23.10.2012 Aufrufe

der Ausgabe 7-8/2004 - Berliner Behindertenzeitung

der Ausgabe 7-8/2004 - Berliner Behindertenzeitung

der Ausgabe 7-8/2004 - Berliner Behindertenzeitung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

o<strong>der</strong> ein augenärztliches Gutachten und den Nachweis über die<br />

Teilnahme an einem Lehrgang über die Sofortmaßnahmen am<br />

Unfallort.<br />

Wer die Wie<strong>der</strong>erteilung <strong>der</strong> Fahrerlaubnis nach Entzug o<strong>der</strong> Verzicht<br />

beantragt, braucht ein Passbild, einen aktuellen Sehtest b. z. w. ein<br />

augenärztliches Gutachten.<br />

Für das Festsetzen von Auflagen und Beschränkungen wird ein<br />

Passbild benötigt, da <strong>der</strong> alte Führerschein in einen neuen<br />

umgetauscht wird.<br />

Bei allen Anträgen muss zusätzlich zum Ausweis o<strong>der</strong> Pass <strong>der</strong><br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweis und <strong>der</strong> Feststellungsbescheid des<br />

Versorgungsamtes bei <strong>der</strong> Behörde vorgelegt werden.<br />

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nun, ob dem Antrag gewichtige<br />

Gründe entgegenstehen. Diese können zum einen mit dem<br />

Gesundheitszustand und zum an<strong>der</strong>en mit dem Verhalten (in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit/Entzug o<strong>der</strong> Verzicht) des Antragstellers<br />

zusammenhängen. Für den ersten Fall werden Gutachten von<br />

entsprechenden Fachärzten, welche von <strong>der</strong> Behörde zugelassen sein<br />

müssen, angefor<strong>der</strong>t. Hierbei stellt <strong>der</strong> Arzt fest, ob<br />

Fahrerlaubnistauglichkeit vorliegt o<strong>der</strong> nicht. Je nach Art <strong>der</strong><br />

Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Erkrankung können durchaus bis zu drei<br />

Gutachten bei unterschiedlichen Fachärzten nötig sein. Möglich ist:<br />

zuerst eine Begutachtung von einem Neurologen, anschließend von<br />

einem Chirurgen und dann von einem Orthopäden. Jedes Mal kommt<br />

<strong>der</strong> Begutachtungsauftrag von <strong>der</strong> Behörde. Es macht keinen Sinn,<br />

schon vorab teure Gutachten einzuholen, die am Ende nichts wert<br />

sind, weil dieser Arzt nicht von <strong>der</strong> Behörde anerkannt wird.<br />

Zu guter Letzt verlangt die Behörde eine Begutachtung mit<br />

Fahrprobe durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen o<strong>der</strong><br />

Prüfer <strong>der</strong> DEKRA o<strong>der</strong> des TÜV. Dieser erarbeitet mit dem<br />

Antragsteller die technischen Einrichtungen, die für die<br />

Fahrzeugbedienung notwendig sind. Entsprechend seinen<br />

abschließenden Festlegungen für die Auflagen und Beschränkungen<br />

wird die Behörde den Führerschein ausstellen. Zum Termin <strong>der</strong><br />

Fahrprobe muss eine Fahrschule hinzugezogen werden, die über ein<br />

entsprechend ausgerüstetes Fahrschulfahrzeug verfügt. Der<br />

begleitende Fahrlehrer sollte das notwendige Fachwissen für die<br />

Behin<strong>der</strong>tenausbildung besitzen.<br />

Nach Eingang <strong>der</strong> Begutachtungsunterlagen entscheidet die Behörde

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!