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Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />

<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />

<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 70<br />

Abs. 6 Ausgestaltung <strong>und</strong> Verwendung der Lichtsignale<br />

6) Sind bei Ampeln über der Fahrbahn die Lichter nebeneinander angeordnet, befindet sich das<br />

rote Licht links, das grüne rechts, ein allfälliges gelbes Licht in der Mitte. Die Lichter sind r<strong>und</strong>.<br />

Hinweis:<br />

Ein allfälliger Warnblinker befindet sich rechts neben dem grünen Licht.<br />

Hinweis:<br />

Bezüglich Symbolen in den Horizontalampeln ist das für die vertikalen Ampeln gewählte<br />

"System" zu übernehmen (vgl. <strong>Ausführungsbestimmung</strong>en zu Art. 68).<br />

Hinweis:<br />

Die Ausgestaltung der Kontrastblende (Pfeile) bei Kombination mit "Wegweiser in<br />

Tabellenform" (Sig. 4.35) resp. "Einspurtafel über Fahrstreifen" (Sig. 4.41 <strong>und</strong> 4.42) ist<br />

mit den Überkopftafeln abzustimmen:<br />

Beispiele<br />

März 2010 Seite 1/1

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