Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />
<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />
<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 49<br />
Wegweiser in Tabellenform<br />
Einspurtafeln (ehemaliges Signal 4.43) sind nicht mehr in der SSV enthalten.<br />
Bestehende Tafeln sind, bei einer allfälligen Überarbeitung der derzeitigen<br />
Wegweisung, durch Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung oder Wegweiser in<br />
Tabellenform zu ersetzen.<br />
Der Allmendverwaltung stehen für die Fabrikation von Vorwegweisern <strong>und</strong> Wegweisern<br />
in Tabellenform die folgenden Tafelformate (Höhe x Breite) <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
Montage an einem Mast<br />
900 x 1500 mm 1200 x 1800 mm 1500 x 900 mm 1800 x 1200 mm<br />
900 x 1800 mm 1500 x 1500 mm 1800 x 1500 mm<br />
1500 x 1800 mm 1800 x 1800 mm<br />
Montage an zwei Masten<br />
1800 x 2100 mm<br />
1800 x 2400 mm<br />
Für grössere Tafeldimensionen sind Einzelanfertigungen nötig. Diese dürfen nur<br />
verwendet werden, wenn vom Auftraggeber eine entsprechende Genehmigung vorliegt.<br />
Zielangaben auf Wegweisungstafeln<br />
Pro Fahrtrichtung sind in der Regel vier Zeilen mit je einem Einzelziel möglich. In<br />
Ausnahmenfällen sind fünf Zeilen, respektive Zeilen mit zwei Einzelzielen wie zum<br />
Beispiel die Autobahnziele "Luzern, Bern" <strong>und</strong> "Zürich, Delémont" zulässig. Allenfalls<br />
muss bei den Wegweisungstafeln ein oder mehrere untergeordnete Ziele weggelassen<br />
werden. Diese Reduzierung von Zielen könnte im Ausnahmefall mit einer Ergänzung<br />
der nachfolgenden Fahnenwegweisung kompensiert werden.<br />
• Für die Wegweisungsziele 1. <strong>und</strong> 2. Ordnung sind die TBA-Richtpläne 2005 massgebend.<br />
(Plan Nrn. 9619.01c <strong>und</strong> 9619.03e vom Juli 1998)<br />
• Für die Wegweisungsziele 3. Ordnung sind die VA-Richtpläne 2005/2008 massgebend.<br />
(Plan Nrn. 7040/17A, 7040/18A, 7040/19A, 7040/20, 7040/21 vom Juli 2005) <strong>und</strong> 7040/22A<br />
März 2010 Seite 4/6