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Lues im Mund - Zm-online

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man sich, eine Neufassung zu konzi-<br />

pieren,anstatt die alte Satzung zu<br />

überarbeiten. Dabei wurden sowohl<br />

die geltende BZÄK-Satzung, die Sat-<br />

zungen der Landeszahnärztekammern,<br />

der Heilberufekammern sowie Satzun-<br />

gen und Geschäftsordnungen weiterer<br />

Verbände hinzugezogen. Mehrere<br />

Abst<strong>im</strong>mungsprozesse des Satzungs-<br />

und Geschäftsordnungsentwurfs in die<br />

Länder unter Einbindung der Dele-<br />

gierten folgten. Am 28. September<br />

2011 war ein überarbeiteter Entwurf<br />

abgeschlossen, der am 11. und 12. No-<br />

vember 2011 der Bundesversammlung<br />

zur Entscheidung vorgelegt wurde.<br />

Aus Zeitgründen (wegen umfangreicher<br />

Debatten zur GOZ-Novellierung) ent-<br />

schieden die Delegierten in Frankfurt, das<br />

Satzungsthema zu vertagen und auf einer<br />

dafür einberufenen außerordentlichen Bun-<br />

desversammlung zu beraten. Im Nachgang<br />

zu diesem Beschluss wurden die Mit-<br />

gliedskammern erneut um Änderungs-<br />

vorschläge gebeten, die die Satzungs-<br />

kommission aufnahm, in den beste-<br />

henden Entwurf einarbeitete und wie-<br />

derum in die Länder zur Rückkopplung<br />

gab. Der für die außerordentliche Bun-<br />

desversammlung eingereichte Entwurf<br />

war ein Konsenspapier, das auf breiter<br />

Basis aufgestellt war.<br />

RA Peter Knüpper, Hauptgeschäfts-<br />

führer der Bayerischen Landeszahn-<br />

ärztekammer und Mitglied der Sat-<br />

zungskommission, umriss Stoßrich-<br />

tung und Quintessenz der Satzung:<br />

Dr. Michael Frank erklärte die Genese der<br />

Satzungsnovelle.<br />

Das BZÄK-Präsidium<br />

(v.r.n.l.): die Vize-<br />

präsidenten Prof.<br />

Dr. Christoph Benz<br />

und Prof. Dr. Dietmar<br />

Oesterreich mit Präsident<br />

Dr. Peter Engel<br />

und Hauptgeschäftsführer<br />

Florian Lemor<br />

Oberstes Ziel sei, die Freiberuflichkeit<br />

des Zahnarztes zu schützen. Die Bundes-<br />

zahnärztekammer verstehe sich nicht als<br />

Bundesverband zur Vertretung von Einzel-<br />

interessen, sondern als Sachwalter ihrer<br />

Mitglieder, der Zahnärztekammern. Pro-<br />

RA Peter Knüpper erläuterte den Delegierten den<br />

Satzungsentwurf.<br />

Fotos: axentis.de/Lopata<br />

grammatisch orientiere sich die neue Sat-<br />

zung an den bisher geltenden Aussagen.<br />

Knüpper: „Das Rad wurde also nicht neu<br />

erfunden, es hat – um <strong>im</strong> Bilde zu bleiben –<br />

an der einen oder anderen Stelle vielleicht<br />

eine Speiche weniger oder eine Speiche<br />

mehr bekommen. Die Fahrtrichtung also<br />

bleibt dieselbe, aber der Weg ist weniger<br />

holprig.“ Wichtig sei auch die Orientierung<br />

nicht nur an den eigenen beruflichen<br />

Interessen und an den wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen, sondern auch am Gemein-<br />

wohl, so Knüpper weiter. Dieses Bekenntnis<br />

sei neu. Es betone, dass es nicht nur ein<br />

Berufsethos des einzelnen Berufsträgers<br />

gebe, sondern auch eine Institutionen-<br />

Ethik: „Ein modernes Verbandsmanage-<br />

ment braucht entsprechende Strukturen,<br />

um entscheidungsfähig zu bleiben.“<br />

Intensive Beratungen<br />

Auf die Einführung der Satzungsexperten<br />

folgten intensive Beratungen und Beschluss-<br />

fassungen der Delegierten. Zu den Haupt-<br />

punkten der neuen Satzung gehören:<br />

■ Die Organe Präsident, Vizepräsidenten,<br />

Vorstand und Bundesversammlung werden<br />

gestärkt und ihre Aufgaben klar definiert.<br />

■ Die politische Gewichtung wird gestärkt.<br />

■ Die rechtlichen Grundlagen des Verbands<br />

werden beachtet.<br />

■ Fragen des Budgets und der Finanzen<br />

werden zwischen Vorstand und Bundes-<br />

versammlung neu justiert.<br />

■ Musterberufs- und Weiterbildungsrecht<br />

werden von der Bundesversammlung be-<br />

raten und beschlossen.<br />

■ Die Zahl der Delegierten wird nicht<br />

reduziert.<br />

Die Satzung soll nach Eintragung in das<br />

Vereinsregister rechtzeitig vor der nächsten<br />

Bundesversammlung am 9. und 10. No-<br />

vember 2012 in Frankfurt/Main in Kraft<br />

treten. Über die Geschäftsordnung wird<br />

dort beraten. pr<br />

zm 102, Nr. 14 A, B, 16.7.2012, (1003)<br />

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