Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />
<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />
<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 70<br />
Abs. 6 Ausgestaltung <strong>und</strong> Verwendung der Lichtsignale<br />
6) Sind bei Ampeln über der Fahrbahn die Lichter nebeneinander angeordnet, befindet sich das<br />
rote Licht links, das grüne rechts, ein allfälliges gelbes Licht in der Mitte. Die Lichter sind r<strong>und</strong>.<br />
Hinweis:<br />
Ein allfälliger Warnblinker befindet sich rechts neben dem grünen Licht.<br />
Hinweis:<br />
Bezüglich Symbolen in den Horizontalampeln ist das für die vertikalen Ampeln gewählte<br />
"System" zu übernehmen (vgl. <strong>Ausführungsbestimmung</strong>en zu Art. 68).<br />
Hinweis:<br />
Die Ausgestaltung der Kontrastblende (Pfeile) bei Kombination mit "Wegweiser in<br />
Tabellenform" (Sig. 4.35) resp. "Einspurtafel über Fahrstreifen" (Sig. 4.41 <strong>und</strong> 4.42) ist<br />
mit den Überkopftafeln abzustimmen:<br />
Beispiele<br />
März 2010 Seite 1/1