PDF file - Öko-Institut eV
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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
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Maßnahme Österreich Deutschland Frankreich Finnland Italien<br />
1a) 17 % 1 % 3 % 5 % 23 %<br />
1b) 59 % 56 % 15 % 42 % 43 %<br />
1c) 21 % 21 % 79 % 42 % 22 %<br />
2 3 % 21 % 3 % 7 % 10 %<br />
3 0 % 1 % 1 % 5 % 2 %<br />
Quelle: Bericht der Kommission, KOM 97(620) endg.<br />
Die Übersicht verdeutlicht, dass in Deutschland im Vergleich zu Italien und Österreich<br />
nur ein geringer Anteil der Agrarumweltprogramme zur Finanzierung einer<br />
ökologischen Bewirtschaftung von Agrarflächen aufgewendet wurde. Der Schwerpunkt<br />
lag hierzulande im Bereich der nichtökologischen, umweltverbessernden Bewirtschaftung.<br />
Maßnahmen, die unterstützt wurden, umfassen beispielsweise die<br />
Verringerung des Betriebsstoffaufwandes, die Verringerung des Tierbesatzes und die<br />
periodische Überflutung von Tiefland.<br />
Ein Problem der Agrarumweltverordnung liegt darin, dass sie allgemeine beihilfefähige<br />
Ziele festlegt, ohne diese jedoch spezifisch zu beschreiben. Insbesondere die<br />
Unterstützung extensiver Bewirtschaftungsformen ist in diesem Zusammenhang zu<br />
nennen: Da es in der EG keine einheitlichen Mindestanforderungen an eine beihilfefähige<br />
„gute landwirtschaftliche Praxis“ gibt, ist im Einzelfall fraglich, wann der<br />
einzelne Landwirt, der sich zu einer überdurchschnittlich umweltfreundlichen Bewirtschaftungsweise<br />
verpflichtet, unterstützungswürdig ist. Wichtig wäre es hier, die<br />
Beihilfefähigkeit an konkrete quantitative oder qualitative Ziele anzuknüpfen. Notwendig<br />
wäre es auch, den Umfang der Unterstützung der Maßnahmen nicht primär<br />
von dem Gebiet abhängig zu machen, in dem die Maßnahme verwirklicht werden<br />
soll. Vielmehr sollten die Beihilfen in Abhängigkeit der Intensität ihrer positiven<br />
Wirkung für die Umwelt gestaffelt werden, d.h. etwa, dass Maßnahmen der Kategorie<br />
1 a) weit stärker zu fördern sind als etwa Maßnahmen der Kategorie 2.<br />
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Mit der Agrarumweltverordnung ist ein erster Schritt unternommen worden, „ökologische<br />
Leistungen“ zu honorieren. Die ökologische Bewirtschaftung stellt jedoch nur<br />
einen kleinen Teil der geförderten Maßnahmen dar. Nach wie vor steht die nichtökologische,<br />
umweltverbessernde Bewirtschaftung im Mittelpunkt. Die ökologische<br />
Bewirtschaftung ist deshalb noch lange nicht mit den stärker subventionierten umweltabträglichen<br />
Verfahren konkurrenzfähig. Auch von Seiten der EU wird erkannt,<br />
dass der 1992 mit der Agrarumweltpolitik eingeleitete Reformprozess auch negative<br />
Effekte für die Umwelt hatte (AGENDA 2000, 1997) 71 .<br />
71 Die EU stellt bei ihrer ”Negativbilanz” die Zunahme von Bewässerungskulturen und die Intensivtierhaltung<br />
aufgrund niedriger Futtermittelpreise und Bezuschussung der Silage in den Fordergrund (AGENDA 2000,<br />
1997).