02.06.2013 Aufrufe

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />

<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />

<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 74<br />

Kombi-Spuren<br />

Kombispuren sind Fahrstreifen, auf denen nur einzelne Fahrzeugkategorien zugelassen<br />

sind, oder von der allgemeinen Fahrrichtung abweichen dürfen (z.B. IV nur<br />

rechtsabbiegen, BUS <strong>und</strong> Velos geradeaus - diese werden mit Schrift, nicht Symbol,<br />

angezeigt).<br />

Ist die Ausnahme nur Velo, wird dies mit „Velo-Pfeilen“ (vgl. Abs. 7) angezeigt.<br />

Ist die Ausnahme nur BUS wird dies mit einem gelben Pfeil (ohne Aufschrift, vgl. Art. 74<br />

Abs. 2 SSV) angezeigt.<br />

In Einbahnstrassen mit beschränktem Gegenverkehr sind häufig Leitlinie, Pfeile <strong>und</strong><br />

Aufschriften weiss. Es handelt sich dann aber nicht mehr um einen Busstreifen. Wenn<br />

ein solcher eingerichtet werden soll, sind die Markierungen in gelb auszuführen.<br />

März 2010 Seite 3/8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!