Internationales Jahr der Familie - Arbeitskreise - BMWA
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Betreuung (qualitativ hochwertig, bedarfsorientiert,<br />
flächendeckend, finanziell abgesichert) von <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>betreuung bis hin zur Hochbetagtenpflege.<br />
❚ Zur Frage wie dieser Ausbau im konkreten Fall<br />
am effektivsten und effizientesten erreicht werden<br />
kann, wurden keine abschließenden Empfehlungen<br />
erarbeitet. Bisher werden z.B. praktiziert:<br />
Errichtung und Betrieb durch Gebietskörperschaften<br />
bzw. Betrieb durch Private, Objektför<strong>der</strong>ung<br />
für Private, gebundene und freie Subjektför<strong>der</strong>ung<br />
7 sowie Errichtung und Betrieb<br />
durch private soziale o<strong>der</strong> wirtschaftliche Träger.<br />
❚ Eine Kultur <strong>der</strong> Selbstbestimmung verlangt entsprechende<br />
Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie<br />
Beratung und Supervision des Pflegepersonals,<br />
<strong>der</strong> pflegenden Angehörigen und zugleich <strong>der</strong><br />
älteren Menschen im Sinne einer gelungenen<br />
„Koproduktion“ von Pflege.<br />
1.2.2 Freiwilligenarbeit<br />
Freiwilligenarbeit ist für die Gesellschaft und die<br />
Versorgung von Einzelpersonen sowie <strong>Familie</strong>n<br />
wichtig. Sie hat ihre eigenständige Bedeutung und<br />
stellt keinen Ersatz für die notwendigen professionellen<br />
Dienste dar, die von <strong>der</strong> Öffentlichen Hand<br />
direkt o<strong>der</strong> indirekt zu verantworten sind. Freiwilligenarbeit<br />
kann mit Recht die Unterstützung<br />
auch durch die Öffentliche Hand erwarten.<br />
❚ Freiwilligkeit braucht Anerkennung, Ausbildung,<br />
gesetzliche Grundlagen, Kooperationen, Plattformen,<br />
Unterstützung und Öffentlichkeit im Sinne<br />
des Freiwilligenmanifestes als ein Ergebnis des<br />
<strong>Internationales</strong> <strong>Jahr</strong>es <strong>der</strong> Freiwilligen 2001.<br />
1.2.3 Beseitigung von Benachteiligungen<br />
Beseitigung aller arbeits- und sozialversicherungsbezogenen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e pensionsrechtlichen<br />
Benachteiligungen, die durch die familiäre Betreuung<br />
und Pflege von Kin<strong>der</strong>n, Kranken, Behin<strong>der</strong>ten<br />
und Pflegebedürftigen gegeben sind. Dadurch ist<br />
sicher zu stellen, dass die Übernahme von solidarischen<br />
Leistungen in einer <strong>Familie</strong> nicht zur Ausbeutung,<br />
Verarmung und zum Verlust <strong>der</strong> Selbstversorgungsfähigkeit<br />
führt.<br />
❚ Aktuell ist für jedes Kind Rezeptgebühr zu bezahlen<br />
sofern <strong>der</strong> Hauptversicherte nicht von <strong>der</strong><br />
Rezeptgebühr befreit ist. Die Abschaffung <strong>der</strong><br />
Rezeptgebühr wird für Kin<strong>der</strong>, für die <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />
bezogen wird, gefor<strong>der</strong>t.<br />
1.2.4 Wahlfreiheit<br />
Ausbau <strong>der</strong> Wahlfreiheit als Folge unterschiedlicher<br />
Lebensentwürfe entspricht den Bedürfnissen und<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen unserer Zeit. Um diese Wahlfreiheit<br />
in <strong>der</strong> konkreten Lebenssituation praktisch umset-<br />
44<br />
zen zu können, bedarf es entsprechen<strong>der</strong> Rahmenbedingungen,<br />
so z.B. entsprechen<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungsangebote,<br />
Arbeitszeitgestaltung, Betreuungskarenz,<br />
Einkommenssicherheit, Bildungsangebote<br />
u.a.<br />
❚ Die notwendigen Rahmenbedingungen werden<br />
nicht vom Bund allein geschaffen, son<strong>der</strong>n auch<br />
von Län<strong>der</strong>n und Gemeinden. Über Finanzausgleichsverhandlungen<br />
muss bei <strong>der</strong> Erfüllung dieser<br />
Aufgaben mehr Verbindlichkeit hergestellt<br />
werden.<br />
1.2.5 Verträglichkeitsprüfung<br />
Einführung einer „<strong>Familie</strong>nverträglichkeitsprüfung“,<br />
unter Wahrung <strong>der</strong> Geschlechterverträglichkeit, im<br />
Sinne <strong>der</strong> Generationen- und Geschlechtersolidarität,<br />
unter Bedachtnahme auf gemeinsame und<br />
unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen bei<br />
allen Gesetzesentwürfen aber auch allen daraus<br />
abgeleiteten Einzelmaßnahmen (Pensionsrecht,<br />
Arbeitszeitregelungen, Öffnungszeiten, Verkehrsplanung,<br />
Betreuungseinrichtungen u.a. ...).<br />
❚ Das zentrale Finanzierungsinstrument für<br />
Transfers an die Kin<strong>der</strong>generation stellt <strong>der</strong><br />
<strong>Familie</strong>nlastenausgleichsfonds (FLAF) dar. Seine<br />
Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch<br />
Beiträge aus einer lohnbezogenen Abgabe. Die<br />
öffentlich rechtlichen Körperschaften zahlen hingegen<br />
keine Beiträge in den FLAF, obwohl für die<br />
Kin<strong>der</strong> z.B. <strong>der</strong> Beamt/inn/en umfangreiche<br />
Leistungen aus dem FLAF erbracht werden. Die<br />
Beitragsgerechtigkeit für die Mittelbeschaffung<br />
des FLAF ist zu prüfen und möglichst umgehend<br />
herzustellen.<br />
1.3 Wege zur Generationensolidarität<br />
Leiterin: Elke Fuchs<br />
Berichterstatterin: Helga Kerschbaum<br />
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden in<br />
Form eines Auszuges aus dem Protokoll <strong>der</strong> 2.<br />
Sitzung des AK, das genehmigt worden ist, und<br />
einem persönlichen Beitrag <strong>der</strong> Leiterin <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe dargestellt. Der Bericht im AK wird<br />
schlagwortartig dargestellt, <strong>der</strong> persönliche Beitrag<br />
erläutert und erweitert den Protokollauszug.<br />
1.3.1 Bericht laut Protokoll <strong>der</strong> 2. Sitzung des AK<br />
❚ Hoffnung<br />
• Ältere und jüngere Menschen sehen keine<br />
Zukunftsperspektive. „Älter werden als Meisterschaft“<br />
und bewusst anstreben.<br />
7 Beispiele dafür sind das Bundespflegegeld 1993 und das Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld 2000. Die Weiterentwicklung wird aktuell und<br />
auch öffentlich diskutiert.