Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />
<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />
<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 56<br />
Abs. 1 - 4 Nummerierung der Strassen<br />
1) "Nummerntafeln für Europastrassen" (4.56) haben ein weisses "E" <strong>und</strong> eine weisse Zahl auf<br />
grünem Gr<strong>und</strong>; sie kennzeichnen Abschnitte des Netzes der europäischen Durchgangsstrassen.<br />
Die Nummern richten sich nach der Durchgangsstrassenverordnung vom 18.12.1991 <strong>und</strong><br />
werden gemäss Weisungen des UVEK ausgestaltet <strong>und</strong> angebracht.<br />
2) "Nummerntafeln für Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen" (4.58) haben eine weisse Zahl auf rotem<br />
Gr<strong>und</strong>; sie kennzeichnen das Netz der Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen. Das UVEK legt das<br />
Basisnetz fest <strong>und</strong> erlässt Weisungen über die Ausgestaltung <strong>und</strong> das Anbringen der<br />
Nummerntafeln.<br />
3) "Nummerntafeln für Hauptstrassen" (4.57) haben eine weisse Zahl auf blauem Gr<strong>und</strong>; sie<br />
kennzeichnen die wichtigsten Hauptstrassen. Die Nummern richten sich nach der<br />
Durchgangsstrassenverordnung vom 18.12.1991 <strong>und</strong> werden gemäss Weisungen des UVEK<br />
ausgestaltet <strong>und</strong> angebracht.<br />
4) Die "Nummerntafeln für Anschlüsse" (4.59) <strong>und</strong> die "Nummerntafel für Verzweigungen"<br />
(4.59.1) haben ein schwarzes Symbol <strong>und</strong> eine schwarze Zahl auf weissem Gr<strong>und</strong>; sie<br />
kennzeichnen die Anschlüsse bzw. Verzweigungen auf Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen. Das UVEK<br />
legt im Einvernehmen mit den Kantonen die Nummern fest erlässt Weisungen über die<br />
Ausgestaltung <strong>und</strong> das Anbringen der Nummerntafeln.<br />
Weitere Gr<strong>und</strong>lagen:<br />
• SN 640 821a, SN 640 824a <strong>und</strong> SN 640 818<br />
Der seitliche Abstand der Nummern beträgt (in Abweichung der Norm) 3/7 der Höhe der<br />
weissen Umrandung statt der Schrifthöhe.<br />
Zum Beispiel:<br />
Hauptstrassennummern<br />
Im Kanton Basel-Stadt wird die Nummerierung der Hauptstrasse nicht signalisiert (wie<br />
bisher).<br />
März 2010 Seite 1/1