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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

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SURJUDPPH<br />

Maßnahme Österreich Deutschland Frankreich Finnland Italien<br />

1a) 17 % 1 % 3 % 5 % 23 %<br />

1b) 59 % 56 % 15 % 42 % 43 %<br />

1c) 21 % 21 % 79 % 42 % 22 %<br />

2 3 % 21 % 3 % 7 % 10 %<br />

3 0 % 1 % 1 % 5 % 2 %<br />

Quelle: Bericht der Kommission, KOM 97(620) endg.<br />

Die Übersicht verdeutlicht, dass in Deutschland im Vergleich zu Italien und Österreich<br />

nur ein geringer Anteil der Agrarumweltprogramme zur Finanzierung einer<br />

ökologischen Bewirtschaftung von Agrarflächen aufgewendet wurde. Der Schwerpunkt<br />

lag hierzulande im Bereich der nichtökologischen, umweltverbessernden Bewirtschaftung.<br />

Maßnahmen, die unterstützt wurden, umfassen beispielsweise die<br />

Verringerung des Betriebsstoffaufwandes, die Verringerung des Tierbesatzes und die<br />

periodische Überflutung von Tiefland.<br />

Ein Problem der Agrarumweltverordnung liegt darin, dass sie allgemeine beihilfefähige<br />

Ziele festlegt, ohne diese jedoch spezifisch zu beschreiben. Insbesondere die<br />

Unterstützung extensiver Bewirtschaftungsformen ist in diesem Zusammenhang zu<br />

nennen: Da es in der EG keine einheitlichen Mindestanforderungen an eine beihilfefähige<br />

„gute landwirtschaftliche Praxis“ gibt, ist im Einzelfall fraglich, wann der<br />

einzelne Landwirt, der sich zu einer überdurchschnittlich umweltfreundlichen Bewirtschaftungsweise<br />

verpflichtet, unterstützungswürdig ist. Wichtig wäre es hier, die<br />

Beihilfefähigkeit an konkrete quantitative oder qualitative Ziele anzuknüpfen. Notwendig<br />

wäre es auch, den Umfang der Unterstützung der Maßnahmen nicht primär<br />

von dem Gebiet abhängig zu machen, in dem die Maßnahme verwirklicht werden<br />

soll. Vielmehr sollten die Beihilfen in Abhängigkeit der Intensität ihrer positiven<br />

Wirkung für die Umwelt gestaffelt werden, d.h. etwa, dass Maßnahmen der Kategorie<br />

1 a) weit stärker zu fördern sind als etwa Maßnahmen der Kategorie 2.<br />

=XVDPPHQIDVVXQJ<br />

Mit der Agrarumweltverordnung ist ein erster Schritt unternommen worden, „ökologische<br />

Leistungen“ zu honorieren. Die ökologische Bewirtschaftung stellt jedoch nur<br />

einen kleinen Teil der geförderten Maßnahmen dar. Nach wie vor steht die nichtökologische,<br />

umweltverbessernde Bewirtschaftung im Mittelpunkt. Die ökologische<br />

Bewirtschaftung ist deshalb noch lange nicht mit den stärker subventionierten umweltabträglichen<br />

Verfahren konkurrenzfähig. Auch von Seiten der EU wird erkannt,<br />

dass der 1992 mit der Agrarumweltpolitik eingeleitete Reformprozess auch negative<br />

Effekte für die Umwelt hatte (AGENDA 2000, 1997) 71 .<br />

71 Die EU stellt bei ihrer ”Negativbilanz” die Zunahme von Bewässerungskulturen und die Intensivtierhaltung<br />

aufgrund niedriger Futtermittelpreise und Bezuschussung der Silage in den Fordergrund (AGENDA 2000,<br />

1997).

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