ERSTER TEIL: Handels- und Unternehmensrecht - oeppi
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Zusammenfassung CASEBOOK <strong>Handels</strong>- <strong>und</strong> Gesellschaftsrecht<br />
Ausgabe 2006/adaptiert gem. 2. Auflage 2008/adaptiert gem. 3. Auflage 2010<br />
o Verschiedene Ausgestaltungen der Prokura:<br />
Bei Missbrauch der Vertretungsmacht durch Prokuristen gegenüber dem Dritten, kann sich<br />
Geschäftsherr in folgenden Fällen darauf berufen:<br />
Echte Gesamtprokura: gemeinsame Vertretung durch mehrere Prokuristen. Die beidseitige<br />
Gesamtprokura erfordert gemeinsame Handlungen. Die halbseitige erlaubt einem allein dem<br />
anderen nur gemeinsam mit dem ersten zu handeln. Im FB einzutragen. Räumliches <strong>und</strong><br />
zeitliches gemeinschaftliches Handeln nicht nötig. Zustimmung kann im Vor‐ oder Nachhinein<br />
gegeben werden. Interne Zustimmung der Mitvertretungsbefugten bei Kollektivvertretung<br />
ausreichend.<br />
Unechte/gemischte Gesamtprokura: Gesamtvertretung durch zT Prokuristen, zT<br />
organschaftliche Vertreter. Darf nicht derart konzipiert werden, dass Organmitglieder nur<br />
gemeinsam mit Prokuristen handeln können (= einziger GF oder Einzelunternehmer kann nur<br />
mit P handeln). P wird hier funktionell zum Organ <strong>und</strong> spezifischen grenzen der Prokura<br />
kommen nicht zum tragen (Veräußerung, Belastung von Gr<strong>und</strong>stücken, Erteilung einer Prokura<br />
etc.)<br />
o Widerruf <strong>und</strong> Lösung der Prokura:<br />
Widerruf des Unternehmers: jederzeit, ohne Begründung seitens des Unternehmers möglich,<br />
Recht dafür zwingend <strong>und</strong> kann nicht anders vereinbart werden. (Begründung im<br />
Innenverhältnis jedoch notwendig, wenn Prokura durch Gesellschaftsvertrag begründet wurde.<br />
Sonst Klage des Prokuristen auf neuerlich Prokuraerteilung <strong>und</strong> Eintragung ins FB).<br />
Widerruf des Prokuristen: mit sofortiger Wirkung gegenüber Unternehmer kündbar. Im Gr<strong>und</strong>e<br />
reicht Nichtausüben aus (rechtliches Können aber nicht Müssen). Eintragung <strong>und</strong> Löschung im<br />
FB steht nur dem GF zu. Schreiben des P an FB‐Gericht zur Anregung, die Aufkündigung beim GF<br />
einzuholen, möglich.<br />
HANDLUNGSVOLLMACHT<br />
o Wesensmerkmale:<br />
Ist jede unternehmerische Vollmacht, die keine Prokura ist, § 54 UGB.<br />
Generalhandlungsvollmacht: für alle im Betrieb gewöhnlichen Handlungen (entsprechend der<br />
Branchenüblichkeit)<br />
Arthandlungsvollmacht: abstrakt umschriebene Art von Rechtsgeschäften (zB Kassiererin:<br />
Entgegennahme von Zahlungen)<br />
Spezialhandlungsvollmacht: für bestimmte, erfasste Geschäfte (zB Verkauf des Inventars).<br />
Unterschiede zur Prokura: allen, nicht nur eingetragenen, Unternehmern zugänglich, Erteilung<br />
nicht nur durch Organe sondern auch von dazu Bevollmächtigten, Übertragung von<br />
Handlungsvollmachten zulässig, muss nicht ausdrücklich erteilt werden, weder<br />
eintragungspflichtig noch eintragungsfähig, Umfang wird vom Unternehmer bestimmt.<br />
Unwiderruflichkeit kann vereinbart werden, Unterzeichnung nicht durch ppA sondern durch iV.<br />
o Umfang der Handlungsvollmacht:<br />
Geschäfte hängen davon ab ob sie durch Vollmacht gedeckt sind. Die gesetzliche Vermutung des §<br />
54 UGB (hinsichtlich des Umfangs der obigen Vollmachten) greift erst dann, eine Vollmacht<br />
tatsächlich (vom Dritten bewiesen) oder eine Anscheins‐ oder Duldungsvollmacht vorliegt.<br />
o Vertrauensschutz § 55 UGB:<br />
Handlungsvollmacht deckt nicht vorgenommen Handlung des Vertreters mit einem Dritten. Dritter<br />
muss Beschränkung der HVM gegen sich gelten lassen, wenn er sie kannte oder kennen musste,<br />
ansonsten genießt er Schutz. Leichte Fahrlässigkeit schadet bereits. Nachweis hat der Vertretene zu<br />
erbringen.<br />
Vertrauensschutz bei Gesamthandlungsvollmacht: GesamtHVM im UGB nicht geregelt, dennoch<br />
zulässig. Vertrauensschutz des § 55 UGB findet keine Anwendung, da es sich um keine<br />
Beschränkung der HVM handelt, sondern um eine Art ihrer Ausgestaltung. Geschäfte wären<br />
November 2010 Seite 9 von 49