PDF file - Öko-Institut eV
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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
dadurch entstehende Konkurrenzdruck wurde für Staaten, die sich keine Exportsubventionen<br />
leisten konnten, zu einem fast unüberwindlichen Hindernis. 68<br />
Man kann sich leicht vorstellen, dass solche Ausgleichszahlungen für die Lebensmittelüberschüsse<br />
nicht ganz billig sind. Zur Aufbringung und Verteilung der für die<br />
Agrarpolitik erforderlichen Mittel wurde deshalb vom Rat nach Art. 40 Abs. 4 EGV<br />
der Ausrichtungs- und Garantiefond für die Landwirtschaft (EAGFL) eingerichtet<br />
und seine Verwaltung der Kommission übertragen (BEUTLER 1993). Im Jahre 1995<br />
umfassten die Ausgaben des EAGFL weit über 70 Milliarden DM und machten fast<br />
50 Prozent aller EU-Ausgaben aus (RIBBE 1997). Trotz aller Versprechungen der<br />
Verantwortlichen sind die Agrarausgaben in den letzten Jahren weiter gestiegen<br />
(RIBBE 1997).<br />
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Der EAGFL unterteilt sich in die Abteilung Garantie und die Abteilung Ausrichtung der Landwirtschaft.<br />
Der mit Abstand größere Teil der EAGFL-Ausgaben entfällt auf die Abteilung Garantie - rund<br />
90 Prozent im Jahr 1995, was fast 50 Prozent des EU-Gesamthaushaltes entspricht, wovon etwa die<br />
Hälfte für direkte Zahlungen an die Landwirte verwendet wurde. Im Haushalt 1995 hatte die Abteilung<br />
Ausrichtung einen Anteil von ca. 10 Prozent am Gesamthaushalt.<br />
Die EAGFL-Mittel werden von den Mitgliedstaaten gemeinsam aufgebracht, unabhängig<br />
davon, wer den größten Nutzen von den Ausgaben für die Landwirtschaft hat<br />
(dazu http://europa.eu.int/pol/agr/instcap_de.htm). Der EAGFL ist Teil des allgemeinen<br />
Haushaltes der Gemeinschaft, dessen Finanzierung im wesentlichen von der<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten abhängt. Diese finanzielle<br />
Solidarität zwischen reichen und weniger reichen Mitgliedstaaten ist eines der<br />
Grundprinzipien der Gemeinschaft (http://europa.eu.int/pol/agr/instcap_de.htm).<br />
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Die markt- und preispolitischen Mechanismen sind allein nicht in der Lage, die Ziele<br />
der gemeinsamen Agrarpolitik zu verwirklichen. Die Entwicklung der Landwirtschaft<br />
hängt auch von den ländlichen Infrastrukturen, dem allgemeinen Entwicklungsstand<br />
der betreffenden Regionen, der Struktur landwirtschaftlicher Betriebe, der<br />
Ausbildung der Landwirte, den verwendeten Techniken und der Vermarktung sowie<br />
der Verarbeitung der Erzeugnisse ab. All das fällt unter den Begriff der Strukturpolitik,<br />
die sich die Verbesserung des strukturellen und wirtschaftlichen Umfelds landwirtschaftlicher<br />
Betriebe zum Ziel gesetzt hat (BORCHHARDT 1993).<br />
Zunächst stand die Strukturpolitik bei Entwicklung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik<br />
gegenüber der Schaffung einer europäischen Marktordnung im Hintergrund.<br />
Nachdem sich diese Marktordnungspolitik jedoch als krisenanfällig gezeigt hatte,<br />
wurde 1968 eine Neuausrichtung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik unter stärkerer<br />
Berücksichtigung der Agrarstrukturpolitik vorgenommen 69 (BEUTLER 1993).<br />
68 Hinsichtlich der Auswirkungen der EU-Agrarpolitik auf die Entwicklungsländer wird auf die entsprechenden<br />
Ausführungen unter 4.3 verwiesen.<br />
69 Sogenannter 2. Mansholt-Plan.