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30<br />

Marx an Karl Wilhelm Leske<br />

in Darmstadt<br />

(Entwurf)<br />

[Brüssel] I.August [1846]<br />

Geehrter Herr!<br />

Auf Ihr Schreiben, worin Sie mir Ihre Bedenken wegen des Verlags auseinandersetzten<br />

[3641 , erhielten Sie umgehend Antwort. Was Ihre Frage wegen<br />

der „Wissenschaftlichkeit" anbelangt, antwortete ich Ihnen: Das Buch sei<br />

wissenschaftlich, aber nicht wissenschaftlich im Sinne der preußischen<br />

Regierung etc. Wenn Sie sich Ihres ersten Briefes noch erinnern wollen,<br />

so schrieben Sie sehr geängstigt wegen der preußischen] Verwarnung und<br />

der Polizeiuntersuchung, die eben bei Ihnen stattfand. Ich schrieb Ihnen<br />

zugleich, daß ich mich nach einer andern Verlagsbuchhandlung umsehn<br />

würde.<br />

Ich erhielt noch einen zweiten Brief von Ihnen, worin Sie einerseits den<br />

Verlag aufkündigten, andrerseits der Zurückzahlung des Vorschusses unter<br />

der Form einer Anweisung auf den respektiven neuen Verleger beistimmten.<br />

Sie erhielten darauf keine weitere Antwort, weil ich Ihnen in kurzer Zeit<br />

eine positive Antwort, d.h. die Ankündigung eines andern Verlegers geben<br />

zu können glaubte. Wie sich das verzögerte, werden Sie sogleich erfahren.<br />

Daß ich Ihren Vorschlag wegen der Zurückzahlung des Vorschusses als<br />

sich von selbst verstehend akzeptierte, können Sie daraus ersehn, daß ich an<br />

dem einzigen Ort, wo ich Schritte wegen des Verlags tat, zugleich erklären<br />

ließ, die 1500 fr. seien Ihnen bei Übernahme des Manuskripts zurückzuzahlen.<br />

Der Beweis hiervon kann jederzeit beigebracht werden. Übrigens<br />

sind noch Engels und Heß Zeugen.<br />

Andrerseits werden Sie sich erinnern, daß in Paris wie in dem schriftlichen<br />

Kontrakt [365] nichts über die mehr oder minder revolutionäre Form<br />

meiner Schrift verabredet war, daß ich im Gegenteil damals sogar beide<br />

Bände zugleich herausgeben zu müssen meinte, weil das Erscheinen des<br />

ersten Bandes das Verbot oder die Konfiskation des zweiten nach sich ziehn<br />

würde. Heinrich Bürgers aus Köln weir zugegen und kann dies bezeugen.<br />

Juristisch gesprochen waren Sie also nicht berechtigt, neue Bedingungen<br />

zu machen oder den Verlag abzulehnen, wie ich meinerseits von juristischem

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