Internationales Jahr der Familie - Arbeitskreise - BMWA
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„<strong>Familie</strong> und Gewalt“).<br />
Mutter-Kind-Pass: Eine Erhöhung <strong>der</strong> psychosozialen<br />
Komponenten bei den Mutter-Kind-Pass-<br />
Untersuchungen (Beratung, Elternbildung) wird<br />
dringend empfohlen.<br />
Ein Elternbildungsprogramm im Fernsehen wäre<br />
bezugnehmend auf den öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag<br />
des ORF dringend wünschenswert.<br />
Kin<strong>der</strong>- bzw. <strong>Familie</strong>nwahlrecht<br />
Empfehlung zur Überlegung und Prüfung von<br />
Modellen, wenn Menschen ihr Wahlrecht auf Grund<br />
ihrer Lebenssituation nicht ausreichend ausüben<br />
können.<br />
Unterhalt, Obsorge, Eherechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
Es besteht hoher Reformbedarf beim Kindesunterhalt.<br />
Die Judikatur ist nicht mehr überblickbar.<br />
Empfehlung: pragmatischere Gesetzgebung im<br />
ABGB, eventuell „Arretierung“ des Anspruchs,<br />
wodurch das Jugendamt automatisch <strong>der</strong> gesetzliche<br />
Vertreter wird. Beim Unterhaltsvorschussgesetz<br />
ist die Situation <strong>der</strong>zeit unbefriedigend. Derzeit sind<br />
<strong>der</strong> Jugendwohlfahrtsträger, das Bezirksgericht und<br />
das Oberlandesgericht als Einbringungsstelle an<br />
<strong>der</strong> Bevorschussung beteiligt = teure Bürokratie.<br />
Eine verbesserte Amtshilfe zwischen Finanzamt<br />
und Bezirksgericht wäre wünschenswert. Derzeit<br />
gibt es die absurde Situation, dass beispielsweise<br />
ein Kind von seinem Vater, <strong>der</strong> krank ist und noch<br />
nicht mit Sozialleistungen versorgt ist, nichts<br />
bekommt. Ist <strong>der</strong> Vater kriminell, bekommt das Kind<br />
nach Alter gestaffelt sofort den Richtsatzvorschuss<br />
nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Auch die<br />
Kluft zwischen Auszahlung und Rückfor<strong>der</strong>ung<br />
wurde diskutiert, ebenso die Anregung einer<br />
Mindestleistung nach <strong>der</strong> Bemessung des Vorjahres.<br />
Es gibt Probleme bei Berufsgruppen, die<br />
schwer einschätzbar sind (Kolporteure, Selbstständige,<br />
die ihre Arbeitsplätze verlieren ...). Die<br />
Existenz jedes Kindes ist durch Unterhaltssicherung<br />
abzusichern. Wie bei <strong>der</strong> 15a-Vereinbarung soll<br />
eine Unterhaltsgrundsicherung gefunden werden –<br />
dies ist mit den Län<strong>der</strong>n zu verhandeln.<br />
Die Alimentierung des Kindes darf nicht zu Lasten<br />
<strong>der</strong> Frau gehen.<br />
Zum Unterhaltsvorschussgesetz tagt zurzeit auch<br />
ein Arbeitskreis im Bundesministerium für Justiz –<br />
Zusammenarbeit über einen Vertreter unseres<br />
<strong>Arbeitskreise</strong>s ist vereinbart.<br />
For<strong>der</strong>ung nach mehr Informationsarbeit im Sinne<br />
des Kindeswohls und Aufklärung, dass beide<br />
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Formen <strong>der</strong> Obsorge (gemeinsame und alleinige)<br />
möglich sind und beantragt werden können:<br />
Rechtsinformation, Merkblätter, verpflichtendes<br />
Beratungsgespräch werden ebenso empfohlen wie<br />
die Entlastung <strong>der</strong> Gerichte durch <strong>Familie</strong>n- und<br />
Frauenberatungsstellen.<br />
In Zusammenhang mit dem Besuchsrecht soll die<br />
För<strong>der</strong>ung von Initiativen wie Besuchscafés und<br />
Besuchsbegleitung ausgeweitet werden. Diese qualifizierten<br />
Hilfsangebote sollen zur Vermeidung des<br />
Parental Alienation Syndrome (PAS) ausgebaut,<br />
intensiviert und flächendeckend geför<strong>der</strong>t werden,<br />
um psychische Krankheiten zu vermeiden!<br />
Ad Eherechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz: Die Folgen bei<br />
Zerüttungsscheidung nach § 55 EheG sind nicht<br />
mehr zeitgemäß. Es wird vorgeschlagen, die in aufrechter<br />
Ehe erworbenen Pensionsansprüche als<br />
Vermögen anzusehen und <strong>der</strong> Aufteilung zu unterziehen<br />
(Splitting in <strong>der</strong> Pensionsversicherung –<br />
muss in Zusammenhang mit dem Steuerrecht gesehen<br />
werden).<br />
Weiters empfiehlt <strong>der</strong> Arbeitskreis bei bevorstehen<strong>der</strong><br />
Scheidung den verpflichtenden Besuch von<br />
mindestens einem kostenlosen Beratungsgespräch<br />
über die rechtlichen und psychosozialen Scheidungsfolgen<br />
und die Abklärung, ob Mediation<br />
freiwillig aufgenommen wird. Gut formulierte Merkblätter<br />
mit einem Fragenkatalog als Gesprächsgrundlage<br />
sollten bei diesem Beratungsgespräch<br />
übergeben bzw. verwendet werden. Das BMJ wird<br />
um möglichst rasche Umsetzung dieser For<strong>der</strong>ung<br />
ersucht.<br />
Weiters for<strong>der</strong>n wir die Entlastung <strong>der</strong> Gerichte<br />
durch Beratungseinrichtungen (<strong>Familie</strong>n- und<br />
Frauenberatungsstellen) sowie den Ausbau und die<br />
Intensivierung <strong>der</strong> interdisziplinären Zusammenarbeit<br />
von <strong>Familie</strong>nrichterInnen und BeraterInnen.