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Internationales Jahr der Familie - Arbeitskreise - BMWA

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Arbeitskreis IX<br />

<strong>Familie</strong> und Recht<br />

Arbeitskreisleiterin: Sissi Potzinger<br />

Stellvertreterinnen: Dr. Maria Peer<br />

Mag. Brigitte Vater-Sieberer<br />

Einleitung<br />

Der Arbeitskreis „<strong>Familie</strong> und Recht“ hatte die<br />

Aufgabe, auf Grundlage <strong>der</strong> vor zehn <strong>Jahr</strong>en vom<br />

Österreichischen Nationalkomitee für das Internationale<br />

<strong>Jahr</strong> <strong>der</strong> <strong>Familie</strong> 1994 veröffentlichten<br />

Ergebnisse und For<strong>der</strong>ungen familienrelevante<br />

Rechtsfragen zu aktualisieren.<br />

Österreichs Mitgliedschaft bei <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union hat in diesem Zusammenhang keine unmittelbaren<br />

Auswirkungen, da <strong>Familie</strong>npolitik in<br />

Europa nach wie vor, rechtlich gesehen, ausschließlich<br />

eine nationale Angelegenheit ist.<br />

Die von <strong>der</strong> UNO-Vollversammlung angeregte verstärkte<br />

Kooperation zwischen nationalen und internationalen<br />

NGOs ist jedoch ein deutlicher Hinweis darauf,<br />

dass die Interessen <strong>der</strong> <strong>Familie</strong>n bei Entscheidungen<br />

und Weichenstellungen auf allen politischen<br />

Ebenen verstärkt wahrgenommen werden sollen. Die<br />

rechtliche Absicherung <strong>der</strong> <strong>Familie</strong> ist ein wesentlicher<br />

Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft!<br />

Die Zusammensetzung des <strong>Arbeitskreise</strong>s „<strong>Familie</strong><br />

und Recht“ (siehe Mitglie<strong>der</strong>verzeichnis), erwies sich<br />

als Garant für eine konstruktive und ergebnisorientierte<br />

Vorgangsweise. Hohe Sachkompetenz und<br />

Kooperationsbereitschaft aller 28 ArbeitskreisteilnehmerInnen<br />

flossen in eine Fülle von Empfehlungen<br />

für die Österreichische <strong>Familie</strong>npolitik <strong>der</strong><br />

kommenden zehn <strong>Jahr</strong>e ein. Umfangreiche Zusatzinformationen,<br />

die freundlicherweise von Arbeitskreis-Mitglie<strong>der</strong>n<br />

zur Verfügung gestellt wurden, sind<br />

in <strong>der</strong> Gesamtdokumentation auf CD-ROM erhältlich.<br />

Der vorliegende Ergebnisbericht ist eine Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong> in drei Arbeitskreissitzungen im<br />

Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen<br />

und Konsumentenschutz erarbeiteten Definitionen,<br />

Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen.<br />

Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wurden spezielle<br />

Rechtsfragen den entsprechenden an<strong>der</strong>en<br />

<strong>Arbeitskreise</strong>n zugeordnet (Rechte des Kindes > AK<br />

III, Gewalt > AK IV, Stärkung des Partnerschaftsprinzips<br />

> AK 6).<br />

57<br />

Bei einigen Empfehlungen und For<strong>der</strong>ungen, im<br />

Ergebnisbericht mit (*) gekennzeichnet, gab es<br />

keine Zustimmung <strong>der</strong> Vertreterinnen <strong>der</strong> Arbeiterkammer<br />

Wien und <strong>der</strong> ÖGB-Frauen, ansonsten<br />

Konsens. Auf an<strong>der</strong>e unterschiedliche Positionen<br />

wird im Einzelnen hingewiesen. Gemeinsame Positionen<br />

<strong>der</strong> themenspezifischen Unterarbeitsgruppen<br />

sind mit (U) gekennzeichnet.<br />

Ergebnisse<br />

<strong>Familie</strong>nbegriff<br />

Die <strong>Familie</strong> umfasst mindestens zwei Generationen,<br />

die füreinan<strong>der</strong> Verantwortung tragen.<br />

Ehe, <strong>Familie</strong> und Lebensgemeinschaften sind dort,<br />

wo Angehörige – definiert durch Eherecht, Verwandtschaft<br />

und sonstige definitive Bindungen –<br />

füreinan<strong>der</strong> Verantwortung tragen. (U)<br />

Partnerschaftlichkeit und die Einbeziehung <strong>der</strong> älteren<br />

Generation in den <strong>Familie</strong>nbegriff gewinnen an<br />

Bedeutung.<br />

Gesetzestexte<br />

For<strong>der</strong>ung nach besserer Lesbarkeit und Verständlichkeit<br />

von Gesetzestexten.<br />

<strong>Familie</strong>nrelevante Rechtsfragen im Unterricht<br />

<strong>Familie</strong>nrechtliche Fragen wie: Unterschiede zwischen<br />

Ehe und Lebensgemeinschaft, Erbrecht,<br />

Unterhaltsrecht sollten Unterrichtsgegenstand sein<br />

und zum Basiswissen gehören!<br />

Rechtsinformation vor Eheschließung<br />

Die Eheschließung hat viele Rechtswirkungen. Die<br />

Partner sollten darüber informiert sein. Eine leicht<br />

verständliche, nicht oberflächliche Broschüre wäre<br />

empfehlenswert. Sie sollte auf allen Standesämtern<br />

aufliegen (eventuell Lang- und Kurzversion).<br />

Eine mindestens zweistündige, kostenlose Information<br />

über Rechte und Pflichten sollte als Voraussetzung<br />

für die Eheschließung verpflichtend sein.<br />

Anonyme Geburt, Babyklappe, Adoption,<br />

Schwangerschaftsabbruch<br />

Anonyme Geburt und Babyklappe sind unterschiedlich<br />

und sprechen jeweils an<strong>der</strong>e Frauengruppen in<br />

Not an.

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