Lues im Mund - Zm-online
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eteiligt. Die Gelegenheit bekommt er<br />
auf der jährlich stattfindenden Vertreter-<br />
versammlung. Sie setzt sich aus 222 von<br />
den Mitgliedern für vier Jahre gewählten<br />
Vertretern zusammen. Ihnen berichtet der<br />
Vorstandsvorsitzende über den Geschäfts-<br />
verlauf des Vorjahres, über Gewinne und<br />
Verluste und unterbreitet den Vertretern<br />
einen Vorschlag zur Gewinnverwendung.<br />
Die Vertreter st<strong>im</strong>men dann darüber ab,<br />
ob sie den Vorstand entlasten, ihm damit<br />
das Vertrauen aussprechen und seinen<br />
Vorschlag, was mit dem Gewinn getan<br />
werden soll, annehmen. So st<strong>im</strong>mten auf<br />
der letzten Versammlung am 15. Juni dieses<br />
Jahres die Vertreter der Zahlung von vier<br />
Prozent Dividende zu.<br />
Mitgliedsentscheidungen<br />
best<strong>im</strong>men Weg der Bank<br />
Der apoBank-Vorstandsvorsitzende Herbert<br />
Pfennig n<strong>im</strong>mt dabei die Versammlung in<br />
die Pflicht: „Die apoBank gehört nicht dem<br />
Vorstand, nicht dem Aufsichtsrat und nicht<br />
den Mitarbeitern. Sie gehört Ihnen, unseren<br />
Mitgliedern, die mit Ihrem persönlichen<br />
Geld investiert sind“, sagte er bei der letzten<br />
Vertreterversammlung in Düsseldorf. Die Mit-<br />
glieder seien es letztlich, die über Wohl und<br />
Wehe des Instituts entscheiden würden.<br />
Pfennig informierte auf der Versammlung<br />
über die Situation der Bank und darüber,<br />
welche Herausforderungen auf die Mit-<br />
glieder zukommen. Dazu gehört auch die<br />
bessere Ausstattung des Instituts mit mehr<br />
Eigenkapital, wie es die Regeln des Basel-III-<br />
Abkommens verlangen. Um die dafür nötige<br />
Summe zusammenzutragen, regte er eine<br />
Kapitalerhöhung um 250 Millionen Euro<br />
an. Seine Idee ist, die Geschäftsanteile von<br />
derzeit 1 500 auf 2 000 Euro zu erhöhen.<br />
Das würde bedeuten, dass die Mitglieder<br />
je Anteil 500 Euro nachschießen müssten.<br />
Die Entscheidung darüber soll aber erst <strong>im</strong><br />
nächsten Jahr fallen, da hierfür die Zust<strong>im</strong>-<br />
mung der Vertreterversammlung notwen-<br />
dig ist. Pfennig wollte sich lediglich ein<br />
St<strong>im</strong>mungsbild über die Reaktionen auf<br />
derlei Absichten machen. Die Resonanz<br />
bei den Vertretern war jedenfalls positiv.<br />
INFO<br />
Genossenschaftsbanken und Sicherheit<br />
Die Sicherungseinrichtungen der Genossenschaftsbanken<br />
setzen sich aus einem<br />
Garantiefonds und dem Garantieverbund<br />
zusammen. Die dem Bundesverband der<br />
Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossenen<br />
Institute zahlen ihre Beiträge<br />
zur Sicherung in einen Garantiefonds ein.<br />
Diese Mittel werden eingesetzt, wenn eine<br />
Bank nicht in der Lage ist, wirtschaftliche<br />
Schwierigkeiten selbst zu überwinden. Der<br />
Garantieverbund übern<strong>im</strong>mt Bürgschaften<br />
und Garantieerklärungen. Diese rein<br />
privatwirtschaftlich organisierte Sicherungseinrichtung<br />
garantiert die 100-prozentige<br />
Sicherheit der Kundeneinlagen.<br />
Der BVR erstellt jährlich einen Bericht über<br />
Die Sorge um die Sicherheit ihres Kapital-<br />
einsatzes scheint sich bei den Mitgliedern in<br />
Grenzen zu halten. Die Bank arbeitet <strong>im</strong>mer<br />
noch Missstände ab, die sich aus den Fehl-<br />
spekulationen in 2009 ergeben haben. (Als<br />
problematisch könnten sich die Forderun-<br />
gen an spanische Banken von noch rund<br />
180 Millionen Euro sowie verbriefte Hypo-<br />
thekenkredite in Höhe von 330 Millionen<br />
Euro erweisen. Zu letzteren meint Pfennig:<br />
„Hier würde uns allerdings die mit dem BVR<br />
die Sicherungseinrichtung, den er der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
zur Prüfung vorlegt.<br />
Bei den angeschlossenen Instituten sind<br />
alle Einlagen und die von der jeweiligen<br />
Bank emittierten Inhaberschuldverschreibungen<br />
zu 100 Prozent geschützt. Zusätzlich<br />
greift wie bei allen anderen Banken<br />
auch hier der gesetzliche Schutz der<br />
Entschädigungseinrichtung deutscher<br />
Banken. Danach sind Einlagen bis zu<br />
100 000 Euro geschützt.<br />
Bislang hat es noch keine Insolvenz bei<br />
den Volks- und Raiffeisenbanken gegeben<br />
und kein Kunde musste den Verlust seiner<br />
Einlagen beklagen. ■<br />
zm 102, Nr. 14 A, B, 16.7.2012, (1041)<br />
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