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Erster Bericht des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark

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Zusammenleben <strong>in</strong> <strong>Vielfalt</strong> – <strong>der</strong> steirische Weg <strong>der</strong> Integrationspolitik<br />

Die Charta <strong>des</strong> <strong>Zusammenlebens</strong> legt auch<br />

klar, welche Haltung, welche E<strong>in</strong>stellungen<br />

für das Gel<strong>in</strong>gen <strong>des</strong> <strong>Zusammenlebens</strong> notwendig<br />

s<strong>in</strong>d: Die e<strong>in</strong>zelnen Menschen s<strong>in</strong>d<br />

als Individuen und nicht <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie als<br />

Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Gruppe wahrzunehmen;<br />

Neugier und die Bereitschaft,<br />

direkt nachzufragen, s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich. Alle<br />

Menschen s<strong>in</strong>d als selbstbestimmte HandlungsträgerInnen<br />

und nicht als Objekte für<br />

Pläne und Projekte wahrzunehmen; Vorurteile<br />

müssen beiseitegeräumt werden, um<br />

die Menschen wahrzunehmen; tradierte<br />

Bräuche und Kulturen dürfen nicht unh<strong>in</strong>terfragt<br />

h<strong>in</strong>genommen werden, wenn sie<br />

die österreichische Rechtsordnung konterkarieren;<br />

eigene Prägungen und Bedürfnisse<br />

sollten als Teil <strong>der</strong> <strong>Vielfalt</strong> wahrgenommen<br />

werden. Weiters sollte es letztlich ke<strong>in</strong>en<br />

Zweifel daran geben, dass <strong>Vielfalt</strong> schlicht<br />

zumutbar ist.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus bekennt sich das Land <strong>Steiermark</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Charta <strong>des</strong> <strong>Zusammenlebens</strong><br />

zur Entwicklung e<strong>in</strong>er offenen Gesellschaft<br />

auf Basis <strong>der</strong> Grundrechte <strong>der</strong> Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong><br />

auf Basis <strong>der</strong> Rechtsordnung über gleiche<br />

Rechte und Pflichten verfügen.<br />

Die <strong>Steiermark</strong> verabschiedet sich vom Bild<br />

e<strong>in</strong>er homogenen Mehrheitsgesellschaft. Für<br />

die Planung von Aktivitäten, Institutionen<br />

und Politiken wird das Verständnis zugrunde<br />

gelegt, dass die Menschen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Steiermark</strong><br />

verschiedene Geschlechter, Hautfarben, Religionen,<br />

Erstsprachen, Traditionen, Weltanschauungen<br />

und sexuelle Orientierungen<br />

haben, dass sie unterschiedlich alt und unterschiedlich<br />

f<strong>in</strong>anziell abgesichert s<strong>in</strong>d, dass<br />

sie verschiedene Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen haben und<br />

unterschiedliche Sichtweisen, Talente und<br />

Potenziale aufweisen. Daraus ergeben sich<br />

auch unterschiedliche Bedürfnisse <strong>der</strong> Menschen<br />

nach Integration, nach Achtung ihrer<br />

Persönlichkeit und nach Teilhabe am öffentlichen<br />

Leben.<br />

Zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d aber nicht nur die<br />

Unterschiede, son<strong>der</strong>n auch das, was die<br />

Menschen verb<strong>in</strong>det: das Bedürfnis nach<br />

Frieden, Freiheit, Nahrung und Wohnraum,<br />

nach Sicherheit, nach Gesundheit, nach<br />

menschlicher Nähe und Familienleben, nach<br />

Entwicklung, Bildung und S<strong>in</strong>nerfüllung und<br />

nicht zuletzt nach Chancengleichheit.<br />

Die Politik im Land <strong>Steiermark</strong> setzt sich aufgrund<br />

<strong>des</strong>sen zum Ziel, die gleichberechtigten<br />

gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten<br />

und -fähigkeiten aller E<strong>in</strong>wohnerInnen zu<br />

unterstützen und för<strong>der</strong>n und Integration als<br />

Querschnittsmaterie für Politik und Verwaltung<br />

zu behandeln.<br />

Das politische Bekenntnis zur <strong>Vielfalt</strong> be<strong>in</strong>haltet<br />

auch, Zuwan<strong>der</strong>ung als Normalität anzuerkennen,<br />

den Begriff Heimat als Lebensraum<br />

für alle BewohnerInnen <strong>der</strong> <strong>Steiermark</strong><br />

zu denken.<br />

Nicht zuletzt ist es e<strong>in</strong> zentraler Grundsatz<br />

<strong>der</strong> Charta <strong>des</strong> <strong>Zusammenlebens</strong>, Diskrim<strong>in</strong>ierung<br />

<strong>in</strong> all ihren schädlichen Wirkungen<br />

entgegenzutreten und Chancengleichheit<br />

anzustreben.<br />

Mit diesen Grundsätzen s<strong>in</strong>d konkrete Zielsetzungen<br />

verbunden:<br />

■ Verantwortung zu übernehmen und <strong>Vielfalt</strong><br />

<strong>in</strong> allen gesellschaftlichen Bereichen<br />

als E<strong>in</strong>flussfaktor bei Entscheidungen zu<br />

berücksichtigen<br />

■ gleiche Chancen zu ermöglichen<br />

■ Diskrim<strong>in</strong>ierung entschieden und sichtbar<br />

entgegenzutreten<br />

■ die <strong>Steiermark</strong> als Heimat aller <strong>in</strong> ihr lebenden<br />

Menschen zu begreifen<br />

■ geme<strong>in</strong>sam zum gesellschaftlichen Zusammenhalt<br />

beizutragen<br />

■ Regionen, Städte und Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> ihrer<br />

Rolle zu stärken, das Gel<strong>in</strong>gen <strong>des</strong> <strong>Zusammenlebens</strong><br />

aller zu gestalten<br />

■ die Steiermärkische Lan<strong>des</strong>verwaltung als<br />

Vorbild für den professionellen Umgang<br />

mit <strong>Vielfalt</strong> weiterzuentwickeln<br />

Um diese Ziele zu erreichen, liegt <strong>der</strong> primäre<br />

Zugang <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Steiermark</strong> dar<strong>in</strong>, öffentliche<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Systeme weiterzuentwickeln<br />

und zu stärken, damit diese<br />

ihren Aufgaben angesichts <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

e<strong>in</strong>er vielfältigen Gesellschaft zeitgemäß<br />

und kompetent gerecht werden können.<br />

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