Universitätsblätter 2009 - Gießener Hochschulgesellschaft
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Die beschriebenen Klimatrends können nach<br />
den Ergebnissen der Untersuchung aber auch<br />
innerhalb der Naturräume abweichen, die sich<br />
in unterschiedlichen Vulnerabilitätsrisiken für<br />
Extremwetterereignisse niederschlagen. Das<br />
Beispiel der Niederschlagsverteilung innerhalb<br />
des Naturraums Nord- und Ostseeküste verdeutlicht,<br />
dass einzelne Regionen innerhalb<br />
dieses Naturraums von unterschiedlichen Klimatrends<br />
betroffen sein können. Während in<br />
einem Bereich entlang der Nordseeküste mit<br />
einem deutlichen Anstieg der Winterniederschläge<br />
zu rechnen ist, könnte es insbesondere<br />
im Ostseeküstenabschnitt im Bereich der Insel<br />
Rügen zu einem deutlichen Rückgang der<br />
sommerlichen Niederschläge kommen. Eine<br />
genaue Analyse der raumordnerischen und<br />
regionalplanerischen Implikationen des Klimawandels<br />
sollte deshalb auf einer räumlichen<br />
Ebene unterhalb der Naturräume angesiedelt<br />
sein und könnte zum Beispiel die Ebene der<br />
Raumordnungsregionen als räumlichen Analyserahmen<br />
nutzen.<br />
Die Ergebnisse verdeutlichen trotz dieser Unsicherheiten,<br />
dass der Klimawandel als regionales<br />
Phänomen zu betrachten ist, der in den betroffenen<br />
Teilräumen zu ganz unterschiedlichen<br />
Betroffenheiten führen kann und differenzierte<br />
Anpassungsstrategien erforderlich macht.<br />
Die Regionalplanung als Akteur<br />
im Klimawandel<br />
Welche Rolle kann nun die Regionalplanung im<br />
Bezug auf den vorbeugenden Klimaschutz, aber<br />
auch auf die Klimaanpassung einnehmen?<br />
Grundsätzlich stehen der Regionalplanung<br />
folgende Möglichkeiten für integrative Handlungsstrategien<br />
zum Klimaschutz und zur<br />
Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung:<br />
• Die rechtsverbindlichen querschnittsorientierten<br />
Regionalpläne;<br />
• ihre Rolle als Impulsgeber und Moderator<br />
oder zumindest aktiv Beteiligte in regionalen<br />
Entwicklungsprozessen auf der Basis informeller<br />
Konzepte („Regional Governance“);<br />
• das vorhabenbezogene Instrument des Raumordnungsverfahrens;<br />
ihre Rolle als Träger<br />
Öffentlicher Belange (TÖB) in formellen Fachplanungsverfahren;<br />
• die raumordnerische Stellungnahme in Bauleitplanverfahren,<br />
in der die Regionalplanung<br />
z. B. Empfehlungen und Auflagen für die<br />
kommunale Ebene formulieren kann.<br />
Die folgenden Überlegungen konzentrieren<br />
sich auf die beiden erstgenannten Aspekte.<br />
Aussagen in formellen Regionalplänen<br />
Anders als in der Bauleitplanung, für die der<br />
Klimaschutz in §1, Abs. 5 BauGB rechtlich verankert<br />
ist, wird der Klimaschutz nicht explizit<br />
im Raumordnungsgesetz (ROG) genannt. In<br />
den rechtsverbindlichen Regionalplänen ist<br />
Klima bislang, wenn überhaupt, dann nur in<br />
Ausnahmefällen ein eigenes Thema. Dabei<br />
steht der Aspekt der Mitigation eindeutig im<br />
Vordergrund. Nach einer 2005 durchgeführten<br />
Recherche fanden sich in den über 100 Regionalplänen<br />
in Deutschland insgesamt nur 10 explizite<br />
Festlegungen zum Klimaschutz bzw. zu<br />
regionalklimatischen Funktionen (BMVBS/BBR<br />
2006: 7).<br />
Jüngere Regionalpläne greifen das Thema Klimawandel/Klimaschutz<br />
allerdings zunehmend<br />
systematisch auf. So werden im aktuellen Entwurf<br />
zum Regionalplan Mittelhessen (Abb. 3)<br />
Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen<br />
ausgewiesen (REGIONALPLAN MITTEL-<br />
HESSEN 2007: 85).<br />
Diese expliziten Ausweisungen von Vorbehaltsgebieten<br />
für den Klimaschutz haben<br />
Vorläufer mit z. T. ähnlichen Zielsetzungen<br />
in Form von Aussagen zur Freiraumsicherung<br />
in Ballungsräumen. Neben der überwiegend<br />
nachrichtlichen Übernahme landschaftsplanerischer<br />
Schutzausweisungen hat die Regionalplanung<br />
hierzu eigene multifunktionale<br />
Kategorien entwickelt. Insbesondere zu<br />
nennen ist die Ausweisung von Regionalen<br />
Grünzügen und Grünzäsuren, die mit Zielcharakter<br />
versehen sind. Diese Festsetzungen<br />
haben zwar auch Bedeutung hinsichtlich der<br />
Mitigation. Sie dienen aber vor allem dazu,<br />
die regionalen Auswirkungen globaler Erwärmungen<br />
einzudämmen, indem regionale<br />
Frischluftschneisen gesichert werden. Die<br />
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