PDF file - Öko-Institut eV
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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
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Die institutionelle Struktur der WTO besteht im wesentlichen aus der Ministerkonferenz,<br />
der Generalversammlung und zahlreichen Ausschüssen, Art. IV WTO-<br />
Übereinkommen.<br />
• Die Ministerkonferenz ist das höchste beschlussfassende Organ der WTO und<br />
setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. An der Ministerkonferenz<br />
nehmen normalerweise die nationalen Wirtschafts- oder Handelsminister teil. Die<br />
Ministerkonferenz trifft sich mindestens alle zwei Jahre und kann zu allen Angelegenheiten<br />
multilateraler Handelsabkommen Entscheidungen treffen<br />
(BERNHARDT 1997).<br />
• Die tatsächliche Arbeit der WTO wird vom Allgemeinen Rat (General Council)<br />
und seinen drei Nebenorganen, dem Spezialrat für Warenhandel (Council for Trade<br />
in Goods), dem Spezialrat für Dienstleistungshandel (Council for Trade in Services)<br />
und dem Spezialrat zum Schutz geistiger Eigentumsrecht (Council for Trade<br />
Related Aspects of Intellectual Property) geleistet (BERNHARDT 1997). Der<br />
Allgemeine Rat tritt zusammen, wann immer dies zweckdienlich ist, im Regelfall<br />
einmal im Monat. Er nimmt die Aufgaben der Ministerkonferenz während deren<br />
sitzungsfreier Zeit wahr und ist gleichzeitig Aufsichtsorgan (Trade Policy Review<br />
Body) zur Überprüfung der Handelspolitik der Mitgliedstaaten. Der Allgemeine<br />
Rat und die Ausschüsse sind mit Vertretern der Mitgliedstaaten besetzt, die ihrerseits<br />
von den nationalen Regierungen bestellt werden. Unter demokratischen Gesichtspunkten<br />
sollten die Vertreter derart gewichtiger internationaler Ämter jedoch<br />
von den Nationalparlamenten gewählt werden.<br />
• Entscheidend für die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft sind drei von der Ministerkonferenz<br />
eingerichtete permanente Ausschüsse. Der Ausschuss für Handel<br />
und Entwicklung (Committee on Trade and Development) beschäftigt sich mit<br />
den Angelegenheiten der weniger entwickelten Länder, insbesondere der ärmsten<br />
Länder des Südens. Der Ausschuss für Landwirtschaft befasst sich mit den agrarrechtlichen<br />
Fragen des Weltmarkts. Der Ausschuß für Handel und Umwelt<br />
(Committee on Trade and Environment) untersucht die Beziehungen zwischen<br />
Handelsmaßnahmen und umweltpolitischen Maßnahmen mit dem Ziel einer<br />
nachhaltigen Entwicklung.<br />
• Das WTO-Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body - DSB) 8 ist für die<br />
Beilegung von Handelsstreitigkeiten verantwortlich. In personeller Hinsicht ist es<br />
mit dem Allgemeinen Rat identisch. Der Allgemeine Rat tritt deshalb im Bedarfsfall<br />
als Streitbeilegungsgremium zusammen, um dessen Aufgaben wahrzunehmen.<br />
Das DSB versucht zunächst zwischen den Mitgliedstaaten einen Konsens herbeizuführen.<br />
Gelingt dies nicht, kann das WTO-Streitschlichtungsverfahren in Gang<br />
8<br />
Siehe Kap. 3.4.