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Lues im Mund - Zm-online

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Foto: DOC RABE Media/Fotolia Foto: MEV<br />

Italien<br />

Steuer auf süße Getränke geplant<br />

Der italienische Gesundheits-<br />

minister Renato Balduzzi will auf<br />

gezuckerte kohlensäurehaltige<br />

Getränke eine Steuer erheben<br />

mit dem Ziel, die Ernährung be-<br />

sonders der jungen Generation<br />

zu verbessern und zugleich Geld<br />

für Gesundheitsmaßnahmen in<br />

die Kassen zu bringen. Der Plan<br />

Schadensersatz<br />

Anwälte für Fehler haftbar<br />

Auch ein Anwalt muss für<br />

Fehler haften und darf die <strong>im</strong><br />

Beratungsverkehr erforderliche<br />

Sorgfalt nicht außer Acht lassen.<br />

Darauf verweist der Wirtschafts-<br />

publizist Dietmar Kern aus<br />

Ludwigsburg (Baden-Württem-<br />

berg). Der Anwalt sei <strong>im</strong>mer<br />

dann voll schadensersatzpflich-<br />

tig, wenn er seinen Dienstvertrag<br />

mit dem Mandanten nicht er-<br />

füllt oder wenn er seinen (Infor-<br />

mations-)Pflichten nicht nach-<br />

kommt.<br />

stößt allerdings auf Kritik.<br />

Verbraucherschützer werfen der<br />

Regierung vor, sie wolle unter<br />

dem Vorwand der Gesundheits-<br />

förderung den Bürgern erneut in<br />

die Taschen greifen. Balduzzi<br />

kündigte an, es werde auch um<br />

Nahrungsmittel gehen.<br />

Ein weiterer Schritt könne auch<br />

Spirituosen betreffen, berichtete<br />

die Nachrichtenagentur Ansa.<br />

Der Minister sagte demnach<br />

dem Sender tgcom24, Ziel sei,<br />

einen besseren Ernährungsstil<br />

durchzusetzen. Die Wirkung bei<br />

den kohlensäurehaltigen Geträn-<br />

ken sei sehr begrenzt und werde<br />

weder für die Hersteller noch<br />

für die Konsumenten Probleme<br />

bringen. „Der Sinn der Initiative<br />

liegt mehr in der Botschaft<br />

als in den wirtschaftlichen Kon-<br />

sequenzen.“ ck/dpa<br />

Beispiel: In einer juristischen<br />

Auseinandersetzung rät ein<br />

Richter den Prozessparteien,<br />

einen Vergleich zu schließen.<br />

Beide Anwälte gehen auf diesen<br />

Vorschlag ein – einer der beiden<br />

vergisst jedoch, den sogenann-<br />

ten Widerrufsvorbehalt zu bean-<br />

tragen. Ein schwerwiegender<br />

Fehler, denn „Anwälte müssen<br />

stets bei ihren Mandanten die<br />

Zust<strong>im</strong>mung zum Vergleich ein-<br />

holen“, so Kern.<br />

Mehr noch: Auch darauf, dass<br />

Regressansprüche gegen ihn bin-<br />

nen drei Jahren verjähren, müsse<br />

der Jurist hinweisen. „Unterlässt<br />

er das, kann der Mandant seine<br />

Forderung <strong>im</strong> Rahmen der<br />

sogenannten Sekundärhaftung<br />

geltend machen“, so Kern. sg<br />

zm 102, Nr. 14 A, B, 16.7.2012, (1049)<br />

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