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Masterplan Wohnen (Langfassung) - Hagen

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InWIS F & B <strong>Masterplan</strong> <strong>Wohnen</strong> 127<br />

geringe Zahl potenzieller Neubauflächen in den verdichteten innenstadtnahen Bereichen<br />

ist zwar nicht ungewöhnlich, sind doch die Flächenpotenziale hier naturgemäß<br />

bereits deutlich intensiver genutzt. Auch finden hier in der Regel Bebauungen im<br />

Rahmen von Baulückenschließungen und Nachverdichtungen statt. Dennoch ist das<br />

Fehlen jeglicher Flächen negativ zu bewerten.<br />

Es gilt daher:<br />

• weitere potenzielle Wohnbauflächen im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren<br />

und planerisch zu sichern. Zielsetzung sollte die Existenz von<br />

Angeboten in allen Stadtteilen sein;<br />

• bestehende Wohnbauflächenpotenziale zeitnah zu entwickeln und versuchen,<br />

an den Markt zu bringen. Im Falle, dass sich die Flächen im<br />

Besitz privater Eigentümer befinden, ist das Gespräch mit diesen zu<br />

suchen;<br />

• Flächen für Maßnahmen der Nachverdichtung – insbesondere in den<br />

innenstadtnahen Stadtteilen – zu identifizieren und zu aktivieren. Hierzu<br />

ist vielfach ein aktives Flächenmanagement notwendig. Die potenziellen<br />

Flächen werden sich größtenteils im privaten Besitz finden. Es gilt den<br />

Kontakt zu den Eigentümern zu suchen;<br />

• aktiv Baulücken zu reaktivieren (Hierzu ist u. U. ein Baulückenkataster<br />

sinnvoll, bzw. notwendig);<br />

• Brachflächen in der Stadt (insbesondere alte Gewerbestandorte) können<br />

für Wohnbebauung reaktiviert werden;<br />

• zu prüfen, inwieweit an Standorten mit nicht mehr nachfragegerechten<br />

Wohnungsangeboten durch Abriss, Flächen für den Wohnungsneubau<br />

bereitgestellt werden können.<br />

Bei der Konzeption von neuen Baugebieten – im Bereich der Innenentwicklung nach<br />

§ 34 BauGB oder im Rahmen eines B-Planverfahrens – ist zu beachten, dass der<br />

Schaffung von Standortqualitäten eine zunehmende Bedeutung bei den Präferenzen<br />

der Eigentumsnachfrage zukommt. Dies erfordert eine gute Anbindung an den öffentlichen<br />

Nahverkehr bzw. an das Fernstraßennetz, gut erreichbare Nahversorgungsinfrastruktur<br />

sowie ein Angebot an Kindergärten und Schulen und die Vermittlung eines<br />

„Stadtteilgefühls“ durch Arrondierung bestehender Siedlungen.<br />

Die Bebauung im Außenbereich (§ 35 BauGB) sollte generell restriktiv gehandhabt<br />

werden. Außenbereichssatzungen sollten auf solche Gebiete begrenzt werden, die<br />

tatsächlich über einen erkennbar eigenständigen, abgegrenzten Wohnbereich verfügen.

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