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Masterplan Wohnen (Langfassung) - Hagen

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124 <strong>Masterplan</strong> <strong>Wohnen</strong> InWIS F & B<br />

ähnlicher Größe und Struktur und blieb deutlich hinter den damals vorhandenen<br />

Nachfragepotenzialen zurück. Dagegen zeigen die Prognosen der Eigentumspotenziale<br />

auch, dass zumindest aus <strong>Hagen</strong> selber nicht genug Nachfrage zur Stabilisierung<br />

des heutigen Bauvolumens existiert, sondern die Stadt auf die Nachfrage von<br />

Zuwandernden angewiesen ist. Sinkenden Einwohnerzahlen, Wohnungsüberhängen<br />

in bestimmten Segmenten und erheblichen Modernisierungsbedarfen im Wohnungsbestand<br />

zum Trotz stellen Neubauaktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung<br />

der Stadtentwicklung dar. Neu errichtete Wohnungen steigern den Wohnwert<br />

Stadt, passen sich den Präferenzen der aktuellen Nachfrage an und sind damit eine<br />

Grundlage für die Gewinnung neuer Einwohner bzw. geeignet, die vorhandenen<br />

Fortzugstendenzen einzudämmen. Zudem verändern Neubaumaßnahmen oftmals<br />

auch die Bevölkerungsstruktur in Quartieren und Stadtteilen und setzen so neue Impulse.<br />

Aus den bisherigen Analysen sollte daher keinesfalls der Schluss gezogen werden,<br />

die Neubautätigkeit durch eine restriktive Flächenausweisung einzuschränken. Vielmehr<br />

müssen Wohnungsreduzierungen – sei es durch den Abriss ganzer Wohnblocks,<br />

Zusammenlegungen von Wohnungen oder Umwidmungen – und Wohnungsneubau<br />

gleichzeitig erfolgen. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass in<br />

den nächsten Jahren ein jährliches Bauvolumen von ca. 200 Wohneinheiten im Einfamilienhausbau<br />

und ca. 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau angestrebt<br />

werden und entsprechende Flächen hierfür vorgehalten werden sollten. Den angestrebten<br />

Baufertigstellungen ist zum einen eine gewisse Auswahlreserve hinzuzurechnen<br />

– nicht jede bereitgestellte Fläche wird vom Markt angenommen oder in<br />

kurzer Frist vollständig bebaut werden können –, zum anderen muss dabei auch<br />

berücksichtigt werden, dass sich auch in Zukunft ein Teil der Bebauung in Baulücken<br />

vollziehen wird. Erfahrungsgemäß findet ca. ein Drittel der Neubaumaßnahmen im<br />

Rahmen von Baulückenschließungen bzw. im Rahmen der Innenverdichtung nach<br />

§ 34 BauGB statt. Bei der Bemessung der Auswahlreserven sollte ebenfalls davon<br />

ausgegangen werden, dass in einer Größenordnung von einem Drittel der Flächen<br />

eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.<br />

Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren Flächen im Zuge des Abrisses nicht<br />

mehr nachfragegerechter Wohnungen frei. Im Rahmen der Wohnungsbedarfsprognose<br />

haben wir die jährliche Abgangsquote auf einen Wert von 0,5% p.a. bezogen<br />

auf den vorhandenen Wohnungsbestand festgelegt, der deutlich über den in der<br />

Vergangenheit festgestellten Abgangsquoten liegt. Über die Zusammenlegung von<br />

Wohnungen, Umwidmungen und Umnutzungen hinaus, muss in Zukunft auch Wohnraum<br />

in einer Größenordnung von rd. 200 WE jedes Jahr abgerissen werden. Die frei<br />

werdenden Flächen eignen sich zwar nicht alle zur Realisierung von Wohnungsneubau<br />

(z.B. in Wehringhausen), aber auf einem großen Teil der Flächen kann sowohl

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