Masterplan Wohnen (Langfassung) - Hagen
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InWIS F & B <strong>Masterplan</strong> <strong>Wohnen</strong> 129<br />
Aufwand barrierefrei nachrüsten zu lassen (durch nachträglichen Einbau<br />
von Rampen, Handläufen etc.), oder die bereits barrierefrei und<br />
daher auch für Personen mit erheblichen Einschränkungen der Gehfähigkeit<br />
und Beweglichkeit entsprechend der DIN 18025, Teil 2, geeignet<br />
sind. Haltegriffe und Bewegungshilfen, rutschfeste Bodenbeläge,<br />
schwellenlos begehbare Duschen mit Sitz oder Badewanne mit Einstiegshilfe,<br />
Toiletten mit 48 cm Sitzhöhe (DIN 18025 Teil II, wünschenswert<br />
ist eine Höhenverstellung), große, beleuchtete Lichtschalter,<br />
extra laute Türklingel, gut handhabbare Sicherheitseinrichtungen,<br />
ausreichende und automatisch gesteuerte Beleuchtung von Treppenhaus,<br />
Eingang und Außenbereich und ähnliche Ausstattungsdetails sind<br />
Mindeststandard für barrierefreie altengerechte Wohnungen. Automatische<br />
Motor-Türöffner, Fernbedienungen für Türen und Beleuchtung, mit<br />
niedrigen Brüstungen versehene oder „französische” Fenster, Wahlmöglichkeit<br />
Wanne/Dusche im Bad und ähnliches können als Komfortstandard<br />
hinzukommen.<br />
• Behindertengerechte altengerechte Wohnungen, die auch für Rollstuhlfahrer<br />
geeignet sind und z.B. zusätzlich durch breitere Türen, größere<br />
Bewegungsräume, Stufenlosigkeit durch Rampen oder Aufzüge usw.<br />
der DIN 18025, Teil 1, entsprechen.<br />
6.1.1. Bestanderfassung<br />
Eine gesonderte statistische Erfassung aller altengerechter Wohnungen in <strong>Hagen</strong><br />
existiert nicht. Der aktuelle Bestand an öffentlich geförderten altengerechten Wohnungen<br />
in <strong>Hagen</strong> wurde jedoch anhand der Förderunterlagen vom Ressort <strong>Wohnen</strong><br />
der Stadt <strong>Hagen</strong> erfasst. Auch hierbei sind natürlich die bereits angesprochenen Ungenauigkeiten<br />
in der Abgrenzung von normalen zu altengerechten Wohnungen vorhanden.<br />
Gerade bei den älteren Wohnungen ist sogar davon auszugehen, dass ein<br />
Großteil der öffentlich geförderten Wohnungen heutige Standards der Barrierefreiheit<br />
nicht erfüllt; die ermittelten Bestandszahlen somit als Richtwerte zu interpretieren.