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Jahresbericht 2011 (PDF) - Zentrum für Zeithistorische Forschung ...

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xxx In den Institutionen des Völkerbundes und durch die Publizistik humanitärer Hilfsorganisationen<br />

gelangte das neue Massenphänomen nach dem Ersten Weltkrieg auf die<br />

politische xxxxx Agenda. Zugleich wurde ein juristischer Begriff von Staatenlosigkeit im Völkerrecht<br />

entwickelt. Eine zweite Karriere machte der Begriff im ausgehenden Jahrhundert<br />

als Deutungskategorie im politischen und philosophischen Denken. Staatenlosigkeit<br />

kennzeichnet xxx so als historisches Phänomen wie als diskursive Figur das 20. Jahrhundert<br />

hochmoderner Staatlichkeit, in der Personen ohne staatliche Zugehörigkeit als Gegenbilder<br />

:: xxxxxxxxxxxxxxxx<br />

des Staatsbürgers verhandelt wurden. 2 Vor dem Hintergrund moderner Bevölkerungspolitiken<br />

markieren Staatenlose das Spannungsfeld zwischen Vorstellungen von<br />

nationaler Souveränität, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Homogenität wie<br />

von individuellen und kollektiven Rechten.<br />

I.<br />

Das normengeschichtliche Rückgrat einer Geschichte von Staatenlosigkeit bildet die<br />

langwierige Aushandlung der juristischen Konstruktion. Auf internationaler und nationaler<br />

Ebene sollte sie staatenlose Menschen mit einer Ersatzidentität versehen, um<br />

das Fehlen rechtlichen Schutzes und diplomatischer Vertretung durch einen Staat auszugleichen.<br />

In der Dekade nach der Pariser Friedensordnung entstand in enger Verflechtung<br />

juristischer und humanitärer Expertise eine moderne Definition von Staatenlosigkeit.<br />

Als rechtliche Anomalie wahrgenommen, konstruierten Juristen in den<br />

zentral- und westeuropäischen Ländern, in denen nach 1919 viele Staatenlose lebten,<br />

Staatenlosigkeit über die zentrale Qualität der Schutzlosigkeit und betonten, in Abgrenzung<br />

gegenüber individuellen Heimatlosen und Exilanten des 19. Jahrhunderts, die<br />

Unfreiwilligkeit. In der Zwischenkriegszeit wurde jedoch keine allgemeine Definition<br />

erreicht. Bevölkerungsgruppen, die – wie in den Nachfolgestaaten des Habsburgerreiches<br />

– an ihrem Heimatort staatenlos wurden, blieben ausgeblendet. Auf internationaler<br />

Ebene wurden mit den Innovationen der »Nansen-Ära« provisorische Maßnahmen zugunsten<br />

prominenter Gruppen staatenloser Flüchtlinge – aus dem ehemaligen Zaren- und<br />

Osmanischen Reich – geschaffen, die Identifikationspapiere und einen Sonderstatus<br />

erhielten. Die 1920 eingerichtete Völkerbunds-Institution des Hohen Kommissars <strong>für</strong><br />

Flüchtlinge diente, trotz ihrer wechselhaften Entwicklung, nach dem Zweiten Weltkrieg<br />

als Modell <strong>für</strong> den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der<br />

erst im Jahr 2003 ein explizites Mandat <strong>für</strong> Staatenlose erhielt.<br />

2 Vgl. Linda K. Kerber, The Stateless as the Citizen’s Other: A View from the United States, in: American Historical<br />

Review 112 (2007), S. 1–34.

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