der Ausgabe 7-8/2004 - Berliner Behindertenzeitung
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Erwartungen, welche die Bürger an die Unternehmen richten.<br />
Zu nennen ist hier aber wohl auch ein direkter ökonomischer<br />
Nutzen: Es gibt zahlreiche und ernst zu nehmende Hinweise darauf,<br />
dass Investitionen in „Diversity"-Maßnahmen dazu beitragen, das<br />
Human- und das Organisationskapital zu stärken.<br />
So schaffen „Diversity"-Strategien zum einen – im Hinblick auf das<br />
so genannte Humankapital – eine Arbeitsumgebung, in <strong>der</strong> die<br />
Belegschaft eines Unternehmens vielfältig ist, die unterschiedlichen<br />
Fähigkeiten <strong>der</strong> Mitarbeiter voll ausgeschöpft werden und Fachkräfte<br />
angeworben, ans Unternehmen gebunden und weiterentwickelt<br />
werden können, ungeachtet Geschlecht, Behin<strong>der</strong>ung, Alter o<strong>der</strong><br />
ethnischer Herkunft. So sind Diversity-Strategien wichtige<br />
Instrumente für Unternehmen, um Zugang zu einem breiteren<br />
Talente-Pool zu bekommen.<br />
Und auch das Organisationskapital kann gestärkt werden: Für viele<br />
Unternehmen sind Regierung und Gesellschaft kritische Teilhaber,<br />
das bedeutet, dass sie sensibel für die Erwartungen von Regierung<br />
und Bürgern an die Wirtschaft sein müssen. Investitionen in<br />
„Diversity"-Strategien können Unternehmen helfen, Zugang zu<br />
Märkten zu bekommen, in denen für die Käufer <strong>der</strong> soziale und<br />
umweltfreundliche Ruf eines Unternehmens entscheidend ist.<br />
Während „Diversity" von immer mehr Meinungsführern aus <strong>der</strong> USamerikanischen<br />
Wirtschaft als Unternehmensstrategie befürwortet<br />
wird, ist dies in Europa noch nicht so verbreitet. Insofern ist dem<br />
zuzustimmen, was die EU-Kommissarin für Beschäftigung und<br />
Soziales, Anna Diamantopoulou, anlässlich <strong>der</strong> Vorlage des Berichts<br />
durch die EU-Kommission sagte: „Ich hoffe, dass die Unternehmen<br />
dies aufnehmen und dass die Mitgliedstaaten das Ihrige tun und<br />
innerstaatliche Rechtsvorschriften erlassen, um die beiden<br />
europäischen Richtlinien zur Bekämpfung <strong>der</strong> Diskriminierung so<br />
bald wie möglich umzusetzen."<br />
Immer wie<strong>der</strong> wird deutlich, dass es eines Zielgruppen<br />
übergreifenden Antidiskriminierungsgesetzes dringend bedarf. Zu<br />
hoffen ist, dass dann auch <strong>der</strong> Arbeitsmarkt sich weiter für die<br />
„Diversity"-Strategien öffnet.<br />
Der für die EU-Kommission erarbeitete Bericht über „Diversity"-<br />
Strategien findet sich unter: http://europa.eu.int/comm/