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Internationales Jahr der Familie - Arbeitskreise - BMWA

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Betreuung (qualitativ hochwertig, bedarfsorientiert,<br />

flächendeckend, finanziell abgesichert) von <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>betreuung bis hin zur Hochbetagtenpflege.<br />

❚ Zur Frage wie dieser Ausbau im konkreten Fall<br />

am effektivsten und effizientesten erreicht werden<br />

kann, wurden keine abschließenden Empfehlungen<br />

erarbeitet. Bisher werden z.B. praktiziert:<br />

Errichtung und Betrieb durch Gebietskörperschaften<br />

bzw. Betrieb durch Private, Objektför<strong>der</strong>ung<br />

für Private, gebundene und freie Subjektför<strong>der</strong>ung<br />

7 sowie Errichtung und Betrieb<br />

durch private soziale o<strong>der</strong> wirtschaftliche Träger.<br />

❚ Eine Kultur <strong>der</strong> Selbstbestimmung verlangt entsprechende<br />

Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie<br />

Beratung und Supervision des Pflegepersonals,<br />

<strong>der</strong> pflegenden Angehörigen und zugleich <strong>der</strong><br />

älteren Menschen im Sinne einer gelungenen<br />

„Koproduktion“ von Pflege.<br />

1.2.2 Freiwilligenarbeit<br />

Freiwilligenarbeit ist für die Gesellschaft und die<br />

Versorgung von Einzelpersonen sowie <strong>Familie</strong>n<br />

wichtig. Sie hat ihre eigenständige Bedeutung und<br />

stellt keinen Ersatz für die notwendigen professionellen<br />

Dienste dar, die von <strong>der</strong> Öffentlichen Hand<br />

direkt o<strong>der</strong> indirekt zu verantworten sind. Freiwilligenarbeit<br />

kann mit Recht die Unterstützung<br />

auch durch die Öffentliche Hand erwarten.<br />

❚ Freiwilligkeit braucht Anerkennung, Ausbildung,<br />

gesetzliche Grundlagen, Kooperationen, Plattformen,<br />

Unterstützung und Öffentlichkeit im Sinne<br />

des Freiwilligenmanifestes als ein Ergebnis des<br />

<strong>Internationales</strong> <strong>Jahr</strong>es <strong>der</strong> Freiwilligen 2001.<br />

1.2.3 Beseitigung von Benachteiligungen<br />

Beseitigung aller arbeits- und sozialversicherungsbezogenen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e pensionsrechtlichen<br />

Benachteiligungen, die durch die familiäre Betreuung<br />

und Pflege von Kin<strong>der</strong>n, Kranken, Behin<strong>der</strong>ten<br />

und Pflegebedürftigen gegeben sind. Dadurch ist<br />

sicher zu stellen, dass die Übernahme von solidarischen<br />

Leistungen in einer <strong>Familie</strong> nicht zur Ausbeutung,<br />

Verarmung und zum Verlust <strong>der</strong> Selbstversorgungsfähigkeit<br />

führt.<br />

❚ Aktuell ist für jedes Kind Rezeptgebühr zu bezahlen<br />

sofern <strong>der</strong> Hauptversicherte nicht von <strong>der</strong><br />

Rezeptgebühr befreit ist. Die Abschaffung <strong>der</strong><br />

Rezeptgebühr wird für Kin<strong>der</strong>, für die <strong>Familie</strong>nbeihilfe<br />

bezogen wird, gefor<strong>der</strong>t.<br />

1.2.4 Wahlfreiheit<br />

Ausbau <strong>der</strong> Wahlfreiheit als Folge unterschiedlicher<br />

Lebensentwürfe entspricht den Bedürfnissen und<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen unserer Zeit. Um diese Wahlfreiheit<br />

in <strong>der</strong> konkreten Lebenssituation praktisch umset-<br />

44<br />

zen zu können, bedarf es entsprechen<strong>der</strong> Rahmenbedingungen,<br />

so z.B. entsprechen<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuungsangebote,<br />

Arbeitszeitgestaltung, Betreuungskarenz,<br />

Einkommenssicherheit, Bildungsangebote<br />

u.a.<br />

❚ Die notwendigen Rahmenbedingungen werden<br />

nicht vom Bund allein geschaffen, son<strong>der</strong>n auch<br />

von Län<strong>der</strong>n und Gemeinden. Über Finanzausgleichsverhandlungen<br />

muss bei <strong>der</strong> Erfüllung dieser<br />

Aufgaben mehr Verbindlichkeit hergestellt<br />

werden.<br />

1.2.5 Verträglichkeitsprüfung<br />

Einführung einer „<strong>Familie</strong>nverträglichkeitsprüfung“,<br />

unter Wahrung <strong>der</strong> Geschlechterverträglichkeit, im<br />

Sinne <strong>der</strong> Generationen- und Geschlechtersolidarität,<br />

unter Bedachtnahme auf gemeinsame und<br />

unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen bei<br />

allen Gesetzesentwürfen aber auch allen daraus<br />

abgeleiteten Einzelmaßnahmen (Pensionsrecht,<br />

Arbeitszeitregelungen, Öffnungszeiten, Verkehrsplanung,<br />

Betreuungseinrichtungen u.a. ...).<br />

❚ Das zentrale Finanzierungsinstrument für<br />

Transfers an die Kin<strong>der</strong>generation stellt <strong>der</strong><br />

<strong>Familie</strong>nlastenausgleichsfonds (FLAF) dar. Seine<br />

Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch<br />

Beiträge aus einer lohnbezogenen Abgabe. Die<br />

öffentlich rechtlichen Körperschaften zahlen hingegen<br />

keine Beiträge in den FLAF, obwohl für die<br />

Kin<strong>der</strong> z.B. <strong>der</strong> Beamt/inn/en umfangreiche<br />

Leistungen aus dem FLAF erbracht werden. Die<br />

Beitragsgerechtigkeit für die Mittelbeschaffung<br />

des FLAF ist zu prüfen und möglichst umgehend<br />

herzustellen.<br />

1.3 Wege zur Generationensolidarität<br />

Leiterin: Elke Fuchs<br />

Berichterstatterin: Helga Kerschbaum<br />

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden in<br />

Form eines Auszuges aus dem Protokoll <strong>der</strong> 2.<br />

Sitzung des AK, das genehmigt worden ist, und<br />

einem persönlichen Beitrag <strong>der</strong> Leiterin <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe dargestellt. Der Bericht im AK wird<br />

schlagwortartig dargestellt, <strong>der</strong> persönliche Beitrag<br />

erläutert und erweitert den Protokollauszug.<br />

1.3.1 Bericht laut Protokoll <strong>der</strong> 2. Sitzung des AK<br />

❚ Hoffnung<br />

• Ältere und jüngere Menschen sehen keine<br />

Zukunftsperspektive. „Älter werden als Meisterschaft“<br />

und bewusst anstreben.<br />

7 Beispiele dafür sind das Bundespflegegeld 1993 und das Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld 2000. Die Weiterentwicklung wird aktuell und<br />

auch öffentlich diskutiert.

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