Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />
<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />
<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 75<br />
Abs. 6 Halte- <strong>und</strong> Wartelinien<br />
6) Halte- oder Wartelinien, die sich ausschliesslich an die Führer von Fahrrädern <strong>und</strong><br />
Motorfahrrädern (z.B. auf Radstreifen, Radwegen), können gelb sein.<br />
Haltebalken für IV <strong>und</strong> Velos auf einer<br />
Linie Angebracht sind immer weiss.<br />
In allen übrigen Fällen ist die Haltelinie für Zweiradfahrzeuge gelb, z.B.<br />
vorgezogener<br />
Radsteifen<br />
für indirekte<br />
Linksabbieger<br />
März 2010 Seite 3/3