23.11.2013 Aufrufe

PDF file - Öko-Institut eV

PDF file - Öko-Institut eV

PDF file - Öko-Institut eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1DFKKDOWLJH(UQlKUXQJ<br />

•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

(XURSlLVFKH$JUDUSROLWLN<br />

Die Landwirtschaft nimmt im gemeinsamen Markt eine besondere Stellung ein.<br />

Schon bei Gründung der EWG 66 war angesichts der strategischen und volkswirtschaftlichen<br />

Bedeutung der Landwirtschaft klar, dass sie eine wesentliche Rolle bei<br />

der europäischen Integration und der Schaffung eines gemeinsamen Marktes spielen<br />

würde.<br />

5HFKWVJUXQGODJHQXQG+DQGOXQJVVSLHOUlXPH<br />

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) zählt die Landwirtschaftspolitik<br />

in Art. 3 e) zu den Grundlagen der Gemeinschaft. Die gemeinschaftliche<br />

Agrarpolitik beruht zum einen auf den allgemeinen Vorschriften des gemeinsamen<br />

Marktes, zum anderen auf den besonderen Regeln des Titels Landwirtschaft<br />

in den Art. 38 ff EGV.<br />

Die zentrale Kompetenznorm der gemeinschaftlichen Agrarpolitik ist Art. 43 Abs. 2<br />

UAbs. 3 EGV. Danach können Regelungen für die Produktion und die Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse getroffen werden, soweit sie zur Verwirklichung<br />

der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) beitragen. Der allgemeine<br />

Kompetenzrahmen ist also denkbar weit gefasst und ermächtigt die Gemeinschaft<br />

zum Erlass sämtlicher, zur Gestaltung der Agrarpolitik notwendiger Rechtsakte<br />

(BORCHHARDT 1994).<br />

Die Mitgliedstaaten haben im Bereich der Agrarpolitik eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.<br />

Sie können deshalb nur solange eigenständige Agrarregelungen<br />

treffen, bis die Gemeinschaft von ihrer Zuständigkeit Gebrauch gemacht hat<br />

(BORCHARDT 1994). Im Zuge der fortschreitenden Gesetzgebungstätigkeit der<br />

Gemeinschaft haben die Mitgliedstaaten in den wichtigen Bereichen Marktstützungsmaßnahmen<br />

und den Zöllen faktisch mittlerweile keine eigenen Gesetzgebungsmöglichkeiten<br />

mehr (LENZ 1994).<br />

*UXQGSULQ]LSLHQ=LHOHXQG0LWWHOGHU<br />

HXURSlLVFKHQ$JUDUSROLWLN<br />

Als Grundprinzipien der GAP gelten seit den 60er Jahren die Einheit des Marktes,<br />

die Gemeinschaftspräferenz und die finanzielle Solidarität (BORCHARDT 1994).<br />

66 Seit 1993 ist die EWG in der Europäischen Union (EU) aufgegangen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!