PDF file - Öko-Institut eV
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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
Globalisierung waren zwar noch nicht in aller Munde, als das GATT-Abkommen<br />
beschlossen wurde, aber die Ausdehnung der Wirtschaftsaktivitäten der Nationalstaaten<br />
auf den Weltmarkt war nichts anderes, als ein kräftiger Anstoß zur Globalisierung<br />
der Weltwirtschaft.<br />
Das GATT zielte auf eine Angleichung der Handelsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten<br />
ab. Die Handelspraxis, dass sich einzelne Staaten durch bilaterale Vereinbarungen<br />
Handelserleichterungen gewähren, die anderen Staaten nicht zugute<br />
kommen, sollte zunehmend eingeschränkt werden.<br />
Der folgende Überblick führt die fünf wichtigsten Prinzipien des GATT im einzelnen<br />
auf:<br />
• Das Prinzip der Meistbegünstigung: Jeder Vertragspartner muss die einem anderen<br />
Mitgliedstaat zugestandenen Handelserleichterungen unverzüglich und bedingungslos<br />
allen Vertragstaaten für alle gleichartigen Waren gewähren (Art. I<br />
GATT 1947).<br />
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Wenn die japanische Regierung die auf US-amerikanische Lebensmittel erhobenen Zölle von zehn<br />
Prozent auf fünf Prozent abbaut, gilt diese Zollsenkung unverzüglich auch für beispielsweise deutsche<br />
und schweizerische Lebensmittel.<br />
• Nichtdiskriminierung: Produkte aus anderen Mitgliedstaaten dürfen auf dem heimischen<br />
Markt nicht schlechter behandelt werden als inländische Produkte. Insbesondere<br />
dürfen Waren, die aus dem Gebiet einer anderen Vertragspartei eingeführt<br />
werden, weder direkt noch indirekt höheren inneren Abgaben unterworfen werden<br />
(Art. III GATT). Für den Lebensmittel- und Agrarbereich ist bedeutsam, dass<br />
Mitgliedstaaten gleichartige Waren nicht mit einem Importverbot belegen dürfen,<br />
wenn das Produktionsverfahren von nationalen Anforderungen abweicht.<br />
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Der US Superfund Act von 1986 schrieb eine spezielle Verbrauchssteuer für importiertes Petroleum<br />
vor. Die USA rechtfertigte diese Maßnahme mit der Begründung, die Steuer diene zur Finanzierung<br />
umweltpolitischer Aufgaben im Interesse des Allgemeinwohls. Diese Zielsetzung wurde<br />
vom GATT-Panel als irrelevant bezeichnet und ausschließlich als GATT-widrige Diskriminierung<br />
von importiertem Petroleum bezeichnet. Die USA änderten daraufhin den Superfund Act.<br />
• Reziprozität: Wenn ein Mitgliedstaat einem Vertragspartner handelspolitische<br />
Vergünstigungen einräumt, soll auch der Vertragspartner umgekehrt gleichwertige<br />
Gegenleistungen erbringen.<br />
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Wenn sich die USA zum Abbau bestimmter Zölle für ein Importprodukt bereit erklären, dann<br />
muss der dadurch begünstigte Staat den USA eine entsprechende Vergünstigung gewähren, die<br />
zum Beispiel darin bestehen kann, dass die USA bei einem anderen Produkt, das sie in dieses Land<br />
exportieren, ihrerseits niedrigere Zölle zahlen.<br />
• Verbot mengenmäßiger Beschränkungen: Mitgliedstaaten können den Import von<br />
Waren nicht auf eine bestimmte Menge beschränken, sondern dürfen zur Handelslenkung<br />
ausschließlich Zölle und sonstige Abgaben verwenden. Für den Le-