02.06.2013 Aufrufe

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />

<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />

<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 82<br />

- Hindernisse auf der Fahrbahn, wie Blumenkisten, Mulden, usw., sind in<br />

der Anfahrtsrichtung mit einem rot/weiss reflektierendem Blech zu kennzeichnen.<br />

Pfosten/Leiteinrichtungen auf der Fahrbahn sind ebenfalls rot/weiss.<br />

Zu 4: Bei Inselpfosten werden in Basel-Stadt waagrechte, schwarz-gelbe Streifen<br />

verwendet.<br />

März 2010 Seite 2/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!