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Der Mythos vom Geld

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Festlegung der <strong>Geld</strong>politik<br />

24 DIE EUROPÄISCHE WÄHRUNGSUNION 499<br />

Gemäß Artikel 12 EUV-Protokoll legt der EZB-Rat die <strong>Geld</strong>politik<br />

der Gemeinschaft fest – gegebenenfalls einschließlich von Entscheidungen<br />

über geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung<br />

von Zentralbankgeld im ESZB – und erläßt die für ihre<br />

Ausführung notwendigen Leitlinien. Die EZB nimmt die nationalen<br />

Zentralbanken zur Durchführung von Geschäften, die zu den Aufgaben<br />

des ESZB gehören, in Anspruch.<br />

Nach Artikel 14 handeln die nationalen Zentralbanken als integraler<br />

Bestandteil des ESZB gemäß den Leitlinien und Weisungen der<br />

EZB. <strong>Der</strong> EZB-Rat trifft die notwendigen Maßnahmen, um die Einhaltung<br />

der Leitlinien und Weisungen der EZB sicherzustellen; er<br />

kann verlangen, daß ihm hierzu alle erforderlichen Informationen<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Gemäß Artikel 17 können die EZB und die nationalen Zentralbanken<br />

für Kreditinstitute, öffentliche Stellen und andere Marktteilnehmer<br />

Konten eröffnen und Vermögenswerte, einschließlich<br />

Schuldbuchforderungen, als Sicherheit hereinnehmen.<br />

Banknoten<br />

Die offensichtlichste Methode der <strong>Geld</strong>schöpfung ist die Ausgabe<br />

von staatlichen Banknoten und die Prägung von <strong>Geld</strong>münzen.<br />

Nach Artikel 16 EUV-Protokoll, der sich auf Artikel 105 Absatz 1<br />

EGV bezieht, hat der EZB-Rat das ausschließliche Recht, die Ausgabe<br />

von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Die EZB<br />

und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten<br />

berechtigt. Die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen<br />

Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Gemeinschaft<br />

als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Münzgeld wird in begrenzten<br />

Mengen von den nationalen Zentralbanken geprägt werden.<br />

Die Monetisierung von Schulden<br />

Eine bedeutende Methode der <strong>Geld</strong>schöpfung ist die Monetisierung<br />

der Staatsschulden. Die Monetisierung öffentlicher Schulden durch<br />

das ESZB und die EZB ist verboten, da nach Artikel 104 EGV Über-

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