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PDF file - Öko-Institut eV

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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />

nur in ihrer materiellen Zusammensetzung, sondern auch durch immaterielle Werte,<br />

die mit ihnen verbunden werden (CAMERON 1994).<br />

Angesichts der restriktiven Interpretation in den bisherigen Panel-Entscheidungen, ist<br />

nicht davon auszugehen, dass umweltschonende Produktionsformen als Rechtfertigung<br />

für Handelshemmnisse im Rahmen des TBT in den nächsten Jahren anerkannt<br />

werden. Vielmehr werden die im GATT getroffenen Auslegungsmaßstäbe auch im<br />

Rahmen des TBT herangezogen werden. Schließlich haben beide Abkommen gleichermaßen<br />

einen möglichst uneingeschränkten Handel zwischen den Mitgliedstaaten<br />

zum Ziel.<br />

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Produktkennzeichnungen sind ein Instrument der Produktinformation. Sie dienen<br />

dazu, die Eigenschaften von Produkten für den Adressaten möglichst „auf einen<br />

Blick“ kenntlich zu machen. Produktkennzeichnungen können in verschiedene Kategorien<br />

unterschieden werden, beispielsweise:<br />

• Produktkennzeichnungen, die eine bestimmte Materialzusammensetzung garantieren<br />

(sog. Gütesiegel, z.B. 100 Prozent Schurwolle);<br />

• Produktkennzeichnungen, die die Einhaltung bestimmter ökologischer Standards<br />

garantieren, sog. „Umweltzeichen“;<br />

• Produktkennzeichnungen, die die Einhaltung bestimmter sozialer/ entwicklungspolitischer<br />

Kriterien garantieren;<br />

• Produktkennzeichnungen, die als Werbemittel von Herstellern genutzt werden.<br />

Selbstverständlich können Produktkennzeichnungen auch mehreren der genannten<br />

Kategorien zugeordnet werden: so gibt es beispielsweise firmeneigene Produktkennzeichnungen,<br />

die die Einhaltung ökologischer Standards garantieren, aber natürlich<br />

auch als Werbemittel der Firma dienen.<br />

Das erste deutsche Umweltzeichen - der „Blaue Engel“ - beschrieb ein Umweltzeichen<br />

als „eine spezielle Auszeichnung“ für Produkte, die im Vergleich mit anderen<br />

Produkten, die dem gleichen Gebrauchszweck dienen, eine geringere Umweltbelastung<br />

aufweisen (LANDMANN 1997).<br />

Die Zulässigkeit von Umweltgütezeichen - und damit von Produktkennzeichnungen -<br />

wurde von der World Trade Organization (WTO) ausdrücklich bestätigt, sofern die<br />

Zugangskriterien für inländische und ausländische Produkte gleich sind. Eventuelle<br />

Produktvorteile beruhen hier auf der freien Kaufentscheidung des Konsumenten. Brisant<br />

sind Produktkennzeichnungen nur, wenn an die Zeichenvergabe beispielsweise<br />

eine Lebenszyklusanalyse geknüpft ist, da dann unterschiedliche Produktionsprozesse<br />

mit in die Zeichenvergabe einfließen.

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