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PDF file - Öko-Institut eV

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l»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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sich in anderen Entscheidungen der WTO-Schiedsgerichte fort. Jüngster Fall ist der<br />

Schutz von Meeresschildkröten durch die USA.<br />

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Meeresschildkröten sind im Washingtoner Artenschutzabkommen als vom Aussterben bedrohte Art<br />

gelistet. Jährlich gehen bis zu 150.000 Schildkröten in engmaschigen Netzen, die zum Garnelenfang<br />

eingesetzt werden, zugrunde.<br />

Die USA erließ deshalb Schutzmaßnahmen für die bedrohten Schildkröten. Heimische Fischer wurden<br />

durch den 1987 erlassenen Endangered Species Act verpflichtet, ihre Netze mit Ausstiegshilfen für<br />

Schildkröten zu versehen. Die USA verhängten außerdem ein Importverbot für Garnelen aus Ländern,<br />

die keinen wirksamen Schildkrötenschutz betreiben.<br />

Alsbald klagten Indien, Malaysia, Pakistan und Thailand unter Berufung auf ihre Freihandelsinteressen.<br />

Die WTO gab dieser Klage im Herbst 1998 endgültig statt und forderte die USA auf, das Einfuhrverbot<br />

aufzuheben. Zwar hat die Berufungsinstanz zumindest anerkannt, dass es grundsätzlich<br />

legitim sei, wenn Staaten ihren Marktzugang von der Einhaltung von Artenschutzmaßnahmen abhängig<br />

machen. Aber im Ergebnis wird der Gebrauch dieser Möglichkeit - ähnlich wie im Thunfisch-<br />

Delphin-Fall - an zu hohe Bedingungen geknüpft und die USA wurde darauf verwiesen, ihre Schutzmaßnahmen<br />

im Rahmen multilateraler Abkommen zu vereinbaren. Das aber, so fürchten Naturschutzexperten,<br />

käme einem Todesstoß für die Schildkröten gleich.<br />

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Für die Umwelt haben die Entscheidungen der WTO-Panels gravierende Auswirkungen:<br />

Die Globalisierung der Umweltproblematik schreitet unaufhaltsam voran, aber<br />

die Möglichkeiten der Einzelstaaten, durch Handelsmaßnahmen die grenzüberschreitende<br />

Umweltpolitik zu gestalten, kann damit nicht Schritt halten. Ob und unter welchen<br />

Bedingungen es erlaubt sein sollte, die Umweltpolitik anderer Länder durch<br />

Handelsmaßnahmen zu beeinflussen, ist einer der zentralen Punkte bei der Diskussion<br />

um Handel und Umwelt und bedarf im GATT-Regime einer deutlicheren Regelung<br />

als der umstrittenen Auslegung eines Panels. Wenn es nicht möglich ist, Handelssanktionen<br />

zum grenzüberschreitenden Umweltschutz zu erlassen, ist eine wirkungsvolle<br />

internationale Umweltpolitik kaum möglich. Einmal mehr überholt die<br />

Liberalisierung des Welthandels den Umweltschutz.

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