der Ausgabe 7-8/2004 - Berliner Behindertenzeitung
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o<strong>der</strong> ein augenärztliches Gutachten und den Nachweis über die<br />
Teilnahme an einem Lehrgang über die Sofortmaßnahmen am<br />
Unfallort.<br />
Wer die Wie<strong>der</strong>erteilung <strong>der</strong> Fahrerlaubnis nach Entzug o<strong>der</strong> Verzicht<br />
beantragt, braucht ein Passbild, einen aktuellen Sehtest b. z. w. ein<br />
augenärztliches Gutachten.<br />
Für das Festsetzen von Auflagen und Beschränkungen wird ein<br />
Passbild benötigt, da <strong>der</strong> alte Führerschein in einen neuen<br />
umgetauscht wird.<br />
Bei allen Anträgen muss zusätzlich zum Ausweis o<strong>der</strong> Pass <strong>der</strong><br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis und <strong>der</strong> Feststellungsbescheid des<br />
Versorgungsamtes bei <strong>der</strong> Behörde vorgelegt werden.<br />
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nun, ob dem Antrag gewichtige<br />
Gründe entgegenstehen. Diese können zum einen mit dem<br />
Gesundheitszustand und zum an<strong>der</strong>en mit dem Verhalten (in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit/Entzug o<strong>der</strong> Verzicht) des Antragstellers<br />
zusammenhängen. Für den ersten Fall werden Gutachten von<br />
entsprechenden Fachärzten, welche von <strong>der</strong> Behörde zugelassen sein<br />
müssen, angefor<strong>der</strong>t. Hierbei stellt <strong>der</strong> Arzt fest, ob<br />
Fahrerlaubnistauglichkeit vorliegt o<strong>der</strong> nicht. Je nach Art <strong>der</strong><br />
Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Erkrankung können durchaus bis zu drei<br />
Gutachten bei unterschiedlichen Fachärzten nötig sein. Möglich ist:<br />
zuerst eine Begutachtung von einem Neurologen, anschließend von<br />
einem Chirurgen und dann von einem Orthopäden. Jedes Mal kommt<br />
<strong>der</strong> Begutachtungsauftrag von <strong>der</strong> Behörde. Es macht keinen Sinn,<br />
schon vorab teure Gutachten einzuholen, die am Ende nichts wert<br />
sind, weil dieser Arzt nicht von <strong>der</strong> Behörde anerkannt wird.<br />
Zu guter Letzt verlangt die Behörde eine Begutachtung mit<br />
Fahrprobe durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen o<strong>der</strong><br />
Prüfer <strong>der</strong> DEKRA o<strong>der</strong> des TÜV. Dieser erarbeitet mit dem<br />
Antragsteller die technischen Einrichtungen, die für die<br />
Fahrzeugbedienung notwendig sind. Entsprechend seinen<br />
abschließenden Festlegungen für die Auflagen und Beschränkungen<br />
wird die Behörde den Führerschein ausstellen. Zum Termin <strong>der</strong><br />
Fahrprobe muss eine Fahrschule hinzugezogen werden, die über ein<br />
entsprechend ausgerüstetes Fahrschulfahrzeug verfügt. Der<br />
begleitende Fahrlehrer sollte das notwendige Fachwissen für die<br />
Behin<strong>der</strong>tenausbildung besitzen.<br />
Nach Eingang <strong>der</strong> Begutachtungsunterlagen entscheidet die Behörde