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Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

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<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />

<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />

<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 56<br />

Abs. 1 - 4 Nummerierung der Strassen<br />

1) "Nummerntafeln für Europastrassen" (4.56) haben ein weisses "E" <strong>und</strong> eine weisse Zahl auf<br />

grünem Gr<strong>und</strong>; sie kennzeichnen Abschnitte des Netzes der europäischen Durchgangsstrassen.<br />

Die Nummern richten sich nach der Durchgangsstrassenverordnung vom 18.12.1991 <strong>und</strong><br />

werden gemäss Weisungen des UVEK ausgestaltet <strong>und</strong> angebracht.<br />

2) "Nummerntafeln für Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen" (4.58) haben eine weisse Zahl auf rotem<br />

Gr<strong>und</strong>; sie kennzeichnen das Netz der Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen. Das UVEK legt das<br />

Basisnetz fest <strong>und</strong> erlässt Weisungen über die Ausgestaltung <strong>und</strong> das Anbringen der<br />

Nummerntafeln.<br />

3) "Nummerntafeln für Hauptstrassen" (4.57) haben eine weisse Zahl auf blauem Gr<strong>und</strong>; sie<br />

kennzeichnen die wichtigsten Hauptstrassen. Die Nummern richten sich nach der<br />

Durchgangsstrassenverordnung vom 18.12.1991 <strong>und</strong> werden gemäss Weisungen des UVEK<br />

ausgestaltet <strong>und</strong> angebracht.<br />

4) Die "Nummerntafeln für Anschlüsse" (4.59) <strong>und</strong> die "Nummerntafel für Verzweigungen"<br />

(4.59.1) haben ein schwarzes Symbol <strong>und</strong> eine schwarze Zahl auf weissem Gr<strong>und</strong>; sie<br />

kennzeichnen die Anschlüsse bzw. Verzweigungen auf Autobahnen <strong>und</strong> Autostrassen. Das UVEK<br />

legt im Einvernehmen mit den Kantonen die Nummern fest erlässt Weisungen über die<br />

Ausgestaltung <strong>und</strong> das Anbringen der Nummerntafeln.<br />

Weitere Gr<strong>und</strong>lagen:<br />

• SN 640 821a, SN 640 824a <strong>und</strong> SN 640 818<br />

Der seitliche Abstand der Nummern beträgt (in Abweichung der Norm) 3/7 der Höhe der<br />

weissen Umrandung statt der Schrifthöhe.<br />

Zum Beispiel:<br />

Hauptstrassennummern<br />

Im Kanton Basel-Stadt wird die Nummerierung der Hauptstrasse nicht signalisiert (wie<br />

bisher).<br />

März 2010 Seite 1/1

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