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PDF file - Öko-Institut eV

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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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'LH2UJDQHGHU:72<br />

Die institutionelle Struktur der WTO besteht im wesentlichen aus der Ministerkonferenz,<br />

der Generalversammlung und zahlreichen Ausschüssen, Art. IV WTO-<br />

Übereinkommen.<br />

• Die Ministerkonferenz ist das höchste beschlussfassende Organ der WTO und<br />

setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen. An der Ministerkonferenz<br />

nehmen normalerweise die nationalen Wirtschafts- oder Handelsminister teil. Die<br />

Ministerkonferenz trifft sich mindestens alle zwei Jahre und kann zu allen Angelegenheiten<br />

multilateraler Handelsabkommen Entscheidungen treffen<br />

(BERNHARDT 1997).<br />

• Die tatsächliche Arbeit der WTO wird vom Allgemeinen Rat (General Council)<br />

und seinen drei Nebenorganen, dem Spezialrat für Warenhandel (Council for Trade<br />

in Goods), dem Spezialrat für Dienstleistungshandel (Council for Trade in Services)<br />

und dem Spezialrat zum Schutz geistiger Eigentumsrecht (Council for Trade<br />

Related Aspects of Intellectual Property) geleistet (BERNHARDT 1997). Der<br />

Allgemeine Rat tritt zusammen, wann immer dies zweckdienlich ist, im Regelfall<br />

einmal im Monat. Er nimmt die Aufgaben der Ministerkonferenz während deren<br />

sitzungsfreier Zeit wahr und ist gleichzeitig Aufsichtsorgan (Trade Policy Review<br />

Body) zur Überprüfung der Handelspolitik der Mitgliedstaaten. Der Allgemeine<br />

Rat und die Ausschüsse sind mit Vertretern der Mitgliedstaaten besetzt, die ihrerseits<br />

von den nationalen Regierungen bestellt werden. Unter demokratischen Gesichtspunkten<br />

sollten die Vertreter derart gewichtiger internationaler Ämter jedoch<br />

von den Nationalparlamenten gewählt werden.<br />

• Entscheidend für die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft sind drei von der Ministerkonferenz<br />

eingerichtete permanente Ausschüsse. Der Ausschuss für Handel<br />

und Entwicklung (Committee on Trade and Development) beschäftigt sich mit<br />

den Angelegenheiten der weniger entwickelten Länder, insbesondere der ärmsten<br />

Länder des Südens. Der Ausschuss für Landwirtschaft befasst sich mit den agrarrechtlichen<br />

Fragen des Weltmarkts. Der Ausschuß für Handel und Umwelt<br />

(Committee on Trade and Environment) untersucht die Beziehungen zwischen<br />

Handelsmaßnahmen und umweltpolitischen Maßnahmen mit dem Ziel einer<br />

nachhaltigen Entwicklung.<br />

• Das WTO-Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body - DSB) 8 ist für die<br />

Beilegung von Handelsstreitigkeiten verantwortlich. In personeller Hinsicht ist es<br />

mit dem Allgemeinen Rat identisch. Der Allgemeine Rat tritt deshalb im Bedarfsfall<br />

als Streitbeilegungsgremium zusammen, um dessen Aufgaben wahrzunehmen.<br />

Das DSB versucht zunächst zwischen den Mitgliedstaaten einen Konsens herbeizuführen.<br />

Gelingt dies nicht, kann das WTO-Streitschlichtungsverfahren in Gang<br />

8<br />

Siehe Kap. 3.4.

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