Neue Bewilligungen - VolkswagenStiftung : Seite nicht gefunden
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Ergänzende Angaben zur<br />
Jahresrechnung 2007<br />
A. Allgemeine Angaben zur Jahresrechnung<br />
Mit den „Ergänzenden Angaben zur Jahresrech -<br />
nung“ wird die Jahresrechnung der Volkswagen -<br />
Stiftung auf freiwilliger Basis in Anlehnung an die<br />
für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften<br />
für den Anhang erweitert.<br />
Die Bilanz und die Ertragsrechnung sind nach<br />
den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB) unter<br />
Berücksichtigung von stiftungsspezifischen<br />
Besonderheiten gegliedert.<br />
Die Ertragsrechnung stellt sich als Ermittlung von<br />
Erträgen und Aufwendungen aus der Bewirtschaf -<br />
tung des Stiftungsvermögens abzüglich Verwal -<br />
tungsaufwendungen gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung<br />
und Rücklagendotierung gemäß § 4 Abs. 3 der<br />
Satzung dar.<br />
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />
Angaben zur Bilanz und zur Ertragsrechnung<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
entsprechen den für alle Kaufleute geltenden<br />
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff.<br />
HGB).<br />
Die Ansprüche nach § 4 Abs. 1 b der Satzung gegen<br />
das Land Niedersachsen wurden zum fik tiven Bar -<br />
wert angesetzt. Der Bewertung wurde eine nachhaltig<br />
erzielbare Dividende von 10 % p.a. und ein<br />
Kapitalisierungszinssatz von 8 % p.a. zugrunde<br />
gelegt.<br />
Die erworbenen Immateriellen Vermögensgegen -<br />
stände werden zu Anschaffungskosten, vermindert<br />
um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.<br />
EDV-Programme werden grundsätzlich über drei<br />
Jahre abgeschrieben.<br />
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen, an -<br />
gesetzt. Die den Abschreibungen zugrunde liegen -<br />
den Nutzungsdauern entsprechen im Wesentlichen<br />
den steuerlich anerkannten Nutzungsdauern.<br />
Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangs -<br />
jahr voll abgeschrieben.<br />
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten<br />
beziehungsweise – bezüglich der vermögensverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaften – in Anleh -<br />
nung an die steuerliche Spiegelbildmethode an -<br />
gesetzt. Nach der Spiegelbildmethode erhöht sich<br />
der Beteiligungsbuchwert jeweils um Jahreser -<br />
gebnis sowie Einlagen und vermindert sich um<br />
die Entnahmen des Geschäftsjahres. Der Beteili -<br />
gungsbuchwert entspricht damit grundsätzlich<br />
dem Kapitalkonto bei der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Die Beteiligungserträge der vermögensverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaften werden nach Fest -<br />
stellung der betreffenden Jahresabschlüsse – d. h.<br />
im Folgejahr – vereinnahmt.<br />
Die Bewertung der Sonstigen Finanzanlagen<br />
(Wertpapiere des Anlagevermögens und Sonstige<br />
langfristige Forderungen) erfolgt zu Anschaffungs -<br />
kosten. Agio- beziehungsweise Disagiobeträge bei<br />
den Sonstigen langfristigen Forderungen werden<br />
zeitanteilig über die Restlaufzeiten der Darlehens -<br />
forderungen aufgelöst. Abschreibungen werden<br />
nur bei voraussichtlich dauernden Wertminderun -<br />
gen vorgenommen. Bei verzinslichen Wertpapieren<br />
ohne liquiden Markt werden Über-pari-Beträge<br />
planmäßig linear über die Restlaufzeiten abgeschrieben.<br />
Dies betrifft im Wesentlichen das<br />
Anlagesegment der Genussscheine. Bei darüber<br />
hinausgehenden, voraussichtlich dauerhaften<br />
Wertminderungen werden außerplanmäßige<br />
Abschreibungen vorgenommen.<br />
Bei späteren Wertaufholungen von Aktien, Spezial -<br />
fonds und Private Equity-Zertifikaten erfolgt – erst -<br />
malig im Jahresabschluss zum 31.12.2005 – eine<br />
Zuschreibung auf die Höhe der Anschaffungskos -<br />
ten. Bei Wertaufholungen auf einen die Anschaf -<br />
fungskosten unterschreitenden Stichtagswert<br />
Jahresbericht 2007 Wirtschaftsbericht 2007 185