen beruflichen<br />
Interessen und an den wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen, sondern auch am Gemein-<br />
wohl, so Knüpper weiter. Dieses Bekenntnis<br />
sei neu. Es betone, dass es nicht nur ein<br />
Berufsethos des einzelnen Berufsträgers<br />
gebe, sondern auch eine Institutionen-<br />
Ethik: „Ein modernes Verbandsmanage-<br />
ment braucht entsprechende Strukturen,<br />
um entscheidungsfähig zu bleiben.“<br />
Intensive Beratungen<br />
Auf die Einführung der Satzungsexperten<br />
folgten intensive Beratungen und Beschluss-<br />
fassungen der Delegierten. Zu den Haupt-<br />
punkten der neuen Satzung gehören:<br />
■ Die Organe Präsident, Vizepräsidenten,<br />
Vorstand und Bundesversammlung werden<br />
gestärkt und ihre Aufgaben klar definiert.<br />
■ Die politische Gewichtung wird gestärkt.<br />
■ Die rechtlichen Grundlagen des Verbands<br />
werden beachtet.<br />
■ Fragen des Budgets und der Finanzen<br />
werden zwischen Vorstand und Bundes-<br />
versammlung neu justiert.<br />
■ Musterberufs- und Weiterbildungsrecht<br />
werden von der Bundesversammlung be-<br />
raten und beschlossen.<br />
■ Die Zahl der Delegierten wird nicht<br />
reduziert.<br />
Die Satzung soll nach Eintragung in das<br />
Vereinsregister rechtzeitig vor der nächsten<br />
Bundesversammlung am 9. und 10. No-<br />
vember 2012 in Frankfurt/Main in Kraft<br />
treten. Über die Geschäftsordnung wird<br />
dort beraten. pr<br />
zm 102, Nr. 14 A, B, 16.7.2012, (1003)<br />
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