Masterplan Wohnen (Langfassung) - Hagen
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InWIS F & B <strong>Masterplan</strong> <strong>Wohnen</strong> 127<br />
geringe Zahl potenzieller Neubauflächen in den verdichteten innenstadtnahen Bereichen<br />
ist zwar nicht ungewöhnlich, sind doch die Flächenpotenziale hier naturgemäß<br />
bereits deutlich intensiver genutzt. Auch finden hier in der Regel Bebauungen im<br />
Rahmen von Baulückenschließungen und Nachverdichtungen statt. Dennoch ist das<br />
Fehlen jeglicher Flächen negativ zu bewerten.<br />
Es gilt daher:<br />
• weitere potenzielle Wohnbauflächen im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren<br />
und planerisch zu sichern. Zielsetzung sollte die Existenz von<br />
Angeboten in allen Stadtteilen sein;<br />
• bestehende Wohnbauflächenpotenziale zeitnah zu entwickeln und versuchen,<br />
an den Markt zu bringen. Im Falle, dass sich die Flächen im<br />
Besitz privater Eigentümer befinden, ist das Gespräch mit diesen zu<br />
suchen;<br />
• Flächen für Maßnahmen der Nachverdichtung – insbesondere in den<br />
innenstadtnahen Stadtteilen – zu identifizieren und zu aktivieren. Hierzu<br />
ist vielfach ein aktives Flächenmanagement notwendig. Die potenziellen<br />
Flächen werden sich größtenteils im privaten Besitz finden. Es gilt den<br />
Kontakt zu den Eigentümern zu suchen;<br />
• aktiv Baulücken zu reaktivieren (Hierzu ist u. U. ein Baulückenkataster<br />
sinnvoll, bzw. notwendig);<br />
• Brachflächen in der Stadt (insbesondere alte Gewerbestandorte) können<br />
für Wohnbebauung reaktiviert werden;<br />
• zu prüfen, inwieweit an Standorten mit nicht mehr nachfragegerechten<br />
Wohnungsangeboten durch Abriss, Flächen für den Wohnungsneubau<br />
bereitgestellt werden können.<br />
Bei der Konzeption von neuen Baugebieten – im Bereich der Innenentwicklung nach<br />
§ 34 BauGB oder im Rahmen eines B-Planverfahrens – ist zu beachten, dass der<br />
Schaffung von Standortqualitäten eine zunehmende Bedeutung bei den Präferenzen<br />
der Eigentumsnachfrage zukommt. Dies erfordert eine gute Anbindung an den öffentlichen<br />
Nahverkehr bzw. an das Fernstraßennetz, gut erreichbare Nahversorgungsinfrastruktur<br />
sowie ein Angebot an Kindergärten und Schulen und die Vermittlung eines<br />
„Stadtteilgefühls“ durch Arrondierung bestehender Siedlungen.<br />
Die Bebauung im Außenbereich (§ 35 BauGB) sollte generell restriktiv gehandhabt<br />
werden. Außenbereichssatzungen sollten auf solche Gebiete begrenzt werden, die<br />
tatsächlich über einen erkennbar eigenständigen, abgegrenzten Wohnbereich verfügen.