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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

Globalisierung waren zwar noch nicht in aller Munde, als das GATT-Abkommen<br />

beschlossen wurde, aber die Ausdehnung der Wirtschaftsaktivitäten der Nationalstaaten<br />

auf den Weltmarkt war nichts anderes, als ein kräftiger Anstoß zur Globalisierung<br />

der Weltwirtschaft.<br />

Das GATT zielte auf eine Angleichung der Handelsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten<br />

ab. Die Handelspraxis, dass sich einzelne Staaten durch bilaterale Vereinbarungen<br />

Handelserleichterungen gewähren, die anderen Staaten nicht zugute<br />

kommen, sollte zunehmend eingeschränkt werden.<br />

Der folgende Überblick führt die fünf wichtigsten Prinzipien des GATT im einzelnen<br />

auf:<br />

• Das Prinzip der Meistbegünstigung: Jeder Vertragspartner muss die einem anderen<br />

Mitgliedstaat zugestandenen Handelserleichterungen unverzüglich und bedingungslos<br />

allen Vertragstaaten für alle gleichartigen Waren gewähren (Art. I<br />

GATT 1947).<br />

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Wenn die japanische Regierung die auf US-amerikanische Lebensmittel erhobenen Zölle von zehn<br />

Prozent auf fünf Prozent abbaut, gilt diese Zollsenkung unverzüglich auch für beispielsweise deutsche<br />

und schweizerische Lebensmittel.<br />

• Nichtdiskriminierung: Produkte aus anderen Mitgliedstaaten dürfen auf dem heimischen<br />

Markt nicht schlechter behandelt werden als inländische Produkte. Insbesondere<br />

dürfen Waren, die aus dem Gebiet einer anderen Vertragspartei eingeführt<br />

werden, weder direkt noch indirekt höheren inneren Abgaben unterworfen werden<br />

(Art. III GATT). Für den Lebensmittel- und Agrarbereich ist bedeutsam, dass<br />

Mitgliedstaaten gleichartige Waren nicht mit einem Importverbot belegen dürfen,<br />

wenn das Produktionsverfahren von nationalen Anforderungen abweicht.<br />

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Der US Superfund Act von 1986 schrieb eine spezielle Verbrauchssteuer für importiertes Petroleum<br />

vor. Die USA rechtfertigte diese Maßnahme mit der Begründung, die Steuer diene zur Finanzierung<br />

umweltpolitischer Aufgaben im Interesse des Allgemeinwohls. Diese Zielsetzung wurde<br />

vom GATT-Panel als irrelevant bezeichnet und ausschließlich als GATT-widrige Diskriminierung<br />

von importiertem Petroleum bezeichnet. Die USA änderten daraufhin den Superfund Act.<br />

• Reziprozität: Wenn ein Mitgliedstaat einem Vertragspartner handelspolitische<br />

Vergünstigungen einräumt, soll auch der Vertragspartner umgekehrt gleichwertige<br />

Gegenleistungen erbringen.<br />

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Wenn sich die USA zum Abbau bestimmter Zölle für ein Importprodukt bereit erklären, dann<br />

muss der dadurch begünstigte Staat den USA eine entsprechende Vergünstigung gewähren, die<br />

zum Beispiel darin bestehen kann, dass die USA bei einem anderen Produkt, das sie in dieses Land<br />

exportieren, ihrerseits niedrigere Zölle zahlen.<br />

• Verbot mengenmäßiger Beschränkungen: Mitgliedstaaten können den Import von<br />

Waren nicht auf eine bestimmte Menge beschränken, sondern dürfen zur Handelslenkung<br />

ausschließlich Zölle und sonstige Abgaben verwenden. Für den Le-

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