Masterplan Wohnen (Langfassung) - Hagen
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124 <strong>Masterplan</strong> <strong>Wohnen</strong> InWIS F & B<br />
ähnlicher Größe und Struktur und blieb deutlich hinter den damals vorhandenen<br />
Nachfragepotenzialen zurück. Dagegen zeigen die Prognosen der Eigentumspotenziale<br />
auch, dass zumindest aus <strong>Hagen</strong> selber nicht genug Nachfrage zur Stabilisierung<br />
des heutigen Bauvolumens existiert, sondern die Stadt auf die Nachfrage von<br />
Zuwandernden angewiesen ist. Sinkenden Einwohnerzahlen, Wohnungsüberhängen<br />
in bestimmten Segmenten und erheblichen Modernisierungsbedarfen im Wohnungsbestand<br />
zum Trotz stellen Neubauaktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung<br />
der Stadtentwicklung dar. Neu errichtete Wohnungen steigern den Wohnwert<br />
Stadt, passen sich den Präferenzen der aktuellen Nachfrage an und sind damit eine<br />
Grundlage für die Gewinnung neuer Einwohner bzw. geeignet, die vorhandenen<br />
Fortzugstendenzen einzudämmen. Zudem verändern Neubaumaßnahmen oftmals<br />
auch die Bevölkerungsstruktur in Quartieren und Stadtteilen und setzen so neue Impulse.<br />
Aus den bisherigen Analysen sollte daher keinesfalls der Schluss gezogen werden,<br />
die Neubautätigkeit durch eine restriktive Flächenausweisung einzuschränken. Vielmehr<br />
müssen Wohnungsreduzierungen – sei es durch den Abriss ganzer Wohnblocks,<br />
Zusammenlegungen von Wohnungen oder Umwidmungen – und Wohnungsneubau<br />
gleichzeitig erfolgen. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, dass in<br />
den nächsten Jahren ein jährliches Bauvolumen von ca. 200 Wohneinheiten im Einfamilienhausbau<br />
und ca. 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau angestrebt<br />
werden und entsprechende Flächen hierfür vorgehalten werden sollten. Den angestrebten<br />
Baufertigstellungen ist zum einen eine gewisse Auswahlreserve hinzuzurechnen<br />
– nicht jede bereitgestellte Fläche wird vom Markt angenommen oder in<br />
kurzer Frist vollständig bebaut werden können –, zum anderen muss dabei auch<br />
berücksichtigt werden, dass sich auch in Zukunft ein Teil der Bebauung in Baulücken<br />
vollziehen wird. Erfahrungsgemäß findet ca. ein Drittel der Neubaumaßnahmen im<br />
Rahmen von Baulückenschließungen bzw. im Rahmen der Innenverdichtung nach<br />
§ 34 BauGB statt. Bei der Bemessung der Auswahlreserven sollte ebenfalls davon<br />
ausgegangen werden, dass in einer Größenordnung von einem Drittel der Flächen<br />
eine Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird.<br />
Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren Flächen im Zuge des Abrisses nicht<br />
mehr nachfragegerechter Wohnungen frei. Im Rahmen der Wohnungsbedarfsprognose<br />
haben wir die jährliche Abgangsquote auf einen Wert von 0,5% p.a. bezogen<br />
auf den vorhandenen Wohnungsbestand festgelegt, der deutlich über den in der<br />
Vergangenheit festgestellten Abgangsquoten liegt. Über die Zusammenlegung von<br />
Wohnungen, Umwidmungen und Umnutzungen hinaus, muss in Zukunft auch Wohnraum<br />
in einer Größenordnung von rd. 200 WE jedes Jahr abgerissen werden. Die frei<br />
werdenden Flächen eignen sich zwar nicht alle zur Realisierung von Wohnungsneubau<br />
(z.B. in Wehringhausen), aber auf einem großen Teil der Flächen kann sowohl