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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

dadurch entstehende Konkurrenzdruck wurde für Staaten, die sich keine Exportsubventionen<br />

leisten konnten, zu einem fast unüberwindlichen Hindernis. 68<br />

Man kann sich leicht vorstellen, dass solche Ausgleichszahlungen für die Lebensmittelüberschüsse<br />

nicht ganz billig sind. Zur Aufbringung und Verteilung der für die<br />

Agrarpolitik erforderlichen Mittel wurde deshalb vom Rat nach Art. 40 Abs. 4 EGV<br />

der Ausrichtungs- und Garantiefond für die Landwirtschaft (EAGFL) eingerichtet<br />

und seine Verwaltung der Kommission übertragen (BEUTLER 1993). Im Jahre 1995<br />

umfassten die Ausgaben des EAGFL weit über 70 Milliarden DM und machten fast<br />

50 Prozent aller EU-Ausgaben aus (RIBBE 1997). Trotz aller Versprechungen der<br />

Verantwortlichen sind die Agrarausgaben in den letzten Jahren weiter gestiegen<br />

(RIBBE 1997).<br />

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Der EAGFL unterteilt sich in die Abteilung Garantie und die Abteilung Ausrichtung der Landwirtschaft.<br />

Der mit Abstand größere Teil der EAGFL-Ausgaben entfällt auf die Abteilung Garantie - rund<br />

90 Prozent im Jahr 1995, was fast 50 Prozent des EU-Gesamthaushaltes entspricht, wovon etwa die<br />

Hälfte für direkte Zahlungen an die Landwirte verwendet wurde. Im Haushalt 1995 hatte die Abteilung<br />

Ausrichtung einen Anteil von ca. 10 Prozent am Gesamthaushalt.<br />

Die EAGFL-Mittel werden von den Mitgliedstaaten gemeinsam aufgebracht, unabhängig<br />

davon, wer den größten Nutzen von den Ausgaben für die Landwirtschaft hat<br />

(dazu http://europa.eu.int/pol/agr/instcap_de.htm). Der EAGFL ist Teil des allgemeinen<br />

Haushaltes der Gemeinschaft, dessen Finanzierung im wesentlichen von der<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten abhängt. Diese finanzielle<br />

Solidarität zwischen reichen und weniger reichen Mitgliedstaaten ist eines der<br />

Grundprinzipien der Gemeinschaft (http://europa.eu.int/pol/agr/instcap_de.htm).<br />

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Die markt- und preispolitischen Mechanismen sind allein nicht in der Lage, die Ziele<br />

der gemeinsamen Agrarpolitik zu verwirklichen. Die Entwicklung der Landwirtschaft<br />

hängt auch von den ländlichen Infrastrukturen, dem allgemeinen Entwicklungsstand<br />

der betreffenden Regionen, der Struktur landwirtschaftlicher Betriebe, der<br />

Ausbildung der Landwirte, den verwendeten Techniken und der Vermarktung sowie<br />

der Verarbeitung der Erzeugnisse ab. All das fällt unter den Begriff der Strukturpolitik,<br />

die sich die Verbesserung des strukturellen und wirtschaftlichen Umfelds landwirtschaftlicher<br />

Betriebe zum Ziel gesetzt hat (BORCHHARDT 1993).<br />

Zunächst stand die Strukturpolitik bei Entwicklung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik<br />

gegenüber der Schaffung einer europäischen Marktordnung im Hintergrund.<br />

Nachdem sich diese Marktordnungspolitik jedoch als krisenanfällig gezeigt hatte,<br />

wurde 1968 eine Neuausrichtung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik unter stärkerer<br />

Berücksichtigung der Agrarstrukturpolitik vorgenommen 69 (BEUTLER 1993).<br />

68 Hinsichtlich der Auswirkungen der EU-Agrarpolitik auf die Entwicklungsländer wird auf die entsprechenden<br />

Ausführungen unter 4.3 verwiesen.<br />

69 Sogenannter 2. Mansholt-Plan.

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