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Universitätsblätter 2009 - Gießener Hochschulgesellschaft

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Die beschriebenen Klimatrends können nach<br />

den Ergebnissen der Untersuchung aber auch<br />

innerhalb der Naturräume abweichen, die sich<br />

in unterschiedlichen Vulnerabilitätsrisiken für<br />

Extremwetterereignisse niederschlagen. Das<br />

Beispiel der Niederschlagsverteilung innerhalb<br />

des Naturraums Nord- und Ostseeküste verdeutlicht,<br />

dass einzelne Regionen innerhalb<br />

dieses Naturraums von unterschiedlichen Klimatrends<br />

betroffen sein können. Während in<br />

einem Bereich entlang der Nordseeküste mit<br />

einem deutlichen Anstieg der Winterniederschläge<br />

zu rechnen ist, könnte es insbesondere<br />

im Ostseeküstenabschnitt im Bereich der Insel<br />

Rügen zu einem deutlichen Rückgang der<br />

sommerlichen Niederschläge kommen. Eine<br />

genaue Analyse der raumordnerischen und<br />

regionalplanerischen Implikationen des Klimawandels<br />

sollte deshalb auf einer räumlichen<br />

Ebene unterhalb der Naturräume angesiedelt<br />

sein und könnte zum Beispiel die Ebene der<br />

Raumordnungsregionen als räumlichen Analyserahmen<br />

nutzen.<br />

Die Ergebnisse verdeutlichen trotz dieser Unsicherheiten,<br />

dass der Klimawandel als regionales<br />

Phänomen zu betrachten ist, der in den betroffenen<br />

Teilräumen zu ganz unterschiedlichen<br />

Betroffenheiten führen kann und differenzierte<br />

Anpassungsstrategien erforderlich macht.<br />

Die Regionalplanung als Akteur<br />

im Klimawandel<br />

Welche Rolle kann nun die Regionalplanung im<br />

Bezug auf den vorbeugenden Klimaschutz, aber<br />

auch auf die Klimaanpassung einnehmen?<br />

Grundsätzlich stehen der Regionalplanung<br />

folgende Möglichkeiten für integrative Handlungsstrategien<br />

zum Klimaschutz und zur<br />

Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung:<br />

• Die rechtsverbindlichen querschnittsorientierten<br />

Regionalpläne;<br />

• ihre Rolle als Impulsgeber und Moderator<br />

oder zumindest aktiv Beteiligte in regionalen<br />

Entwicklungsprozessen auf der Basis informeller<br />

Konzepte („Regional Governance“);<br />

• das vorhabenbezogene Instrument des Raumordnungsverfahrens;<br />

ihre Rolle als Träger<br />

Öffentlicher Belange (TÖB) in formellen Fachplanungsverfahren;<br />

• die raumordnerische Stellungnahme in Bauleitplanverfahren,<br />

in der die Regionalplanung<br />

z. B. Empfehlungen und Auflagen für die<br />

kommunale Ebene formulieren kann.<br />

Die folgenden Überlegungen konzentrieren<br />

sich auf die beiden erstgenannten Aspekte.<br />

Aussagen in formellen Regionalplänen<br />

Anders als in der Bauleitplanung, für die der<br />

Klimaschutz in §1, Abs. 5 BauGB rechtlich verankert<br />

ist, wird der Klimaschutz nicht explizit<br />

im Raumordnungsgesetz (ROG) genannt. In<br />

den rechtsverbindlichen Regionalplänen ist<br />

Klima bislang, wenn überhaupt, dann nur in<br />

Ausnahmefällen ein eigenes Thema. Dabei<br />

steht der Aspekt der Mitigation eindeutig im<br />

Vordergrund. Nach einer 2005 durchgeführten<br />

Recherche fanden sich in den über 100 Regionalplänen<br />

in Deutschland insgesamt nur 10 explizite<br />

Festlegungen zum Klimaschutz bzw. zu<br />

regionalklimatischen Funktionen (BMVBS/BBR<br />

2006: 7).<br />

Jüngere Regionalpläne greifen das Thema Klimawandel/Klimaschutz<br />

allerdings zunehmend<br />

systematisch auf. So werden im aktuellen Entwurf<br />

zum Regionalplan Mittelhessen (Abb. 3)<br />

Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen<br />

ausgewiesen (REGIONALPLAN MITTEL-<br />

HESSEN 2007: 85).<br />

Diese expliziten Ausweisungen von Vorbehaltsgebieten<br />

für den Klimaschutz haben<br />

Vorläufer mit z. T. ähnlichen Zielsetzungen<br />

in Form von Aussagen zur Freiraumsicherung<br />

in Ballungsräumen. Neben der überwiegend<br />

nachrichtlichen Übernahme landschaftsplanerischer<br />

Schutzausweisungen hat die Regionalplanung<br />

hierzu eigene multifunktionale<br />

Kategorien entwickelt. Insbesondere zu<br />

nennen ist die Ausweisung von Regionalen<br />

Grünzügen und Grünzäsuren, die mit Zielcharakter<br />

versehen sind. Diese Festsetzungen<br />

haben zwar auch Bedeutung hinsichtlich der<br />

Mitigation. Sie dienen aber vor allem dazu,<br />

die regionalen Auswirkungen globaler Erwärmungen<br />

einzudämmen, indem regionale<br />

Frischluftschneisen gesichert werden. Die<br />

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