Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Ausführungsbestimmung zur Signalisationsverordnung - Bau- und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt / Mobilität<br />
<strong>Ausführungsbestimmung</strong>en SSV<br />
<strong>zur</strong> <strong>Signalisationsverordnung</strong> Art. 74<br />
Kombi-Spuren<br />
Kombispuren sind Fahrstreifen, auf denen nur einzelne Fahrzeugkategorien zugelassen<br />
sind, oder von der allgemeinen Fahrrichtung abweichen dürfen (z.B. IV nur<br />
rechtsabbiegen, BUS <strong>und</strong> Velos geradeaus - diese werden mit Schrift, nicht Symbol,<br />
angezeigt).<br />
Ist die Ausnahme nur Velo, wird dies mit „Velo-Pfeilen“ (vgl. Abs. 7) angezeigt.<br />
Ist die Ausnahme nur BUS wird dies mit einem gelben Pfeil (ohne Aufschrift, vgl. Art. 74<br />
Abs. 2 SSV) angezeigt.<br />
In Einbahnstrassen mit beschränktem Gegenverkehr sind häufig Leitlinie, Pfeile <strong>und</strong><br />
Aufschriften weiss. Es handelt sich dann aber nicht mehr um einen Busstreifen. Wenn<br />
ein solcher eingerichtet werden soll, sind die Markierungen in gelb auszuführen.<br />
März 2010 Seite 3/8