PDF file - Öko-Institut eV
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•»ko-<strong>Institut</strong> e.V.<br />
nur in ihrer materiellen Zusammensetzung, sondern auch durch immaterielle Werte,<br />
die mit ihnen verbunden werden (CAMERON 1994).<br />
Angesichts der restriktiven Interpretation in den bisherigen Panel-Entscheidungen, ist<br />
nicht davon auszugehen, dass umweltschonende Produktionsformen als Rechtfertigung<br />
für Handelshemmnisse im Rahmen des TBT in den nächsten Jahren anerkannt<br />
werden. Vielmehr werden die im GATT getroffenen Auslegungsmaßstäbe auch im<br />
Rahmen des TBT herangezogen werden. Schließlich haben beide Abkommen gleichermaßen<br />
einen möglichst uneingeschränkten Handel zwischen den Mitgliedstaaten<br />
zum Ziel.<br />
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Produktkennzeichnungen sind ein Instrument der Produktinformation. Sie dienen<br />
dazu, die Eigenschaften von Produkten für den Adressaten möglichst „auf einen<br />
Blick“ kenntlich zu machen. Produktkennzeichnungen können in verschiedene Kategorien<br />
unterschieden werden, beispielsweise:<br />
• Produktkennzeichnungen, die eine bestimmte Materialzusammensetzung garantieren<br />
(sog. Gütesiegel, z.B. 100 Prozent Schurwolle);<br />
• Produktkennzeichnungen, die die Einhaltung bestimmter ökologischer Standards<br />
garantieren, sog. „Umweltzeichen“;<br />
• Produktkennzeichnungen, die die Einhaltung bestimmter sozialer/ entwicklungspolitischer<br />
Kriterien garantieren;<br />
• Produktkennzeichnungen, die als Werbemittel von Herstellern genutzt werden.<br />
Selbstverständlich können Produktkennzeichnungen auch mehreren der genannten<br />
Kategorien zugeordnet werden: so gibt es beispielsweise firmeneigene Produktkennzeichnungen,<br />
die die Einhaltung ökologischer Standards garantieren, aber natürlich<br />
auch als Werbemittel der Firma dienen.<br />
Das erste deutsche Umweltzeichen - der „Blaue Engel“ - beschrieb ein Umweltzeichen<br />
als „eine spezielle Auszeichnung“ für Produkte, die im Vergleich mit anderen<br />
Produkten, die dem gleichen Gebrauchszweck dienen, eine geringere Umweltbelastung<br />
aufweisen (LANDMANN 1997).<br />
Die Zulässigkeit von Umweltgütezeichen - und damit von Produktkennzeichnungen -<br />
wurde von der World Trade Organization (WTO) ausdrücklich bestätigt, sofern die<br />
Zugangskriterien für inländische und ausländische Produkte gleich sind. Eventuelle<br />
Produktvorteile beruhen hier auf der freien Kaufentscheidung des Konsumenten. Brisant<br />
sind Produktkennzeichnungen nur, wenn an die Zeichenvergabe beispielsweise<br />
eine Lebenszyklusanalyse geknüpft ist, da dann unterschiedliche Produktionsprozesse<br />
mit in die Zeichenvergabe einfließen.