02.06.2013 Aufrufe

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />

<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />

<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 72a<br />

Anordnungsprinzip 3:<br />

Die Markierungsseite in Richtung Trottoirüberfahrt liegt bei begebaren Vorzonen auf der<br />

Höhe der trottoirseitigen Gebäudeecke. Bei eingefassten Vorgärten wir die Markierung<br />

auf der Flucht der Vorgarteneinfassung angeordnet.<br />

Anordnungsprinzip 4:<br />

Bei speziellen räumlichen Situationen (z.B. überbreite Trottoirs, polygonale<br />

Raumverläufe) wird die Markierung entsprechend der Sehbehindertenlogik angeordnet.<br />

Die Pro Infirmis wird dafür als Ansprechpartnerin beigezogen.<br />

Diese Markierungen werden in grau gehalten<br />

Die Anordnung erfolgt durch die Mobilitätslenkung mit dem Markierungs- <strong>und</strong><br />

Signalisationsplan.<br />

März 2010 Seite 2/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!