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Internationales Jahr der Familie - Arbeitskreise - BMWA

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Mehr behutsame, sorgfältige und sensible Information<br />

in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen<br />

wird ebenso gefor<strong>der</strong>t, wie eine vertiefende<br />

Forschung (Motiv-Forschung, Statistik und Akzeptanz<br />

in <strong>der</strong> Praxis) als Begleitmaßnahmen zur<br />

Fristenregelung. Weitere For<strong>der</strong>ungen: Der medizinisch<br />

beratende Arzt sollte nicht <strong>der</strong> abtreibende<br />

Arzt sein, Verpflichtung des Arztes zum Hinweis auf<br />

eine kostenlose psychosoziale Beratung, drei Tage<br />

„Nachdenkpause“ nach <strong>der</strong> Beratung.<br />

Es soll kein Druck auf die Frau ausgeübt werden,<br />

son<strong>der</strong>n Rat und Hilfe und eine Entlastung für die<br />

Frau sowie eine Chance für das ungeborene Leben<br />

geschaffen werden.<br />

Frauenberatungsstellen berichten, dass sich Frauen<br />

oft allein gelassen fühlen. Auch die Verantwortung<br />

des Mannes muss angesprochen werden!<br />

Die Erwachsenenadoption ist obsolet. Das Recht<br />

bietet immer Alternativen.<br />

Überlegungen zur Reform des <strong>der</strong>zeitigen Adoptionsgesetzes<br />

sowie die Einsetzung einer interdisziplinären<br />

Arbeitsgruppe werden empfohlen,<br />

ebenso die Anpassung des österreichischen<br />

Adoptionsrechts an das Haager Übereinkommen<br />

(automatische Verleihung <strong>der</strong> Staatsbürgerschaft).<br />

Rechtsfragen zur Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und<br />

Beruf, Steuerrecht, FLAF, Verfassung<br />

Ein steuerfreies Existenzminimum ist für jedes<br />

<strong>Familie</strong>nmitglied sicherzustellen (Anhebung des<br />

Allgemeinen Absetzbetrages und des Alleinverdienerabsetzbetrages,<br />

Wegfall <strong>der</strong> Einschleifregelung).<br />

Das Existenzrecht ist vor <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />

fundamental einzufor<strong>der</strong>n. Der Staat soll<br />

angehalten werden, im Steuerrecht die Zahl <strong>der</strong> zu<br />

erhaltenden Personen zumindest in <strong>der</strong> Höhe des<br />

Existenzminimums zu berücksichtigen.<br />

Der Kin<strong>der</strong>zuschlag bei AlleinverdienerInnen ist<br />

eine kleine Verbesserung.(*)<br />

Weiterentwicklung des Rechts auf Teilzeit: Recht<br />

auf Teilzeit wegen familiärer Betreuungsaufgaben<br />

für Jede(n), unter Berücksichtigung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Verhältnisse – flexible Arbeitszeitaufteilung<br />

für Väter und Mütter.<br />

Die Chancengerechtigkeit aller Menschen soll unter<br />

Wahrung <strong>der</strong> Wahlfreiheit <strong>der</strong> Vereinbarkeit von<br />

<strong>Familie</strong> und Beruf verbessert werden.(*)<br />

Bessere arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen<br />

sind notwendig, damit Eltern ihre Verant-<br />

58<br />

wortung für ihre Kin<strong>der</strong> im Sinne <strong>der</strong> Vereinbarkeit<br />

von <strong>Familie</strong> und Beruf wahrnehmen können. (*)<br />

Familiale Betreuungs-, Pflege- und Erziehungsleistungen<br />

(Kin<strong>der</strong>betreuung und Erziehung, Pflege<br />

behin<strong>der</strong>ter und betagter Angehöriger) sollen besser<br />

abgesichert und unabhängig von Teilzeitarbeit<br />

pensions- und sozialrechtlich abgegolten werden.<br />

Die Erleichterung des Wie<strong>der</strong>einstiegs in den Beruf<br />

soll weiter geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld als familienpolitische<br />

Leistung für alle <strong>Familie</strong>n bis zum dritten Geburtstag<br />

des Kindes, auch für Alleinerzieherinnen! Die<br />

Zuverdienstgrenze beim Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld<br />

muss fallen (vgl. Pflegegeld, das nach Pflegebedarf<br />

und nicht nach Einkommen berechnet wird). Bei<br />

Teilzeitbeschäftigung bei<strong>der</strong> Elternteile, die dadurch<br />

ihr Kleinkind selbst betreuen können, kann es sonst<br />

zum Verlust des Kin<strong>der</strong>betreuungsgeldes kommen.<br />

Höchstwahrscheinlich ist die Zuverdienstgrenze<br />

auch verfassungswidrig! (Beispielsweise kann eine<br />

Hausfrau, die hauptberuflich <strong>Familie</strong>narbeit leistet,<br />

Erlöse aus Aktien nicht vorausberechnen).<br />

Der <strong>Familie</strong>nlastenausgleichsfonds ist abzusichern<br />

und die Zweckbindung <strong>der</strong> Mittel ist zu garantieren.<br />

Die Aufhebung <strong>der</strong> Selbstträgerschaft ist zu prüfen.<br />

Zur verfassungsrechtlichen Absicherung von<br />

<strong>Familie</strong>n mit Kin<strong>der</strong>n regt <strong>der</strong> Arbeitskreis an, eine<br />

Evaluierung vorzunehmen, ob <strong>der</strong>zeit die rechtliche<br />

Absicherung des Gleichheitsgrundsatzes <strong>der</strong><br />

Situation <strong>der</strong> <strong>Familie</strong> verfassungsrechtlich ausreichend<br />

gerecht wird. (*).<br />

<strong>Familie</strong>n mit Kin<strong>der</strong>n sichern das Humanvermögen<br />

einer Gesellschaft, auch zum Nutzen Kin<strong>der</strong>loser.<br />

Kin<strong>der</strong>betreuung - Elternbildung<br />

Eine bundesweite Vereinheitlichung ist wegen <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong>zuständigkeit schwer möglich. Soziale Staffelung<br />

<strong>der</strong> Tarife, auch in privaten Einrichtungen,<br />

ganzjähriger, bedarfsgerechter Betrieb und bundesweit<br />

einheitliche Tarife wären wünschenswert – z.B.<br />

gibt es bei Tagesmüttern <strong>der</strong>zeit große Unterschiede.<br />

Gefor<strong>der</strong>t wird eine Bundesregelung über<br />

Kosten und Bedingungen von Tagesmüttern (vgl.<br />

LehrerInnen) und Nennung im Mindestlohnschema.<br />

Man könnte Rechtssicherheit und Standards (Beruf,<br />

Bezahlung und Ausbildung <strong>der</strong> Tagesmütter) im<br />

Jugendwohlfahrtsgesetz, welches ein Grundsatzgesetz<br />

ist, formulieren.<br />

Eingefor<strong>der</strong>t wird auch die Angleichung des Strafrahmens<br />

in Bezug auf körperliche Delikte an den<br />

Strafrahmen <strong>der</strong> Eigentumsdelikte. (siehe AK

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