Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />
<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />
<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 74<br />
Abs. 2 Fahrstreifen<br />
2) Fahrstreifen für Linksabbieger, Rechtsabbieger oder Geradeausfahrer werden durch weisse<br />
Einspurpfeile (6.06) gekennzeichnet, die nach der entsprechenden Richtung weisen. Der Führer<br />
darf die Verzweigung nur in Richtung der auf seinem Fahrstreifen angebrachten Einspurpfeile<br />
befahren. Gelbe Pfeile richten sich ausschliesslich an die Führer von Bussen im öffentlichen<br />
Linienverkehr <strong>und</strong> erlauben ihnen, in Richtung der gelben Pfeile zu fahren.<br />
Weitere Gr<strong>und</strong>lagen:<br />
• <strong>Ausführungsbestimmung</strong>en zu Art 72<br />
• SN 640 850a <strong>und</strong> SN 640 862<br />
Wenn aus einem Abbiegestreifen in zwei unmittelbar folgende, auseinander liegende<br />
Strassen abgebogen werden darf, so ist der doppelte Abbiegepfeil anzubringen.<br />
Beispiel<br />
März 2010 Seite 1/8