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PDF file - Öko-Institut eV

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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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Die Umsetzung der verschiedenen WTO-Abkommen wird wesentlich durch die Entscheidungen<br />

der Streitschlichtungsorgane bestimmt, die in Konfliktfällen von Mitgliedstaaten<br />

angerufen werden können. In allen bisher verhandelten Fällen wurde<br />

von den Panels eine sehr restriktive Auslegung befürwortet. Die Einzelstaaten erhalten<br />

kaum Möglichkeiten, durch Handelsmaßnahmen grenzüberschreitend Umweltpolitik<br />

zu gestalten, obwohl sich die Umweltprobleme zunehmend globalisieren. Eine<br />

internationale Umweltpolitik wird durch diese Auslegungspraxis der Panels bisher<br />

verhindert. Auch eigenständige internationale Umweltabkommen wie die Klimakonvention<br />

oder die geplante Konvention zur biologischen Vielfalt können diesem Defizit<br />

nur bedingt abhelfen. Das Verhältnis solcher Umweltabkommen und dem WTO-<br />

Abkommen ist bisher nicht geklärt. Im Zweifelsfall wird der WTO Vorrang vor anderen<br />

Abkommen eingeräumt.<br />

Den Entwicklungsländern wurden im Agrarabkommen als Teil der WTO-<br />

Übereinkunft einige Sonderregelungen zugestanden. Allerdings ist die wirtschaftliche<br />

Kluft zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern so groß, dass es nicht<br />

ausreicht, die Länder des Südens durch einige wenige Rechtsvorschriften zu stärken.<br />

Vorgesehene Maßnahmen des WTO-Abkommens wie Zollsenkungen oder die Gewährung<br />

von Zollpräferenzen haben die Entwicklungsländer durch die Art ihrer Umsetzung<br />

eher benachteiligt. Sie haben teilweise auch die direkte Missachtung von<br />

ökologischen und sozialen Standards zur Folge gehabt. In vielen Ländern wird erwartet,<br />

dass die gesamte Umsetzung der WTO-Vorgaben zu einer weiteren Verringerung<br />

der Ernäherungssicherheit führt.<br />

Die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Handels- und Umweltpolitik stellt eine<br />

der größten Herausforderungen für die Weiterentwicklung der WTO und des GATT<br />

dar. Bisher gibt es nur wenige Anzeichen dafür, dass ein wirksamer internationaler<br />

Umweltschutz in den verschiedenen WTO-Abkommen verankert werden soll.<br />

Statt dessen wird vor allem von Seiten der Industrieländer eine neue Verhandlungsrunde<br />

forciert, die eine weitere Liberalisierung speziell des Agrarbereichs einfordert.<br />

Dabei wissen wir heute, dass eine Liberalisierung ohne geeignete Rahmensetzungen<br />

die Ernährungssicherheit in ohnehin benachteiligten Regionen gefährdet, nichtnachhaltige<br />

Handelsstrukturen fördert und umweltbelastende Produktionsweisen<br />

nach sich zieht.<br />

/HEHQVPLWWHOXQG$JUDUSROLWLNLQ(XURSD<br />

Das Lebensmittelrecht der EU zeigt einen ähnlich gelagerten Interessenkonflikt wie<br />

die internationalen Handelsverträge: Gesundheits- und Verbraucherschutz müssen<br />

mit dem freien Warenhandel von Agrarprodukten und Lebensmitteln in Einklang<br />

gebracht werden. Weder die europäische Lebensmittelpolitik noch die Agrarpolitik<br />

kann für sich in Anspruch nehmen, dass sie in der Vergangenheit Nachhaltigkeitskriterien<br />

besondere Aufmerksamkeit geschenkt hätte.<br />

Die bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />

im Lebensmittelrecht nur nachrangig behandelt werden. Weder im Bereich

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