PDF file - Öko-Institut eV
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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
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Die Umsetzung der verschiedenen WTO-Abkommen wird wesentlich durch die Entscheidungen<br />
der Streitschlichtungsorgane bestimmt, die in Konfliktfällen von Mitgliedstaaten<br />
angerufen werden können. In allen bisher verhandelten Fällen wurde<br />
von den Panels eine sehr restriktive Auslegung befürwortet. Die Einzelstaaten erhalten<br />
kaum Möglichkeiten, durch Handelsmaßnahmen grenzüberschreitend Umweltpolitik<br />
zu gestalten, obwohl sich die Umweltprobleme zunehmend globalisieren. Eine<br />
internationale Umweltpolitik wird durch diese Auslegungspraxis der Panels bisher<br />
verhindert. Auch eigenständige internationale Umweltabkommen wie die Klimakonvention<br />
oder die geplante Konvention zur biologischen Vielfalt können diesem Defizit<br />
nur bedingt abhelfen. Das Verhältnis solcher Umweltabkommen und dem WTO-<br />
Abkommen ist bisher nicht geklärt. Im Zweifelsfall wird der WTO Vorrang vor anderen<br />
Abkommen eingeräumt.<br />
Den Entwicklungsländern wurden im Agrarabkommen als Teil der WTO-<br />
Übereinkunft einige Sonderregelungen zugestanden. Allerdings ist die wirtschaftliche<br />
Kluft zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern so groß, dass es nicht<br />
ausreicht, die Länder des Südens durch einige wenige Rechtsvorschriften zu stärken.<br />
Vorgesehene Maßnahmen des WTO-Abkommens wie Zollsenkungen oder die Gewährung<br />
von Zollpräferenzen haben die Entwicklungsländer durch die Art ihrer Umsetzung<br />
eher benachteiligt. Sie haben teilweise auch die direkte Missachtung von<br />
ökologischen und sozialen Standards zur Folge gehabt. In vielen Ländern wird erwartet,<br />
dass die gesamte Umsetzung der WTO-Vorgaben zu einer weiteren Verringerung<br />
der Ernäherungssicherheit führt.<br />
Die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Handels- und Umweltpolitik stellt eine<br />
der größten Herausforderungen für die Weiterentwicklung der WTO und des GATT<br />
dar. Bisher gibt es nur wenige Anzeichen dafür, dass ein wirksamer internationaler<br />
Umweltschutz in den verschiedenen WTO-Abkommen verankert werden soll.<br />
Statt dessen wird vor allem von Seiten der Industrieländer eine neue Verhandlungsrunde<br />
forciert, die eine weitere Liberalisierung speziell des Agrarbereichs einfordert.<br />
Dabei wissen wir heute, dass eine Liberalisierung ohne geeignete Rahmensetzungen<br />
die Ernährungssicherheit in ohnehin benachteiligten Regionen gefährdet, nichtnachhaltige<br />
Handelsstrukturen fördert und umweltbelastende Produktionsweisen<br />
nach sich zieht.<br />
/HEHQVPLWWHOXQG$JUDUSROLWLNLQ(XURSD<br />
Das Lebensmittelrecht der EU zeigt einen ähnlich gelagerten Interessenkonflikt wie<br />
die internationalen Handelsverträge: Gesundheits- und Verbraucherschutz müssen<br />
mit dem freien Warenhandel von Agrarprodukten und Lebensmitteln in Einklang<br />
gebracht werden. Weder die europäische Lebensmittelpolitik noch die Agrarpolitik<br />
kann für sich in Anspruch nehmen, dass sie in der Vergangenheit Nachhaltigkeitskriterien<br />
besondere Aufmerksamkeit geschenkt hätte.<br />
Die bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />
im Lebensmittelrecht nur nachrangig behandelt werden. Weder im Bereich