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Berlin gewählten Zentralausschig3 der Demokraten Deutschlands, dem Karl Ludwig Johann<br />

d'Ester, Eduard Reichenbach und Adolf Hexamer angehörten.<br />

Weiterhin ist das Zentralkomitee der deutschen Arbeiter gemeint, das auf dem in Berlin<br />

vom 23.August bis 3.September 1848 tagenden Arbeiterkongreß gewählt wurde und<br />

unter der Leitung von Stephan Born stand. Das unter Stephan Borns Einfluß ausgearbeitete<br />

Programm des Kongresses stellte den Arbeitern die Aufgabe, sich für die Verwirklichung<br />

verschiedener sozialer Forderungen einzusetzen und lenkte sie damit vom<br />

revolutionären politischen Kampf ab. Das Zentralkomitee der deutschen Arbeiter befand<br />

sich in Leipzig. 487<br />

384 Der Polizeirat Wilhelm Stieber hatte sich in einem Brief vom 26. Dezember 1848 an die<br />

Redaktion der „Neuen Rheinischen Zeitung" gegen eine in der Nr. 177 vom 24. Dezember<br />

veröffentlichte Korrespondenz aus Frankfurt a.M. gewandt. In dieser Korrespondenz<br />

wurde mitgeteilt, daß Stieber als königlich-preußischer Spion bekannt sei und daß er<br />

zur Untersuchung der Septemberereignisse nach Frankfurt a.M. kommen werde. In der<br />

Beilage zur Nr. 182 vom 30.Dezember 1848 brachte die Redaktion eine Berichtigung, in<br />

der darauf hingewiesen wurde, daß Stieber sich „in einer ganz unschuldigen Privatangelegenheit"<br />

in Frankfurt a.M. aufgehalten habe. 489<br />

385 Code penal - Strafgesetzbuch, das in Frankreich 1810 angenommen und in den unter<br />

Napoleon I. eroberten Gebieten West- und Südwestdeutschlands eingeführt wurde; in<br />

der Rheinprovinz galt es ebenso wie der Code civil auch nach ihrer Angliederung an<br />

Preußen im Jahre 1815. Die preußische Regierung war bestrebt, in dieser Provinz wieder<br />

das preußische Landrecht einzuführen. Eine ganze Reihe von Gesetzen, Erlassen und<br />

Vorschriften sollte in der Rheinprovinz die feudalen Privilegien des Adels (die Majorate)<br />

und die preußische Strafgesetzordnung, Ehegesetzgebung usw. wiederherstellen. Diese<br />

Maßnahmen, die eine entschiedene Opposition in der Rheinprovinz hervorriefen, wurden<br />

nach der Märzrevolution durch die Verordnungen vom 15.April 1848 aufgehoben. 489<br />

388 Die vorliegende Adresse an den Märzverein verfaßte Engels als Mitglied der Zentralkommission<br />

im Auftrage des Berner Kongresses der deutschen Vereine in der Schweiz<br />

(siehe Anm.379). Auf der Sitzung des Kongresses am 10. Dezember 1848 kam es zu heftigen<br />

Diskussionen, als die Frage der Herstellung einer Verbindung zu dem kleinbürgerlichen<br />

Märzverein (siehe Anm. 135) erörtert wurde. Obwohl der Delegierte des Arbeitervereins<br />

in Bern gegen eine Korrespondenz mit dem Märzverein auftrat, weil dieser nicht<br />

auf republikanischem Boden stand, wurde beschlossen, eine Adresse an den Märzverein<br />

abzufassen. Der Text dieses Dokuments wurde auf der Sitzung am 11. Dezember 1848<br />

bestätigt. Bei der Abfassung der Adresse war Engels an den Beschluß des Kongresses gebunden.<br />

Er erreichte jedoch, daß in diesem offiziellen Schreiben die Stellung der proletarischen<br />

Revolutionäre und der „Neuen Rheinischen Zeitung" gegenüber dem Märzverein<br />

zum Ausdruck kam. So unterstrich er, daß das republikanische Programm der neugeschaffenen<br />

Vereinigung deutscher Vereine in der Schweiz eine enge Zusammenarbeit<br />

dieser Organisation mit dem Märzverein unmöglich mache. 490<br />

387 Der Berner Verein (Arbeiterverein in Bern) war 1848 einer der größten und einflußreichsten<br />

deutschen Arbeitervereine in der Schweiz und spielte für eine Reihe kleinerer Arbeitervereine<br />

im Kanton Bern eine führende Rolle. Er hatte eine republikanisch-demokratisches<br />

Programm, stand jedoch in bedeutendem Maße unter dem Einfluß von Wilhelm Weitling<br />

und Stephan Born. Im Frühjahr 1849 löste sich der Arbeiterverein auf. 490

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