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Internationales Jahr der Familie - Arbeitskreise - BMWA

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muss gegeben sein und daraus resultierend sollen<br />

verbindliche Standards geschaffen werden. Der<br />

Gewaltkreislauf muss so früh wie möglich unterbrochen<br />

werden. Das Sichtbarmachen von Gewalt und<br />

ihren Auswirkungen soll öffentliches Anliegen sein.<br />

Ad 2.:<br />

Mit Maßnahmen dieser Art soll für pflegende Angehörige<br />

einerseits die Möglichkeit zur Reflexion <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Situation geschaffen werden und an<strong>der</strong>erseits<br />

die Stärkung und Entlastung dieser<br />

Personen erreicht werden.<br />

Ad 3.:<br />

Das Thema Gewalt soll in großem Rahmen öffentlich<br />

gemacht werden, um möglichst viele Personen<br />

zu sensibilisieren und zu informieren.<br />

Ad 4.:<br />

Gewalttaten geschehen auch in Verbindung mit<br />

Schusswaffen, wie z.B. im Fall von Bedrohung,<br />

Verletzung, Unfällen bis hin zu Mord.<br />

Ad 5.:<br />

Durch die österreichweite Umsetzung des Vorhabens<br />

soll ein Beitrag zur Gewaltprävention durch<br />

das frühzeitige Auffangen von <strong>Familie</strong>n geschaffen<br />

werden.<br />

IV. Erwünschte und unerwünschte<br />

Nebenwirkungen<br />

Ad 1.:<br />

Erwünschte Nebenwirkungen:<br />

Chance <strong>der</strong> Persönlichkeitsentwicklung und Steigerung<br />

<strong>der</strong> Lebensqualität, wodurch es in <strong>der</strong><br />

Folge auch zu einer Reduzierung des volkswirtschaftlichen<br />

Schadens durch die rechtzeitige<br />

Reduzierung von Gewalt kommen kann bzw.<br />

kommt.<br />

Unerwünschte Nebenwirkungen:<br />

Kosten <strong>der</strong> Schulungen. Die Frage <strong>der</strong> Finanzierbarkeit<br />

könnte durch den Effekt <strong>der</strong> Langzeitwirkung<br />

durch Gewaltreduzierung allerdings<br />

mehr als wettgemacht werden.<br />

Ad 2.:<br />

Erwünschte Nebenwirkungen:<br />

Bewussteres Umgehen <strong>der</strong> Menschen mit <strong>der</strong><br />

Thematik Behin<strong>der</strong>ungen. Durch die Entlastung<br />

des <strong>Familie</strong>nsystems können Partnerschaften<br />

erhalten bleiben bzw. die Trennungsrate <strong>der</strong><br />

Eltern verringert werden.<br />

Unerwünschte Nebenwirkungen:<br />

Keine.<br />

28<br />

Ad 3.:<br />

Erwünschte Nebenwirkungen:<br />

Man erreicht mehr als die definierten Zielgruppen.<br />

Unerwünschte Nebenwirkungen:<br />

Kosten.<br />

Ad 4.:<br />

Erwünschte Nebenwirkungen:<br />

Neben <strong>der</strong> Unfallverhütung könnte eine Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Todesfälle die Folge sein.<br />

Unerwünschte Nebenwirkungen:<br />

Keine.<br />

Ad 5.:<br />

Erwünschte Nebenwirkungen:<br />

Sensibilisierung von <strong>Familie</strong>n für das Inanspruchnehmen<br />

von psychosozialen Einrichtungen und<br />

Kennenlernen dieser im Rahmen eines Vorsorgeprojekts.<br />

Unerwünschte Nebenwirkungen:<br />

Kosten.<br />

INTERVENTION und GESETZGEBUNG<br />

I. Wünschenswertes aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> <strong>Familie</strong><br />

(Frau-Mann-Eltern-Kind-Generationen)<br />

1. Zur finanziellen Absicherung von Opferhilfseinrichtungen,<br />

wie z.B. Interventionsstellen,<br />

Frauenhäusern, Kin<strong>der</strong>schutzzentren, Frauenund<br />

Mädchenberatungsstellen sollen im Sinne<br />

<strong>der</strong> Optimierung des Opferschutzes flächendeckend<br />

Basisför<strong>der</strong>ungen geschaffen werden.<br />

Darüber hinaus sollen die Rahmendingungen für<br />

einen effizienten Opferschutz optimiert werden.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sollen Opferschutz- und Opferhilfsmaßnahmen,<br />

wie vor allem <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />

Prozessbegleitung (fallbezogene Kosten, wie<br />

z.B. Fahrtkosten und fallunabhängige Vernetzung,<br />

Kooperationsforen auf Bundeslän<strong>der</strong>ebene<br />

sowie Administrationskosten) forciert werden.<br />

2. Durch den Ausbau <strong>der</strong> Täterarbeit, wie z.B. durch<br />

die österreichweite Institutionalisierung <strong>der</strong><br />

Modellprojekte und die Adaptierung von vorhandenen<br />

Modellen an die regionalen Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

soll eine Optimierung des Opferschutzes angestrebt<br />

werden.<br />

3. An legistischen Maßnahmen sind u.a. die Aktualisierung<br />

und Umsetzung bereits bestehen<strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ungskataloge (z. B. <strong>der</strong> <strong>Arbeitskreise</strong> des<br />

Präventionsbeirates: psychosoziale Opferhilfe,<br />

Gewalt gegen Kin<strong>der</strong>, Gewalt gegen MigrantInnen),<br />

die Ergänzung und Aufnahme neuer For<strong>der</strong>ungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Wie schon in <strong>der</strong> Präambel<br />

hingewiesen, ist zur effizienten Formulierung von<br />

Gesetzen im Gewaltschutzbereich das Heran-

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