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Masterplan Wohnen (Langfassung) - Hagen

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InWIS F & B <strong>Masterplan</strong> <strong>Wohnen</strong> 129<br />

Aufwand barrierefrei nachrüsten zu lassen (durch nachträglichen Einbau<br />

von Rampen, Handläufen etc.), oder die bereits barrierefrei und<br />

daher auch für Personen mit erheblichen Einschränkungen der Gehfähigkeit<br />

und Beweglichkeit entsprechend der DIN 18025, Teil 2, geeignet<br />

sind. Haltegriffe und Bewegungshilfen, rutschfeste Bodenbeläge,<br />

schwellenlos begehbare Duschen mit Sitz oder Badewanne mit Einstiegshilfe,<br />

Toiletten mit 48 cm Sitzhöhe (DIN 18025 Teil II, wünschenswert<br />

ist eine Höhenverstellung), große, beleuchtete Lichtschalter,<br />

extra laute Türklingel, gut handhabbare Sicherheitseinrichtungen,<br />

ausreichende und automatisch gesteuerte Beleuchtung von Treppenhaus,<br />

Eingang und Außenbereich und ähnliche Ausstattungsdetails sind<br />

Mindeststandard für barrierefreie altengerechte Wohnungen. Automatische<br />

Motor-Türöffner, Fernbedienungen für Türen und Beleuchtung, mit<br />

niedrigen Brüstungen versehene oder „französische” Fenster, Wahlmöglichkeit<br />

Wanne/Dusche im Bad und ähnliches können als Komfortstandard<br />

hinzukommen.<br />

• Behindertengerechte altengerechte Wohnungen, die auch für Rollstuhlfahrer<br />

geeignet sind und z.B. zusätzlich durch breitere Türen, größere<br />

Bewegungsräume, Stufenlosigkeit durch Rampen oder Aufzüge usw.<br />

der DIN 18025, Teil 1, entsprechen.<br />

6.1.1. Bestanderfassung<br />

Eine gesonderte statistische Erfassung aller altengerechter Wohnungen in <strong>Hagen</strong><br />

existiert nicht. Der aktuelle Bestand an öffentlich geförderten altengerechten Wohnungen<br />

in <strong>Hagen</strong> wurde jedoch anhand der Förderunterlagen vom Ressort <strong>Wohnen</strong><br />

der Stadt <strong>Hagen</strong> erfasst. Auch hierbei sind natürlich die bereits angesprochenen Ungenauigkeiten<br />

in der Abgrenzung von normalen zu altengerechten Wohnungen vorhanden.<br />

Gerade bei den älteren Wohnungen ist sogar davon auszugehen, dass ein<br />

Großteil der öffentlich geförderten Wohnungen heutige Standards der Barrierefreiheit<br />

nicht erfüllt; die ermittelten Bestandszahlen somit als Richtwerte zu interpretieren.

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