02.06.2013 Aufrufe

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />

<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />

<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 75<br />

Abs. 6 Halte- <strong>und</strong> Wartelinien<br />

6) Halte- oder Wartelinien, die sich ausschliesslich an die Führer von Fahrrädern <strong>und</strong><br />

Motorfahrrädern (z.B. auf Radstreifen, Radwegen), können gelb sein.<br />

Haltebalken für IV <strong>und</strong> Velos auf einer<br />

Linie Angebracht sind immer weiss.<br />

In allen übrigen Fällen ist die Haltelinie für Zweiradfahrzeuge gelb, z.B.<br />

vorgezogener<br />

Radsteifen<br />

für indirekte<br />

Linksabbieger<br />

März 2010 Seite 3/3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!